# Haushaltshilfe: Kosten in Siegen und wer sie bezahlt

Die Haushaltshilfe-Kosten in Siegen sind vor allem eine Frage, wer sie trägt: Mit Pflegegrad erstattet die Pflegekasse bis zu 131 Euro im Monat für ein anerkanntes Angebot, ab Pflegegrad 2 kann die Umwandlung dazukommen. Den Rest zahlen Sie selbst. Wie viele Stunden das ergibt, hängt von den Kosten der Leistung ab, die wir Ihnen auf Anfrage nennen.

Stand: 28. September 2026

**Kurz gesagt:** Für die Haushaltshilfe-Kosten in Siegen gibt es keinen einheitlichen Preis, den Stundensatz vereinbaren Sie mit dem Anbieter. Rechnet ein anerkannter Anbieter über die Pflegekasse ab, darf er nicht mehr verlangen als vergleichbare zugelassene Pflegeeinrichtungen. Mit Pflegegrad erstattet die Pflegekasse bis zu 131 Euro im Monat, ab Pflegegrad 2 kann die Umwandlung dazukommen. Den Rest zahlen Sie selbst und können ihn teilweise von der Steuer absetzen.

Wer für sich oder einen Angehörigen Hilfe im Haushalt sucht, fragt zuerst nach dem Preis. Die Haushaltshilfe-Kosten in Siegen lassen sich aber nur zusammen mit der Frage beantworten, wer sie bezahlt. Dieser Ratgeber zeigt, woraus sich der Stundensatz ergibt, welche Grenzen das Gesetz setzt, wie viele Stunden Ihr Budget ergibt und welchen Teil Sie selbst zahlen. Wie die Abrechnung mit der Pflegekasse im Einzelnen läuft, erklärt unser Überblick [Haushaltshilfe über die Pflegekasse](https://alltagsbegleitung-siegerland.de/haushaltshilfe-pflegekasse/). Alle Beträge entsprechen dem Stand 24.09.2026.

## Was kostet eine Haushaltshilfe in Siegen pro Stunde?

Eine Haushaltshilfe kostet so viel, wie Sie mit dem Anbieter als Stundensatz vereinbaren. Einen amtlichen Tarif oder eine feste Preisliste für Siegen gibt es nicht, jeder Anbieter legt seinen Satz selbst fest. Vergleichen Sie deshalb nicht nur den Betrag je Stunde, sondern auch, was darin enthalten ist und was extra berechnet wird.

Entscheidend für Ihre Kosten ist, ob das Angebot anerkannt ist. Ein nach Landesrecht anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag kann die Pflegekasse aus dem Entlastungsbetrag erstatten. Für eine Reinigungsfirma ohne diese Anerkennung erstattet sie nichts, dann zahlen Sie den vollen Preis selbst, auch mit Pflegegrad. In Nordrhein-Westfalen erkennen die Kreise und kreisfreien Städte die Angebote an, für Anbieter mit Sitz in Siegen ist das der Kreis Siegen-Wittgenstein.

### Stundensatz der Haushaltshilfe und Pflegekasse: die gesetzliche Preisgrenze

Für Anbieter, die über den Entlastungsbetrag abrechnen, setzt das Gesetz eine Obergrenze. Nach § 45b Abs. 4 SGB XI darf die verlangte Vergütung die Preise für vergleichbare Sachleistungen von zugelassenen Pflegeeinrichtungen nicht übersteigen. In Nordrhein-Westfalen ist das zusätzlich eine Bedingung für die Anerkennung: Nach § 7 Abs. 6 der Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO) müssen die Vergütungen angemessen sein, und die Preise beziehen sich auf Leistungsstunden. Ein anerkannter Anbieter kann also nicht beliebig viel verlangen.

