# Betreuung bei Demenz in Siegen: Hilfe im Alltag zu Hause

Betreuung bei Demenz in Siegen ist Gesellschaft, ein verlässlicher Tagesablauf und Hilfe im Alltag für Menschen mit Demenz, die zu Hause leben. Der Ratgeber zeigt, was im Alltag hilft, was die Pflegekasse zahlt und wo es in Siegen kostenlos Rat gibt.

Stand: 28. September 2026

**Kurz gesagt:** Betreuung bei Demenz ist Hilfe im Alltag für Menschen mit Demenz, die zu Hause leben: Gesellschaft, verlässliche Abläufe, Unterstützung im Haushalt und Begleitung nach draußen. Sie ergänzt Pflege und ärztliche Behandlung, ersetzt sie aber nicht. Für die Betreuung bei Demenz in Siegen lässt sich mit Pflegegrad der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat nutzen.

Die Mutter fragt zum dritten Mal nach demselben Termin, der Vater findet den Weg vom Bäcker nach Hause nicht mehr sicher, und irgendwann merken Sie: Allein klappt der Alltag nicht mehr wie früher. Viele Familien wünschen sich, dass ihr Angehöriger trotzdem in der vertrauten Wohnung bleibt. Dieser Ratgeber zeigt, was Menschen mit Demenz im Alltag hilft, wer welche Aufgabe übernimmt, was die Pflegekasse zahlt und wo Sie zur Betreuung bei Demenz in Siegen kostenlos Rat bekommen. Stand der Beträge: 24.09.2026.

## Was bedeutet Betreuung bei Demenz zu Hause?

Betreuung bei Demenz bedeutet, einen Menschen mit Demenz im Alltag so zu begleiten, dass er möglichst lange selbstbestimmt in seiner Wohnung leben kann. Dazu gehören Gesellschaft und Beschäftigung, ein Tagesablauf mit festen Zeiten, Hilfe im Haushalt und Begleitung zu Terminen. Demenz ist ein Oberbegriff für Erkrankungen, bei denen Gedächtnis, Orientierung und Denken nach und nach nachlassen. Ob eine Demenz vorliegt und welche Behandlung passt, klärt die Hausärztin oder der Hausarzt.

Zu Hause teilen sich meist mehrere Stellen die Aufgaben. Die Übersicht zeigt, wer was übernimmt:

| Stelle | Aufgabe |
| --- | --- |
| Hausärztin oder Hausarzt | Diagnose, Behandlung, Verordnungen, Überweisung an Fachärzte |
| Ambulanter Pflegedienst | körperbezogene Pflege und ärztlich verordnete Behandlungspflege |
| Alltagsbegleitung | Gesellschaft, Beschäftigung, Haushalt, Einkauf, Begleitung zu Terminen, Entlastung der Familie |
| Tages- und Nachtpflege | Betreuung für einige Stunden in einer Einrichtung, ab Pflegegrad 2 mit eigenem Betrag der Pflegekasse |
| Pflegeberatung | kostenlose Beratung zu Leistungen, Anträgen und Angeboten vor Ort |

Wer übernimmt was bei Demenz zu Hause?

## Was hilft Menschen mit Demenz im Alltag zu Hause?

Am meisten helfen Verlässlichkeit und Ruhe: gleiche Abläufe, vertraute Gesichter und eine Wohnung, in der man sich zurechtfindet. Hektik und Widerspruch verunsichern dagegen schnell. Diese Punkte können den Alltag leichter machen:

- **Feste Zeiten:** Aufstehen, Mahlzeiten, Spaziergang und Schlafengehen möglichst jeden Tag zur gleichen Uhrzeit.
- **Einfache Sätze:** eine Frage auf einmal, ruhig sprechen, Zeit für die Antwort lassen.
- **Begleiten statt streiten:** Wer an einem Irrtum festhält, lässt sich selten überzeugen. Oft hilft es mehr, auf das Gefühl dahinter einzugehen oder freundlich das Thema zu wechseln.
- **Vertrautes nutzen:** alte Fotos, Lieblingslieder und gewohnte Handgriffe wie Wäsche falten oder den Tisch decken geben Sicherheit und das Gefühl, gebraucht zu werden.
- **Orientierung schaffen:** eine gut lesbare Uhr mit Datum, ein großer Kalender, Beschriftungen an Schranktüren, nachts Licht im Flur.
- **Hinausgehen:** ein Spaziergang in Begleitung gibt dem Tag einen festen Punkt.

