# Haushaltshilfe ab Pflegegrad 2: Welche Budgets die Pflegekasse bietet

Eine Haushaltshilfe mit Pflegegrad 2 ist bei einem anerkannten Anbieter vor allem über zwei Leistungen der Pflegekasse finanzierbar: den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat und die Umwandlung von bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistung. Das sind bei Pflegegrad 2 weitere bis zu 318,40 Euro im Monat, soweit kein Pflegedienst diesen Teil verbraucht.

Stand: 28. September 2026

**Kurz gesagt:** Für eine Haushaltshilfe mit Pflegegrad 2 oder höher zahlt die Pflegekasse aus zwei Leistungen, wenn der Anbieter nach Landesrecht anerkannt ist: dem Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat und der Umwandlung von bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistung, bei Pflegegrad 2 bis zu 318,40 Euro im Monat. Beide laufen unabhängig voneinander. Erstattet wird gegen Beleg, einen Antrag vorab brauchen Sie nicht ([§ 45b](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45b.html) und [§ 45a Abs. 4 SGB XI](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45a.html), Beträge Stand 24.09.2026).

Wer eine Haushaltshilfe mit Pflegegrad 2 sucht, will vor allem wissen, was die Pflegekasse davon trägt. Eine eigene Leistung namens Haushaltshilfe kennt die Pflegeversicherung nicht. Das Geld kommt aus mehreren Leistungen, und jede hat ihre eigenen Regeln. Dieser Ratgeber ordnet sie für die Stufen 2 bis 5, mit Beispielen. In der niedrigsten Stufe gelten andere Regeln, die der Ratgeber [Haushaltshilfe mit Pflegegrad 1](https://alltagsbegleitung-siegerland.de/haushaltshilfe-pflegegrad-1/) erklärt.

## Was zahlt die Pflegekasse für eine Haushaltshilfe ab Pflegegrad 2?

Für eine Haushaltshilfe mit Pflegegrad 2 bis 5 kommen zwei monatliche Leistungen in Frage. Der Entlastungsbetrag ist in allen Pflegegraden gleich hoch. Die Umwandlung richtet sich nach der Pflegesachleistung und wächst deshalb mit dem Pflegegrad. Die Tabelle zeigt die Obergrenzen je Monat und zum Vergleich das Pflegegeld, das Ihnen zusteht, wenn Sie die Pflege zu Hause selbst sicherstellen, etwa mit Angehörigen.

| Pflegegrad | Entlastungsbetrag | Umwandlung höchstens | Pflegegeld zum Vergleich |
| --- | --- | --- | --- |
| 2 | bis zu 131 Euro | bis zu 318,40 Euro | 347 Euro |
| 3 | bis zu 131 Euro | bis zu 598,80 Euro | 599 Euro |
| 4 | bis zu 131 Euro | bis zu 743,60 Euro | 800 Euro |
| 5 | bis zu 131 Euro | bis zu 919,60 Euro | 990 Euro |

Leistungen für Hilfe im Alltag je Pflegegrad im Monat (Stand 24.09.2026)

Die Werte für Entlastungsbetrag und Umwandlung sind Obergrenzen, keine festen Zahlungen. Die Pflegekasse erstattet nur, was für anerkannte Hilfe tatsächlich anfällt und belegt ist. Zum letzten Jahreswechsel haben sich die Beträge nicht geändert, das bestätigt die [Übersicht der Leistungsbeträge des Bundesgesundheitsministeriums](https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/P/Pflegeversicherung_Leistungsbeitraege/Uebersicht_Leistungsbetraege_2026.pdf).

## Pflegegrad 2 und Entlastungsbetrag: Wofür gibt es das Geld?

Der Entlastungsbetrag beträgt bis zu 131 Euro im Monat und ist zweckgebunden ([§ 45b SGB XI](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45b.html)). Mit Pflegegrad 2 dürfen Sie ihn für vier Dinge einsetzen: Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes außer im Bereich der Selbstversorgung und nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Eine Haushaltshilfe bei Pflegegrad 2 bezahlen Sie in der Regel über die letzte Gruppe, also über einen anerkannten Anbieter.