Die Anerkennung stellt weitere Anforderungen, die ein Anbieter erfüllen und bezahlen muss. Er braucht unter anderem geeignetes und geschultes Personal, eine unterstützende Fachkraft, Versicherungsschutz und ein Konzept mit Preisen. Die Geschäftsführung oder die verantwortliche Koordination legt ein Führungszeugnis vor, und der Anbieter prüft die Zuverlässigkeit seiner Kräfte regelmäßig (§ 7 AnFöVO).

## Wer trägt die Kosten einer Haushaltshilfe in Siegen?

Wer die Haushaltshilfe-Kosten in Siegen bezahlt, hängt vor allem vom Pflegegrad ab. Mit einem Pflegegrad in häuslicher Pflege steht Ihnen der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat zu, das sind bis zu 1.572 Euro im Jahr (§ 45b SGB XI). Ab Pflegegrad 2 können Sie zusätzlich bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistung für anerkannte Hilfe im Alltag nutzen, soweit kein Pflegedienst diesen Teil verbraucht (§ 45a Abs. 4 SGB XI). Einen Antrag vorab brauchen Sie für beides nicht, die Pflegekasse erstattet gegen Beleg.

| Pflegegrad | Entlastungsbetrag im Monat | zusätzlich aus der Umwandlung höchstens |
| --- | --- | --- |
| Pflegegrad 1 | bis zu 131 Euro | keine Umwandlung möglich |
| Pflegegrad 2 | bis zu 131 Euro | bis zu 318,40 Euro |
| Pflegegrad 3 | bis zu 131 Euro | bis zu 598,80 Euro |
| Pflegegrad 4 | bis zu 131 Euro | bis zu 743,60 Euro |
| Pflegegrad 5 | bis zu 131 Euro | bis zu 919,60 Euro |

Budget der Pflegekasse für Hilfe im Alltag je Monat (Stand 24.09.2026)

Die Werte sind Obergrenzen. Erstattet wird nur, was an Kosten für anerkannte Hilfe tatsächlich anfällt und belegt ist. Beziehen Sie Pflegegeld, bedenken Sie bei der Umwandlung: Das Pflegegeld sinkt anteilig, weil der umgewandelte Betrag als Sachleistung zählt.

Ohne Pflegegrad zahlt die Pflegekasse nichts. Nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder bei schwerer Krankheit kann aber die Krankenkasse eine Haushaltshilfe übernehmen, wenn niemand sonst im Haushalt die Arbeit weiterführen kann (§ 38 SGB V). Ohne Kind im Haushalt gilt das für höchstens vier Wochen und nur, wenn kein Pflegegrad 2 bis 5 vorliegt. Lebt ein Kind unter zwölf Jahren im Haushalt, sind bis zu 26 Wochen möglich. Versicherte ab 18 Jahren leisten eine Zuzahlung je Kalendertag. Welche Wege es sonst gibt, erklärt der Ratgeber [Haushaltshilfe ohne Pflegegrad](https://alltagsbegleitung-siegerland.de/haushaltshilfe-ohne-pflegegrad/).

## Wie viele Stunden Haushaltshilfe bekommen Sie für den Entlastungsbetrag?

Die Zahl der Stunden ergibt sich aus einer einfachen Rechnung: Budget im Monat geteilt durch den vereinbarten Stundensatz. Mit dem Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat bekommen Sie also umso mehr Stunden, je niedriger der Stundensatz ist. Ab Pflegegrad 2 vergrößert die Umwandlung das Budget, sofern kein Pflegedienst die Sachleistung verbraucht. Eine allgemeingültige Stundenzahl gibt es deshalb nicht, sie hängt immer vom konkreten Angebot ab.