Auch die Wohnung lässt sich sicherer machen: lose Teppiche weg, Flure gut beleuchten, gefährliche Dinge wegschließen. Für größere Anpassungen gibt die Pflegekasse ab Pflegegrad 1 einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro je Maßnahme ([§ 40 Abs. 4 SGB XI](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html)). Welche Maßnahme dazu zählt, beantwortet Ihre Pflegekasse.

**Wichtig:** Verändern sich Verhalten, Orientierung oder Stimmung plötzlich oder deutlich, sprechen Sie mit der Hausärztin oder dem Hausarzt. In einem Notfall rufen Sie den Notruf 112. Dieser Ratgeber ersetzt keine ärztliche Beratung.

## Alltagsbegleitung bei Demenz: Was sie leisten kann und wo sie endet

Eine Alltagsbegleitung bei Demenz bringt Gesellschaft, Beschäftigung und praktische Hilfe in den Alltag, sie pflegt aber nicht. Nach dem Landesrecht in Nordrhein-Westfalen gehören körperbezogene Pflege und Behandlungspflege nicht zu anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag ([§ 7 Abs. 5 AnFöVO](https://recht.nrw.de/lrgv/rechtsverordnung/19022026-anerkennungs-und-foerderungsverordnung-anfoevo/)). Körperpflege, Medikamente und Wundversorgung bleiben Sache der Familie oder des Pflegedienstes.

Typische Aufgaben einer Alltagsbegleitung bei Demenz sind:

- Gespräche, Vorlesen und gemeinsames Erinnern, etwa mit alten Fotos
- Gesellschaftsspiele und Hobbys, die noch Freude machen
- Spaziergänge und kleine Ausflüge in Begleitung
- Begleitung zu Arzt- und Amtsterminen
- gemeinsam einkaufen und Mahlzeiten zubereiten
- freie Zeit für pflegende Angehörige, während jemand da ist

### Haushaltshilfe bei Demenz

Oft fällt zuerst der Haushalt schwer: Die Wäsche bleibt liegen, der Kühlschrank ist leer oder voller doppelter Einkäufe. Eine Haushaltshilfe bei Demenz erledigt solche Aufgaben am besten gemeinsam mit dem Menschen statt über seinen Kopf hinweg. Wer mit abtrocknet, Wäsche faltet oder den Einkaufszettel schreibt, behält vertraute Handgriffe und das Gefühl, etwas beizutragen. Wichtig ist, dass Dinge an ihrem gewohnten Platz bleiben, damit sie wiedergefunden werden.

Ein Beispiel ohne echte Kundendaten: Angenommen, Ihre Mutter lebt mit Demenz allein, Sie wohnen in der Nähe und arbeiten. An zwei Nachmittagen in der Woche kommt dieselbe Betreuungskraft. Die beiden trinken Kaffee, schauen alte Fotos an und gehen zusammen zum Markt. Danach bereiten sie gemeinsam das Abendessen vor. Ihre Mutter hat feste Termine, auf die sie sich freut, und Sie wissen, dass an diesen Tagen jemand bei ihr ist.

## Pflegegrad bei Demenz: Worauf achtet die Begutachtung?

Eine Demenz führt nicht automatisch zu einem Pflegegrad. Entscheidend ist, wie selbstständig ein Mensch seinen Alltag noch bewältigt. Das prüft der Medizinische Dienst bei einem Hausbesuch in sechs Modulen ([§ 15 SGB XI](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__15.html)). Bei Demenz sind vor allem die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen sowie die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte wichtig. Am stärksten gewichtet wird die Selbstversorgung.