Ein Beispiel ohne echte Kundendaten: Eine alleinstehende Frau mit Pflegegrad 2 lässt sich regelmäßig bei Wohnung und Wäsche helfen. Die Rechnungen des anerkannten Anbieters erstattet die Pflegekasse bis zu 131 Euro im Monat. Reicht das nicht, kann die Umwandlung dazukommen, oder sie zahlt den Rest selbst. Wie Sie den Betrag Schritt für Schritt einsetzen, erklärt der Ratgeber [Entlastungsbetrag richtig nutzen](https://alltagsbegleitung-siegerland.de/entlastungsbetrag/).

## Wie hilft die Umwandlung der Pflegesachleistung?

Ab Pflegegrad 2 steht Ihnen jeden Monat ein Betrag für Pflegesachleistungen zu, also für die Einsätze eines ambulanten Pflegedienstes ([§ 36 SGB XI](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__36.html)). Bis zu 40 Prozent davon dürfen Sie für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwenden, soweit der Pflegedienst diesen Teil im selben Monat nicht verbraucht. Das Gesetz nennt das Umwandlung des ambulanten Sachleistungsbetrags, im Alltag heißt es meist Umwandlungsanspruch. Für eine Haushaltshilfe mit Pflegegrad 2 sind das bis zu 318,40 Euro im Monat zusätzlich zum Entlastungsbetrag.

Drei Regeln sollten Sie kennen. Die Pflegekasse rechnet die Einsätze des Pflegedienstes zuerst ab, umgewandelt wird nur der Rest. Einen Antrag vorab brauchen Sie nicht, erstattet wird gegen Beleg. Und die Umwandlung läuft unabhängig vom Entlastungsbetrag, Sie können beide nebeneinander nutzen. Ob ein Anbieter über die Umwandlung abrechnet, klären Sie am besten vor dem ersten Einsatz. Bei uns lässt sie sich für die Alltagsbegleitung nutzen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Wie sie im Einzelnen funktioniert, erklärt der Ratgeber [Umwandlungsanspruch für Pflegesachleistungen](https://alltagsbegleitung-siegerland.de/umwandlungsanspruch/).

## Haushaltshilfe bei Pflegegrad 3, 4 und 5: Was ändert sich?

Mit steigender Einstufung bleibt der Entlastungsbetrag gleich, die mögliche Umwandlung wächst. Bei Pflegegrad 3 sind es bis zu 598,80 Euro im Monat, bei Pflegegrad 5 bis zu 919,60 Euro. Wie viel davon wirklich frei ist, hängt vom Pflegedienst ab: Rechnet er im Monat einen großen Teil der Sachleistung ab, bleibt für die Haushaltshilfe entsprechend weniger.

Ein Rechenbeispiel ohne echte Kundendaten: Ein Mann mit Pflegegrad 3 bekommt morgens Hilfe beim Waschen von einem Pflegedienst. Der Dienst verbraucht etwa die Hälfte seiner Sachleistung. Frei ist die andere Hälfte, umwandeln kann er davon aber höchstens 598,80 Euro im Monat. Dazu kommt der Entlastungsbetrag. Beides zusammen steht für eine Haushaltshilfe bereit, die sich um Wohnung, Wäsche und Einkäufe kümmert. Sein Pflegegeld sinkt dadurch anteilig.

Eines ändert sich mit dem Pflegegrad nicht: Eine Haushaltshilfe bleibt Hilfe im Alltag. Körperbezogene Pflege und Behandlungspflege gehören in Nordrhein-Westfalen nicht zu den anerkannten Angeboten (§ 7 Abs. 5 [AnFöVO](https://recht.nrw.de/lrgv/rechtsverordnung/19022026-anerkennungs-und-foerderungsverordnung-anfoevo/)). Dafür ist bei jedem Pflegegrad der Pflegedienst zuständig.

## Pflegegeld und Haushaltshilfe: Wird etwas gekürzt?

Das Pflegegeld bekommen Sie, wenn Sie die Pflege zu Hause selbst sicherstellen, etwa mit Angehörigen ([§ 37 SGB XI](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__37.html)). Bei Pflegegrad 2 sind das 347 Euro im Monat. Ob eine Haushaltshilfe bei Pflegegrad 2 daran etwas ändert, hängt davon ab, aus welcher Leistung Sie sie bezahlen.