Drei Punkte verändern die Rechnung, prüfen Sie sie vorher:

- **Mindestdauer je Einsatz:** Manche Anbieter berechnen je Besuch eine Mindestzeit. Dann lohnt es sich, Aufgaben zu bündeln, statt viele kurze Besuche zu vereinbaren.
- **Anfahrt:** Fragen Sie, ob Fahrtzeit oder eine Anfahrtspauschale extra berechnet wird. Beides verbraucht Budget, ohne dass eine Stunde Hilfe dazukommt.
- **Reste aus dem Vorjahr:** Nicht genutzter Entlastungsbetrag verfällt nicht sofort. Den Rest eines Kalenderjahres können Sie noch bis zum 30. Juni des Folgejahres einsetzen.

Ihre eigene Rechnung machen Sie am schnellsten mit dem Rechner unten: Wählen Sie den Pflegegrad und tragen Sie den Stundensatz aus dem Angebot Ihres Anbieters ein. Ausführlicher, mit Resten aus dem Vorjahr und der Umwandlung, rechnet der [die ausführliche Berechnung mit dem Vorjahresrest](https://alltagsbegleitung-siegerland.de/entlastungsbetrag-rechner/).

Der Entlastungsbetrag beträgt 131 Euro im Monat, im Jahr also 1.572 Euro. Was Sie in einem Jahr nicht nutzen, können Sie bis zum 30. Juni des Folgejahres nachholen.

Ab Pflegegrad 2 dürfen Sie außerdem bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistung für Alltagshilfe umwandeln, bei Pflegegrad 2 also bis zu 318,40 Euro im Monat. Das ist kein Geld obendrauf: Beziehen Sie Pflegegeld, wird es dafür anteilig gekürzt (Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI), bei Pflegegrad 2 um bis zu 138,80 Euro im Monat. Der Entlastungsbetrag mindert das Pflegegeld nicht.

[Genau nachrechnen, auch mit dem Rest aus dem Vorjahr](https://alltagsbegleitung-siegerland.de/entlastungsbetrag-rechner/)

Unverbindliche Beispielrechnung, maßgeblich ist der Bescheid Ihrer Pflegekasse. Beträge Stand 24.09.2026. Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser: nichts wird gespeichert oder übertragen.

## Welche Kosten tragen Sie selbst, und was lässt sich absetzen?

Alles, was über das Budget der Pflegekasse hinausgeht oder nicht erstattungsfähig ist, zahlen Sie selbst. Das gilt auch, wenn der Anbieter direkt mit der Pflegekasse abrechnet: Den Teil, den die Kasse nicht übernimmt, stellt er Ihnen in Rechnung. Lassen Sie sich deshalb vor dem ersten Einsatz erklären, wie der Anbieter vorgeht, wenn das Budget eines Monats aufgebraucht ist.

Für den selbst gezahlten Teil gibt es eine Steuerermäßigung nach § 35a EStG. Begünstigt sind nur die Arbeitskosten, nicht das Material. Bei einem Dienstleister brauchen Sie eine Rechnung und müssen auf sein Konto überweisen, bar bezahlte Rechnungen sind nicht begünstigt. Was die Pflegekasse über den Entlastungsbetrag oder die Pflegesachleistung erstattet, zählt nicht mit. Zahlen Sie die Hilfe dagegen aus dem Pflegegeld, bleibt sie begünstigt. Wie Sie die Kosten in der Steuererklärung angeben, erklärt der Ratgeber [Haushaltshilfe steuerlich absetzen](https://alltagsbegleitung-siegerland.de/haushaltshilfe-absetzen/). Eine Steuerberatung ersetzt das nicht.