Leistungen gibt es ab dem Monat, in dem Sie den Antrag stellen ([§ 33 SGB XI](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__33.html)). Warten Sie deshalb nicht zu lange. Für den Termin rät der Medizinische Dienst in seiner [Checkliste zur Begutachtung](https://www.medizinischerdienst.de/fileadmin/MD-zentraler-Ordner/Downloads/01_Pflegebegutachtung/240322_Checkliste_zur_Pflegebegutachtung_barrierfrei.pdf):

- vorher überlegen, wobei im Alltag Hilfe nötig ist
- die Person dazubitten, die hauptsächlich pflegt oder die Lage am besten kennt
- Arztberichte, Entlassungsberichte der Klinik und den aktuellen Medikamentenplan bereitlegen

Im Gespräch wirkt manches besser, als es im Alltag ist. Notieren Sie deshalb einige Tage vorher, wobei Ihr Angehöriger Hilfe brauchte. Mehr dazu in der [Checkliste zur MD-Begutachtung](https://alltagsbegleitung-siegerland.de/md-begutachtung/) und im Beitrag [Pflegegrad beantragen in Siegen](https://alltagsbegleitung-siegerland.de/pflegegrad-beantragen/).

## Was zahlt die Pflegekasse für die Betreuung bei Demenz?

Für die Betreuung bei Demenz in Siegen gelten dieselben Regeln der Pflegekasse wie überall in Deutschland: Mit Pflegegrad zahlt sie aus mehreren Töpfen, ohne Pflegegrad gibt es diese Leistungen nicht. Für eine Alltagsbegleitung ist der Entlastungsbetrag am wichtigsten: Ab Pflegegrad 1 stehen bis zu 131 Euro im Monat zur Verfügung ([§ 45b SGB XI](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45b.html)). Er ist zweckgebunden, unter anderem für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Einen Antrag vorab brauchen Sie nicht, die Pflegekasse erstattet gegen Beleg. Nicht genutzte Beträge lassen sich bis zum 30. Juni des Folgejahres verwenden.

| Leistung | Für wen | Höhe |
| --- | --- | --- |
| Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) | Pflegegrad 1 bis 5 | bis zu 131 Euro im Monat |
| Umwandlung der Pflegesachleistung (§ 45a Abs. 4 SGB XI) | ab Pflegegrad 2 | bis zu 40 Prozent des Sachleistungsbetrags, bei Pflegegrad 2 bis zu 318,40 Euro im Monat |
| Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (§ 42a SGB XI) | ab Pflegegrad 2 | Gemeinsamer Jahresbetrag bis zu 3.539 Euro |
| Tages- und Nachtpflege (§ 41 SGB XI) | ab Pflegegrad 2 | eigener Monatsbetrag, steigt mit dem Pflegegrad |
| Wohnumfeld (§ 40 Abs. 4 SGB XI) | Pflegegrad 1 bis 5 | bis zu 4.180 Euro je Maßnahme |

Leistungen der Pflegekasse für die Betreuung zu Hause (Stand 24.09.2026)

Die Umwandlung läuft unabhängig vom Entlastungsbetrag, Sie können beides nutzen ([§ 45a Abs. 4 SGB XI](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45a.html)). Verhinderungspflege geht auch stundenweise ([§ 39 SGB XI](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__39.html)). Ob Ihre Pflegekasse einen bestimmten Anbieter dafür akzeptiert, klären Sie am besten vorab mit ihr. Mehr dazu im Ratgeber [Verhinderungspflege](https://alltagsbegleitung-siegerland.de/verhinderungspflege/). Für die Tages- und Nachtpflege gibt es einen eigenen Betrag, der nicht auf das Pflegegeld angerechnet wird ([§ 41 SGB XI](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__41.html)).

Bezahlt wird entweder per Erstattung gegen Beleg oder per Abtretung: Dann rechnet der Anbieter direkt mit der Pflegekasse ab. Eine Abtretung können Sie widerrufen, am besten schriftlich. Solange sie gilt, steht der abgetretene Betrag nicht für andere Anbieter zur Verfügung. Liegt noch kein Bescheid vor, klären Sie Leistungen vorher mit Ihrer Pflegekasse. Was der Entlastungsbetrag abdeckt, erklärt der Beitrag [Entlastungsbetrag richtig nutzen](https://alltagsbegleitung-siegerland.de/entlastungsbetrag/). Wie sich Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und Tagespflege ergänzen, zeigt [Entlastung für pflegende Angehörige](https://alltagsbegleitung-siegerland.de/entlastung-pflegende-angehoerige/#auszeit).