- **Umwandlung:** Der umgewandelte Betrag zählt als Sachleistung. Es gilt die Kombinationsleistung nach [§ 38 SGB XI](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__38.html): Das Pflegegeld sinkt um den Prozentsatz, zu dem Sie die Sachleistung nutzen. An die gewählte Aufteilung sind Sie sechs Monate gebunden.
- **Stundenweise Verhinderungspflege:** Ist die Pflegeperson weniger als acht Stunden am Tag verhindert, läuft das Pflegegeld in voller Höhe weiter.

Ein Beispiel: Nutzen Sie bei Pflegegrad 2 keinen Pflegedienst und wandeln die vollen 318,40 Euro um, schöpfen Sie 40 Prozent der Sachleistung aus. Ihr Pflegegeld sinkt dann ebenfalls um 40 Prozent. Die genaue Wirkung in Ihrem Fall kann Ihnen Ihre Pflegekasse sagen. Muss die Aufteilung mit der Pflegekasse abgestimmt werden, helfen wir bei Schreiben und Telefonaten, mit Ihrer Zustimmung und bei Bedarf mit Vollmacht. Das ersetzt keine rechtliche oder unabhängige Pflegeberatung. Wie Pflegegeld, Sachleistung und Hilfe im Alltag für jeden Pflegegrad zusammenpassen, rechnet die Übersicht [Haushaltshilfe über die Pflegekasse](https://alltagsbegleitung-siegerland.de/haushaltshilfe-pflegekasse/) vor.

**Geplant, noch nicht beschlossen:** Ein Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für ein [Pflegeneuordnungsgesetz](https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/pflegeneuordnungsgesetz-pnog) sieht vor, das Pflegegeld in „Entlastungsbudget“ umzubenennen und es bei Pflegegrad 2 und 3 in den ersten drei Monaten nur zur Hälfte zu zahlen. Auch der Entlastungsbetrag soll umgebaut werden. Beschlossen ist das bisher nicht. Dieser Beitrag beschreibt das geltende Recht mit Stand 24.09.2026.

## Was gilt, wenn pflegende Angehörige verhindert sind?

Ab Pflegegrad 2 gibt es einen weiteren Anspruch: die Verhinderungspflege ([§ 39 SGB XI](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__39.html)). Sie springt ein, wenn die private Pflegeperson verhindert ist. Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege teilen sich den Gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro im Kalenderjahr ([§ 42a SGB XI](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__42a.html)). Die Verhinderungspflege ist auf höchstens acht Wochen im Kalenderjahr begrenzt.

Wichtig für die Hilfe zu Hause: Verhinderungspflege geht auch stundenweise. Ist die Pflegeperson weniger als acht Stunden am Tag verhindert, belastet das nur den Jahresbetrag, nicht die acht Wochen, und das Pflegegeld läuft voll weiter. Die Erstattung müssen Sie bis zum Ende des Kalenderjahres beantragen, das auf die Ersatzpflege folgt. Ob die Pflegekasse einen bestimmten Anbieter als Ersatzpflege anerkennt, fragen Sie vorher bei ihr nach. Auch die Verhinderungspflege lässt sich für unsere Alltagsbegleitung nutzen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Weitere Einzelheiten erklärt der Ratgeber [Verhinderungspflege stundenweise nutzen](https://alltagsbegleitung-siegerland.de/verhinderungspflege/) und das [Bundesgesundheitsministerium zur Verhinderungspflege](https://www.bundesgesundheitsministerium.de/verhinderungspflege).

## So bekommen Sie die Haushaltshilfe mit Pflegegrad 2 bezahlt

Der Weg zur bezahlten Hilfe hat vier Schritte. Am wichtigsten ist die Wahl des Anbieters, denn ohne Anerkennung erstattet die Pflegekasse nichts.