## Anbieter, Minijob oder Nachbarschaftshilfe: Welcher Weg kostet was?

Neben einem anerkannten Anbieter gibt es weitere Wege zu Hilfe im Haushalt. Sie unterscheiden sich vor allem darin, ob die Pflegekasse erstattet und welche Pflichten Sie selbst übernehmen.

| Weg | Erstattung durch die Pflegekasse | Worauf Sie achten müssen |
| --- | --- | --- |
| Anerkannter Anbieter | Ja, bis zum Entlastungsbetrag, ab Pflegegrad 2 auch über die Umwandlung | Stundensatz, Mindestdauer und Anfahrt schriftlich klären, Abrechnungsweg festlegen |
| Eigene Kraft im Minijob | Nur unter Bedingungen: Informationsgespräch bei einer Servicestelle, Anmeldung, Pflegekurs, nicht eng verwandt und nicht im selben Haushalt | Sie werden Arbeitgeber, melden die Kraft per Haushaltsscheck bei der Minijob-Zentrale an und zahlen Abgaben zusätzlich zum Lohn |
| Nachbarschaftshilfe | Ja, bis zur Höhe des monatlichen Entlastungsbetrags | Nur ehrenamtlich, nicht eng verwandt, nicht im selben Haushalt, mit Kursnachweis oder Bestätigung des Informationsangebots |
| Hilfe ohne Anmeldung | Nein | Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld, keine Steuerermäßigung, bei einem Unfall kann die Unfallversicherung Kosten vom Haushalt zurückfordern |

Wege zur Haushaltshilfe im Vergleich

Mit einem anerkannten Anbieter werden Sie nicht selbst Arbeitgeber, und die Anerkennung hat der Kreis bereits geprüft. Eine eigene Kraft im Minijob kann im Einzelfall passen, bringt aber Arbeitgeberpflichten mit sich. Den Lohn dürfen Sie im Privathaushalt bar zahlen und trotzdem nach § 35a EStG ansetzen, wenn die Kraft angemeldet ist.

## Worauf sollten Sie beim Preisvergleich achten?

Ein niedriger Stundensatz allein sagt wenig über die Kosten im Monat. Mit diesen Fragen vergleichen Sie die Haushaltshilfe-Kosten in Siegen und Umgebung fair:

- **Anerkennung:** Ist das Angebot nach Landesrecht anerkannt? Der Kreis Siegen-Wittgenstein führt eine Liste der anerkannten Angebote, und Sie können nach dem Bescheid fragen.
- **Stundensatz:** Was kostet eine Leistungsstunde, und wird minutengenau oder in angefangenen Einheiten abgerechnet?
- **Mindestdauer und Anfahrt:** Gibt es eine Mindestzeit je Einsatz oder Fahrtkosten?
- **Abrechnung:** Rechnet der Anbieter über eine Abtretungserklärung direkt mit der Pflegekasse ab, oder zahlen Sie zuerst und reichen die Rechnung selbst ein? Ein abgetretener Betrag steht Ihnen für andere Anbieter nicht mehr zur Verfügung. Die Abtretung können Sie widerrufen, am besten schriftlich.
- **Absagen:** Was kostet ein Termin, den Sie kurzfristig absagen?
- **Vereinbarung:** Stehen Stundensatz und Leistungen schriftlich fest, bevor der erste Einsatz beginnt?

Unabhängig und kostenlos berät Sie die [Senioren- und Pflegeberatung des Kreises Siegen-Wittgenstein](https://www.siegen-wittgenstein.de/pflegeberatung), auch zu den Leistungen der Pflegekasse.

## Haushaltshilfe-Kosten bei Alltagsbegleitung Siegerland

Alltagsbegleitung Siegerland ist ein nach § 45a SGB XI anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag. Auf Wunsch zeigen wir Ihnen alle Unterlagen beim Erstgespräch. Unsere Haushaltshilfe umfasst unter anderem Staubsaugen und Wischen, die Reinigung von Bad und Fenstern, Wäsche und Bügeln sowie Einkäufe. Medizinische Pflege übernehmen wir nicht, wir ergänzen den Pflegedienst.