## Demenzbegleitung in Siegen: Wo gibt es Rat?

Wer die Betreuung bei Demenz in Siegen organisieren möchte, bekommt kostenlose und unabhängige Beratung bei Kreis und Stadt. Die [Senioren- und Pflegeberatung des Kreises Siegen-Wittgenstein](https://www.siegen-wittgenstein.de/pflegeberatung) berät vertraulich am Telefon, persönlich oder bei einem Hausbesuch, unter anderem zur Finanzierung von Hilfen zu Hause, zu Entlastungsangeboten, zur Anpassung der Wohnung und zur Vorsorgevollmacht. Dort gibt es auch die Liste der Angebote zur Unterstützung im Alltag. Wer eine Demenzbegleitung in Siegen sucht, erfährt so, welche anerkannten Anbieter es im Kreis gibt.

Wohnortnah beraten die Senioren-Service-Stellen der Stadt Siegen, kostenlos und trägerneutral, auf Wunsch auch zu Hause: in Siegen-Weidenau im Verwaltungsgebäude Weidenauer Straße 158 und 160 und in Siegen-Ost im Haus Herbstzeitlos, Marienborner Straße 151. Aktuelle Sprechzeiten nennt die Seite [Service für Senioren der Stadt Siegen](https://www.siegen.de/rathaus-politik/stadtverwaltung/dienstleistungen-a-bis-z/detailseite/service-fuer-senioren). Nach einem Antrag auf Leistungen muss Ihnen außerdem Ihre Pflegekasse innerhalb von zwei Wochen einen Beratungstermin anbieten oder einen Beratungsgutschein ausstellen ([§ 7b SGB XI](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__7b.html)). Wie Sie sich vorbereiten, zeigt [Senioren-Service-Stellen und Pflegeberatung in Siegen](https://alltagsbegleitung-siegerland.de/pflegeberatung-siegen/#senioren-service-stelle).

## Woran erkennen Sie eine gute Betreuung bei Demenz in Siegen?

Eine gute Betreuung bei Demenz in Siegen erkennen Sie an Verlässlichkeit, klaren Absprachen und offenen Grenzen. Diese Fragen helfen beim ersten Gespräch mit einem Anbieter:

- **Anerkennung:** Ist das Angebot nach Landesrecht anerkannt? Nur dann lässt es sich über den Entlastungsbetrag bezahlen.
- **Qualifizierung:** In Nordrhein-Westfalen brauchen Betreuungskräfte eine Basisqualifizierung von mindestens 40 Unterrichtsstunden (§ 8 AnFöVO). Fragen Sie, ob es darüber hinaus Schulungen zum Umgang mit Demenz gibt.
- **Feste Bezugsperson:** Kommt möglichst immer dieselbe Person, und wie sind Urlaub und Krankheit geregelt?
- **Kennenlernen vorab:** Ein erstes Treffen zeigt, ob die Chemie stimmt.
- **Rückmeldung:** Wie erfahren Angehörige, wie der Besuch war und ob etwas auffällt?
- **Klare Grenzen:** Ein seriöser Anbieter sagt offen, was er nicht übernimmt, zum Beispiel Pflege und Medikamente.
- **Abrechnung:** Wird direkt mit der Pflegekasse abgerechnet, und ist klar, wie Sie eine Abtretung widerrufen?

## Wie unterstützt Alltagsbegleitung Siegerland Familien zu Hause?

Alltagsbegleitung Siegerland ist ein nach § 45a SGB XI anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag in Siegen. Zu unserer [Seniorenbetreuung in Siegen](https://alltagsbegleitung-siegerland.de/leistungen/seniorenbetreuung/) gehören Gespräche, Vorlesen und Gesellschaftsspiele, Spaziergänge, Ausflüge und gemeinsame Hobbys sowie die Begleitung zu Arzt- und Amtsterminen. Als [Haushaltshilfe in Siegen und Umgebung](https://alltagsbegleitung-siegerland.de/leistungen/haushaltshilfe/) übernehmen wir unter anderem Wäsche, Staubsaugen und Wischen, bereiten Mahlzeiten zu und gehen für Sie oder mit Ihnen einkaufen. So entlasten wir auch pflegende Angehörige.