1. **Pflegegrad nachweisen:** Grundlage ist der Bescheid der Pflegekasse. Wer noch keinen hat, stellt zuerst den Antrag bei der Pflegekasse. Wie das geht, zeigt die Seite [Pflegegrad beantragen](https://alltagsbegleitung-siegerland.de/pflegegrad-beantragen/).
2. **Anerkannten Anbieter wählen:** Die Pflegekasse zahlt nur für Angebote, die nach Landesrecht anerkannt sind. In Nordrhein-Westfalen erteilen die Kreise und kreisfreien Städte die Anerkennung, für Anbieter mit Sitz in Siegen der Kreis Siegen-Wittgenstein.
3. **Abrechnungsweg festlegen:** Entweder bezahlen Sie die Rechnung und reichen sie bei der Pflegekasse ein, oder Sie treten den Anspruch mit einer Abtretungserklärung an den Anbieter ab. Eine Abtretung können Sie schriftlich widerrufen.
4. **Belege aufheben:** Bewahren Sie Rechnungen und Leistungsnachweise auf. Nicht verbrauchten Entlastungsbetrag können Sie noch bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen, danach verfällt er.

Wenn Sie unsicher sind, welche Leistung in Ihrem Fall passt, berät Sie die [Senioren- und Pflegeberatung des Kreises Siegen-Wittgenstein](https://www.siegen-wittgenstein.de/pflegeberatung) kostenlos und unabhängig, auch zur Finanzierung von Hilfen zu Hause.

## Pflegegrad 2 und Haushaltshilfe in Siegen: So helfen wir

Alltagsbegleitung Siegerland ist ein nach § 45a SGB XI anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag in Siegen. Auf Wunsch zeigen wir Ihnen alle Unterlagen beim Erstgespräch. Wir helfen im Haushalt, beim Einkaufen, begleiten zu Arzt- und Amtsterminen und nehmen uns Zeit für Gespräche und Spaziergänge. Wir rechnen mit allen Pflegekassen beziehungsweise Kostenträgern ab, und mit einer Abtretungserklärung werden die abrechenbaren Leistungen in der Regel direkt abgerechnet. Die nötigen Unterlagen und Nachweise bereiten wir gemeinsam mit Ihnen vor, und welche Budgets in Ihrem Fall zur Verfügung stehen, prüfen wir gern gemeinsam. Unterwegs sind wir in Siegen, Weidenau, Geisweid, Eiserfeld, Kreuztal, Netphen, Hilchenbach und Freudenberg.

Wir bemühen uns, Ihnen eine feste Bezugsperson zuzuordnen, und Sie lernen Ihre Alltagsbegleiterin oder Ihren Alltagsbegleiter vorab kennen. Medizinische Pflege übernehmen wir nicht: keine Spritzen, keine Wundversorgung. Wir ergänzen den Pflegedienst, wir ersetzen ihn nicht. In dringenden Fällen können wir meist innerhalb von 48 Stunden helfen. Feste Preise veröffentlichen wir nicht: Die Kosten nennen wir auf Anfrage, und über die Fahrtkosten informieren wir vorab. Im kostenlosen Erstgespräch nehmen wir uns Zeit für Ihre Fragen zur Haushaltshilfe mit Pflegegrad 2. Was wir in Wohnung und Haushalt übernehmen, zeigt die Seite [Haushaltshilfe in Siegen](https://alltagsbegleitung-siegerland.de/leistungen/haushaltshilfe/).

**Haushaltshilfe anfragen:** Rufen Sie uns an unter [0171 / 330 00 11](tel:+491713300011) oder nutzen Sie das Anfrageformular. Wir melden uns innerhalb eines Werktags persönlich zurück. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.

[Kostenloses Erstgespräch anfragen](https://alltagsbegleitung-siegerland.de/anfrage/)

## Häufige Fragen

### Wie viel zahlt die Pflegekasse für eine Haushaltshilfe bei Pflegegrad 2?

Für ein anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag erstattet die Pflegekasse bei Pflegegrad 2 den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat. Nutzen Sie keinen oder nur wenig Pflegedienst, können Sie zusätzlich bis zu 318,40 Euro im Monat aus der Pflegesachleistung umwandeln. Beides sind Obergrenzen, erstattet wird gegen Beleg.

### Bekomme ich mit Pflegegrad 3 mehr Geld für eine Haushaltshilfe als mit Pflegegrad 2?

Beim Entlastungsbetrag nicht, er beträgt in allen Pflegegraden bis zu 131 Euro im Monat. Mehr gibt es über die Umwandlung, weil sie sich nach der Pflegesachleistung richtet: bei Pflegegrad 3 bis zu 598,80 Euro statt bis zu 318,40 Euro im Monat, soweit kein Pflegedienst diesen Teil verbraucht.