Feste Preise oder Stundensätze veröffentlichen wir nicht: Kosten auf Anfrage. Die Kosten unterscheiden sich nach Leistungsart, Ihrem Unterstützungsbedarf und der möglichen Kostenübernahme durch den jeweiligen Kostenträger. Wir erklären sie Ihnen persönlich und transparent, ebenso die möglichen Abrechnungswege. Für die Anfahrt gibt es eine Pauschale, über die Fahrtkosten informieren wir Sie vorab. Wie viele Stunden Hilfe Ihr Budget bei uns ergibt, nennen wir Ihnen ebenfalls auf Anfrage. Ein Pflegegrad ist keine Voraussetzung.

Wir rechnen mit allen Pflegekassen beziehungsweise Kostenträgern ab. Für die Direktabrechnung genügt eine Abtretungserklärung, dann werden die abrechenbaren Leistungen in der Regel direkt abgerechnet. Auf Wunsch erhalten Sie eine Kopie der Rechnung oder einen Leistungsnachweis, und wir behalten mit Ihnen den Überblick, wie viel vom Entlastungsbetrag und von weiteren Budgets schon eingesetzt ist. Ist das Budget ausgeschöpft oder übernimmt eine Kasse eine Rechnung nicht, informieren wir Sie frühzeitig, auf Wunsch auch bevollmächtigte Angehörige. Bevor Kosten als Selbstzahlerleistung entstehen, stimmen wir uns grundsätzlich vorher mit Ihnen ab. Was kein Kostenträger übernimmt, tragen Sie selbst.

Auch bei einer Haushaltshilfe der Krankenkasse nach einer Operation oder während und nach einer Schwangerschaft stehen wir zur Seite. Sie erhalten Rechnungen und Leistungsnachweise zur Vorlage bei der Kasse. Ob und in welchem Umfang die Kosten erstattet werden, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und wird von der zuständigen Kasse geprüft. Klären Sie den Anspruch deshalb vorher mit ihr.

Was die Hilfe für Sie kostet und wie Sie Ihr Budget einsetzen, besprechen wir im kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch bei Ihnen vor Ort. Wir sind in Siegen, Weidenau, Geisweid, Eiserfeld, Kreuztal, Netphen, Hilchenbach und Freudenberg im Einsatz. Alle Aufgaben im Überblick finden Sie auf der Seite [Haushaltshilfe in Siegen](https://alltagsbegleitung-siegerland.de/leistungen/haushaltshilfe/).

**Kosten Ihrer Haushaltshilfe klären:** Rufen Sie uns an unter [0171 / 330 00 11](tel:+491713300011) oder nutzen Sie das Anfrageformular. Wir melden uns innerhalb eines Werktags persönlich zurück. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.

[Kostenloses Erstgespräch anfragen](https://alltagsbegleitung-siegerland.de/anfrage/)

## Häufige Fragen

### Gibt es einen festen Stundensatz für eine Haushaltshilfe in Siegen?

Nein. Einen amtlichen Tarif gibt es nicht, jeder Anbieter legt seinen Stundensatz selbst fest und vereinbart ihn mit Ihnen. Für anerkannte Anbieter, die über die Pflegekasse abrechnen, gilt aber eine Grenze: Die Vergütung muss angemessen sein und darf die Preise vergleichbarer Leistungen zugelassener Pflegeeinrichtungen nicht übersteigen. Vergleichen Sie neben dem Stundensatz auch Mindestdauer und Anfahrt.

### Wie viele Stunden Haushaltshilfe bekomme ich für den Entlastungsbetrag?

Das hängt vom Stundensatz ab: Teilen Sie den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat durch den Satz aus dem Angebot Ihres Anbieters. Ab Pflegegrad 2 kann die Umwandlung der Pflegesachleistung das Budget erhöhen. Eine Mindestdauer je Einsatz oder eine Anfahrtspauschale verringert die Zahl der Stunden. Der Rechner in diesem Ratgeber rechnet es mit Ihrem Stundensatz aus.