Bei Demenz bieten wir kompetente und einfühlsame Unterstützung. Unsere Alltagsbegleiterinnen und Alltagsbegleiter nehmen regelmäßig an Schulungen im Umgang mit demenzerkrankten Menschen teil und bilden sich fort. Sie können bei Ihrem Angehörigen bleiben, während Sie Termine wahrnehmen oder sich eine Auszeit nehmen, und sorgen in dieser Zeit für Gesellschaft, Beschäftigung und Unterstützung im Alltag. Bei erhöhtem Betreuungsbedarf prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, was sicher und sinnvoll möglich ist. Körperbezogene Pflege, etwa beim Toilettengang, übernehmen wir nicht. Wird sie regelmäßig gebraucht, gehört ergänzend ein Pflegedienst dazu.

Wir bemühen uns um eine feste Bezugsperson, und Sie lernen die Betreuungskraft vorab kennen. Stimmt die Chemie nicht, organisieren wir gerne eine Alternative. Medizinische Pflege übernehmen wir nicht: Wir ergänzen den Pflegedienst, ersetzen ihn aber nicht. Wir sind in Siegen und im Siegerland unterwegs, unter anderem in Weidenau, Geisweid, Eiserfeld, Kreuztal, Netphen, Hilchenbach und Freudenberg. Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr sind unsere Büro- und Kontaktzeiten, Einsätze abends und am Wochenende sind nach vorheriger Absprache möglich.

Wir rechnen mit allen Pflegekassen und Kostenträgern ab, für die Direktabrechnung genügt eine Abtretungserklärung. Neben dem Entlastungsbetrag lassen sich, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, der Umwandlungsanspruch und die Verhinderungspflege nutzen. Unterlagen und Nachweise bereiten wir gemeinsam mit Ihnen vor und prüfen gemeinsam, welche Budgets im Einzelfall zur Verfügung stehen. Ob und in welchem Umfang die Kosten erstattet werden, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und wird von der zuständigen Kasse geprüft.

Auf Wunsch halten wir Angehörige per Telefon, Nachricht oder kurzer Rückmeldung nach dem Einsatz auf dem Laufenden, mit Rücksicht auf den Datenschutz und die Wünsche der betreuten Person. Schlüssel verwahren wir sorgfältig und nutzen sie nur für vereinbarte Einsätze. Unsere Alltagsbegleiterinnen und Alltagsbegleiter nehmen an der Basisqualifizierung nach der AnFöVO NRW teil und bilden sich regelmäßig fort.

Ob und wie unsere Begleitung zur Situation Ihres Angehörigen passt, besprechen wir offen im kostenlosen Erstgespräch vor Ort. Wohnen Sie weiter weg, können Sie telefonisch oder per Video dabei sein. Weitere Lebenslagen, etwa die Zeit nach dem Krankenhaus oder Eltern, die weit weg wohnen, ordnet der [Ratgeber nach Lebenslage](https://alltagsbegleitung-siegerland.de/ratgeber/#lebenslagen).

**Entlastung für den Alltag zu Hause:** Rufen Sie uns an unter [0171 / 330 00 11](tel:+491713300011) oder nutzen Sie das Anfrageformular. Wir melden uns innerhalb eines Werktags und besprechen im kostenlosen Erstgespräch vor Ort, welche Hilfe im Alltag für Ihre Familie in Frage kommt.

[Kostenloses Erstgespräch anfragen](https://alltagsbegleitung-siegerland.de/anfrage/)

## Häufige Fragen

### Zahlt die Pflegekasse eine Betreuung bei Demenz zu Hause?

Ja, wenn ein Pflegegrad vorliegt und der Mensch zu Hause lebt. Ab Pflegegrad 1 gibt es den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat, unter anderem für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Ab Pflegegrad 2 kommen der Umwandlungsanspruch, die Tages- und Nachtpflege sowie der Gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege dazu. Ob und in welcher Höhe die entstandenen Kosten von Ihrer Pflegekasse erstattet werden, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und wird von der zuständigen Pflegekasse geprüft.

### Bekommt man bei Demenz automatisch einen Pflegegrad?

Nein, die Diagnose allein reicht nicht. Der Medizinische Dienst prüft bei einem Hausbesuch, wie selbstständig ein Mensch seinen Alltag noch bewältigt. Dabei zählen auch die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen sowie die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Wie Sie den Antrag stellen, erklärt der Beitrag [Pflegegrad beantragen in Siegen](https://alltagsbegleitung-siegerland.de/pflegegrad-beantragen/).