### Wird mein Pflegegeld gekürzt, wenn ich Hilfe im Alltag nutze?

Das hängt davon ab, aus welcher Leistung Sie die Hilfe bezahlen. Nutzen Sie die Umwandlung der Pflegesachleistung, zählt der Betrag als Sachleistung, und Ihr Pflegegeld sinkt anteilig nach den Regeln der Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI). Stundenweise Verhinderungspflege von weniger als acht Stunden am Tag kürzt das Pflegegeld dagegen nicht. Die genaue Wirkung in Ihrem Fall kann Ihnen Ihre Pflegekasse sagen.

### Kann ich den Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 2 für einen Pflegedienst einsetzen?

Ja, aber nicht für die Selbstversorgung. Ab Pflegegrad 2 darf der Entlastungsbetrag Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes bezahlen, jedoch keine aus dem Bereich der Selbstversorgung, etwa die Körperpflege (§ 45b Abs. 1 SGB XI). Das ist nur bei Pflegegrad 1 erlaubt. Daneben können Sie ihn für Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege und anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen.

### Gibt es ab Pflegegrad 2 zusätzliches Geld, wenn pflegende Angehörige verhindert sind?

Ja. Ab Pflegegrad 2 steht Ihnen für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammen der Gemeinsame Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro im Kalenderjahr zu (§ 42a SGB XI). Verhinderungspflege geht auch stundenweise. Die Erstattung beantragen Sie bis zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Ersatzpflege folgt. Ob die Pflegekasse einen bestimmten Anbieter dafür anerkennt, fragen Sie vorher bei ihr nach.

### Was brauche ich, damit die Pflegekasse die Haushaltshilfe bei Pflegegrad 2 bezahlt?

Drei Dinge: einen anerkannten Pflegegrad, einen Anbieter, der nach Landesrecht als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt ist, und Belege über die Leistungen. Einen Antrag vorab brauchen Sie für den Entlastungsbetrag nicht. Die Pflegekasse erstattet Ihnen die bezahlte Rechnung, oder Sie treten den Anspruch an den Anbieter ab, der dann direkt mit ihr abrechnet. Bei uns genügt dafür eine Abtretungserklärung.

## Quellen

1. [§ 45b SGB XI: Entlastungsbetrag](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45b.html), Bundesministerium der Justiz
2. [§ 45a SGB XI: Angebote zur Unterstützung im Alltag, Umwandlung des ambulanten Sachleistungsbetrags](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45a.html), Bundesministerium der Justiz
3. [§ 36 SGB XI: Pflegesachleistung](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__36.html), Bundesministerium der Justiz
4. [§ 37 SGB XI: Pflegegeld](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__37.html), Bundesministerium der Justiz
5. [§ 38 SGB XI: Kombinationsleistung](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__38.html), Bundesministerium der Justiz
6. [§ 39 SGB XI: Verhinderungspflege](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__39.html), Bundesministerium der Justiz
7. [§ 42a SGB XI: Gemeinsamer Jahresbetrag](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__42a.html), Bundesministerium der Justiz
8. [Übersicht der Leistungsbeträge der Pflegeversicherung](https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/P/Pflegeversicherung_Leistungsbeitraege/Uebersicht_Leistungsbetraege_2026.pdf), Bundesministerium für Gesundheit
9. [Verhinderungspflege](https://www.bundesgesundheitsministerium.de/verhinderungspflege), Bundesministerium für Gesundheit
10. [Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), Referentenentwurf](https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/pflegeneuordnungsgesetz-pnog), Bundesministerium für Gesundheit
11. [Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO)](https://recht.nrw.de/lrgv/rechtsverordnung/19022026-anerkennungs-und-foerderungsverordnung-anfoevo/), Land Nordrhein-Westfalen
12. [Senioren- und Pflegeberatung](https://www.siegen-wittgenstein.de/pflegeberatung), Kreis Siegen-Wittgenstein

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Quelle: https://alltagsbegleitung-siegerland.de/haushaltshilfe-ab-pflegegrad-2/

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