### Darf ein anerkannter Anbieter für die Haushaltshilfe beliebig viel verlangen?

Nein. Nach § 45b Abs. 4 SGB XI darf die Vergütung für Leistungen, die über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden, die Preise vergleichbarer Sachleistungen zugelassener Pflegeeinrichtungen nicht übersteigen. In Nordrhein-Westfalen setzt die Anerkennung außerdem angemessene Vergütungen voraus, bezogen auf Leistungsstunden (§ 7 Abs. 6 AnFöVO).

### Zahlt die Pflegekasse die Haushaltshilfe komplett?

Nur bis zu Ihrem Budget. Die Pflegekasse erstattet den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat und ab Pflegegrad 2 den freien Teil der Pflegesachleistung bis zur Grenze der Umwandlung. Voraussetzung ist ein nach Landesrecht anerkanntes Angebot. Stunden darüber hinaus zahlen Sie selbst.

### Was kostet eine Haushaltshilfe ohne Pflegegrad?

Ohne Pflegegrad zahlt die Pflegekasse nichts, Sie tragen die vereinbarten Kosten selbst. Bei uns ist ein Pflegegrad keine Voraussetzung: Alle Menschen mit Unterstützungsbedarf können sich an uns wenden. Nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder bei schwerer Krankheit kann die Krankenkasse eine Haushaltshilfe übernehmen, wenn niemand sonst im Haushalt die Arbeit weiterführen kann (§ 38 SGB V). Ob und in welchem Umfang die Kosten erstattet werden, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und wird von der zuständigen Kasse geprüft. Den selbst gezahlten Teil können Sie nach § 35a EStG von der Steuer absetzen, wenn Sie eine Rechnung per Überweisung bezahlen.

### Welche Kosten können neben dem Stundensatz anfallen?

Das regelt jeder Anbieter selbst. Bei uns gibt es eine Anfahrtspauschale, über die Fahrtkosten informieren wir Sie vorab. Fragen Sie bei jedem Anbieter vor dem ersten Einsatz nach einer Mindestdauer je Besuch, nach Fahrtkosten oder einer Anfahrtspauschale, nach der Abrechnung angefangener Stunden und danach, was ein kurzfristig abgesagter Termin kostet. Lassen Sie sich Stundensatz und Nebenkosten schriftlich geben, dann können Sie Angebote fair vergleichen.

## Quellen

1. [§ 45b SGB XI: Entlastungsbetrag](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45b.html), Bundesministerium der Justiz
2. [§ 45a SGB XI: Angebote zur Unterstützung im Alltag, Umwandlung des ambulanten Sachleistungsbetrags](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45a.html), Bundesministerium der Justiz
3. [§ 38 SGB V: Haushaltshilfe](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__38.html), Bundesministerium der Justiz
4. [§ 35a EStG: Steuerermäßigung bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen und Dienstleistungen](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html), Bundesministerium der Justiz
5. [Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO)](https://recht.nrw.de/lrgv/rechtsverordnung/19022026-anerkennungs-und-foerderungsverordnung-anfoevo/), Land Nordrhein-Westfalen
6. [Übersicht der Leistungsbeträge der Pflegeversicherung](https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/P/Pflegeversicherung_Leistungsbeitraege/Uebersicht_Leistungsbetraege_2026.pdf), Bundesministerium für Gesundheit
7. [Abtretungserklärung in der Pflege](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/alles-fuer-pflegende-angehoerige/abtretungserklaerung-in-der-pflege-117748), Verbraucherzentrale
8. [Was ist der Haushaltsscheck?](https://www.minijob-zentrale.de/DE/meta/faq-bereich/begriffe-und-beschaeftigungsarten/01_was_ist_der_haushaltsscheck/faq_01_was_ist_der_haushaltsscheck), Minijob-Zentrale
9. [Senioren- und Pflegeberatung](https://www.siegen-wittgenstein.de/pflegeberatung), Kreis Siegen-Wittgenstein

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Quelle: https://alltagsbegleitung-siegerland.de/haushaltshilfe-kosten/

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