### Ab wann zahlt die Pflegekasse, wenn der Pflegegrad erst beantragt wird?

Leistungen gibt es ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wird, wenn die Pflegebedürftigkeit da schon bestand (§ 33 SGB XI). Für die Monate davor zahlt die Pflegekasse nichts. Stellen Sie den Antrag deshalb früh. Solange noch kein Bescheid vorliegt, klären Sie mit Ihrer Pflegekasse, welche Kosten sie übernimmt, bevor Sie eine Hilfe beauftragen.

### Was ist der Unterschied zwischen Betreuung und Pflege bei Demenz?

Pflege betrifft den Körper, etwa Waschen, Anziehen und Hilfe beim Toilettengang, dazu ärztlich verordnete Behandlungspflege. Das übernehmen Angehörige oder ein Pflegedienst. Betreuung betrifft den Alltag: Gesellschaft, Beschäftigung, Haushalt, Einkauf und Begleitung zu Terminen. Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag übernehmen nur diesen Teil und ergänzen den Pflegedienst, statt ihn zu ersetzen.

### Darf eine Alltagsbegleitung bei Demenz Medikamente geben?

Nein. Die Medikamentengabe gehört zur Behandlungspflege, und die zählt nach § 7 Abs. 5 AnFöVO nicht zu anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag. Zuständig sind Angehörige oder ein ambulanter Pflegedienst. Auch wir geben keine Medikamente, versorgen keine Wunden und setzen keine Spritzen.

### Wo gibt es in Siegen kostenlose Beratung, wenn ein Angehöriger an Demenz erkrankt?

Kostenlos und unabhängig berät die Senioren- und Pflegeberatung des Kreises Siegen-Wittgenstein, am Telefon, persönlich oder bei einem Hausbesuch. Wohnortnah beraten die Senioren-Service-Stellen der Stadt Siegen in Weidenau und im Haus Herbstzeitlos in Siegen-Ost. Nach einem Antrag auf Leistungen muss Ihnen außerdem Ihre Pflegekasse innerhalb von zwei Wochen einen Beratungstermin anbieten oder einen Beratungsgutschein ausstellen.

## Quellen

1. [§ 45b SGB XI: Entlastungsbetrag](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45b.html), Bundesministerium der Justiz
2. [§ 45a SGB XI: Angebote zur Unterstützung im Alltag, Umwandlung des ambulanten Sachleistungsbetrags](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45a.html), Bundesministerium der Justiz
3. [§ 15 SGB XI: Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Begutachtungsinstrument](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__15.html), Bundesministerium der Justiz
4. [§ 33 SGB XI: Antrag und Beginn der Leistungen](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__33.html), Bundesministerium der Justiz
5. [§ 39 SGB XI: Verhinderungspflege](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__39.html), Bundesministerium der Justiz
6. [§ 40 SGB XI: Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html), Bundesministerium der Justiz
7. [§ 41 SGB XI: Tagespflege und Nachtpflege](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__41.html), Bundesministerium der Justiz
8. [§ 42a SGB XI: Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__42a.html), Bundesministerium der Justiz
9. [§ 7b SGB XI: Beratungstermin und Beratungsgutschein](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__7b.html), Bundesministerium der Justiz
10. [Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO)](https://recht.nrw.de/lrgv/rechtsverordnung/19022026-anerkennungs-und-foerderungsverordnung-anfoevo/), Land Nordrhein-Westfalen
11. [Entlastungsbetrag](https://www.bundesgesundheitsministerium.de/entlastungsbetrag), Bundesministerium für Gesundheit
12. [Checkliste zur Vorbereitung auf das Begutachtungsgespräch](https://www.medizinischerdienst.de/fileadmin/MD-zentraler-Ordner/Downloads/01_Pflegebegutachtung/240322_Checkliste_zur_Pflegebegutachtung_barrierfrei.pdf), Medizinischer Dienst
13. [Senioren- und Pflegeberatung](https://www.siegen-wittgenstein.de/pflegeberatung), Kreis Siegen-Wittgenstein
14. [Service für Senioren](https://www.siegen.de/rathaus-politik/stadtverwaltung/dienstleistungen-a-bis-z/detailseite/service-fuer-senioren), Stadt Siegen

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Quelle: https://alltagsbegleitung-siegerland.de/betreuung-bei-demenz/

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