# Verhinderungspflege stundenweise nutzen: Betrag, Antrag, Abrechnung

Verhinderungspflege stundenweise heißt: Jemand übernimmt für einige Stunden die Pflege, während Sie als pflegende Angehörige verhindert sind. Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse dafür aus dem Gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro im Jahr. Bei weniger als acht Stunden am Tag läuft das Pflegegeld voll weiter.

Stand: 28. September 2026

**Kurz gesagt:** Verhinderungspflege stundenweise heißt: Jemand übernimmt für einige Stunden die Pflege, während die private Pflegeperson verhindert ist. Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse aus dem Gemeinsamen Jahresbetrag. Bei weniger als acht Stunden am Tag zählt der Einsatz nicht auf die acht Wochen im Jahr, und das Pflegegeld läuft voll weiter ([§ 39 SGB XI](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__39.html)).

Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, braucht auch einmal ein paar Stunden für sich: für einen eigenen Arzttermin, einen Behördengang oder einfach eine Pause. Dafür lässt sich die Verhinderungspflege auch stundenweise nutzen. Die Pflegekasse erstattet die Kosten der Ersatzpflege aus dem Gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro im Kalenderjahr (Stand: 24.09.2026). Hier lesen Sie, wer Anspruch hat, wie Sie die Erstattung beantragen und welche Frist dafür gilt.

## Was bedeutet Verhinderungspflege stundenweise?

Verhinderungspflege heißt auch Ersatzpflege. Ist die Person, die sonst zu Hause pflegt, verhindert, übernimmt jemand anderes für diese Zeit. Das kann für mehrere Tage oder Wochen sein, etwa wenn die Pflegeperson selbst verreist. Es geht aber auch für wenige Stunden. Das Bundesgesundheitsministerium schreibt ausdrücklich, dass die [Verhinderungspflege](https://www.bundesgesundheitsministerium.de/verhinderungspflege) „auch stundenweise in Anspruch genommen werden“ kann.

Die wichtige Grenze liegt bei acht Stunden am Tag. Ist die Pflegeperson weniger als acht Stunden verhindert, rechnet die Pflegekasse die Kosten nur auf den Gemeinsamen Jahresbetrag an. Die Höchstdauer von acht Wochen im Jahr bleibt unberührt, und das Pflegegeld wird in voller Höhe weitergezahlt. So steht es im Gemeinsamen Rundschreiben der Spitzenverbände der Pflegekassen. Wer die Verhinderungspflege stundenweise einsetzt, verliert also kein Pflegegeld.

## Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?

Anspruch haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, wenn ihre private Pflegeperson verhindert ist. Eine Wartezeit gibt es nicht mehr, denn die frühere Vorpflegezeit von sechs Monaten ist entfallen. Wer gerade erst einen Pflegegrad bekommen hat, kann die Verhinderungspflege stundenweise ohne Wartezeit nutzen, auch bevor sich die Pflege zu Hause eingespielt hat.

Bei Pflegegrad 1 gibt es keine Verhinderungspflege. Hier bleibt der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat, mit dem sich anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag bezahlen lassen ([§ 45b SGB XI](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45b.html)). Welche Leistungen ab Pflegegrad 2 für Hilfe im Haushalt dazukommen, erklärt der Ratgeber [Haushaltshilfe ab Pflegegrad 2](https://alltagsbegleitung-siegerland.de/haushaltshilfe-ab-pflegegrad-2/).

## Gemeinsamer Jahresbetrag für die Verhinderungspflege: Wie viel zahlt die Pflegekasse?

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege teilen sich einen einzigen Topf, den Gemeinsamen Jahresbetrag nach [§ 42a SGB XI](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__42a.html). Er beträgt ab Pflegegrad 2 bis zu 3.539 Euro je Kalenderjahr. Getrennte Beträge für die beiden Leistungen gibt es nicht mehr. Was Sie für Verhinderungspflege stundenweise verbrauchen, fehlt deshalb später für eine Kurzzeitpflege, und umgekehrt.

| Frage | Weniger als acht Stunden am Tag | Acht Stunden und mehr am Tag |
| --- | --- | --- |
| Woraus wird bezahlt? | Gemeinsamer Jahresbetrag | Gemeinsamer Jahresbetrag |
| Zählt es auf die acht Wochen im Jahr? | Nein | Ja, höchstens acht Wochen je Kalenderjahr |
| Was passiert mit dem Pflegegeld? | Es läuft in voller Höhe weiter | Die Hälfte des bisherigen Pflegegelds wird weitergezahlt |

Verhinderungspflege stundenweise oder ganztägig: die Unterschiede

## Beispiel: Verhinderungspflege stundenweise im Alltag

Ein Beispiel ohne echte Kundendaten: Angenommen, Ihre Mutter hat Pflegegrad 3, und Sie pflegen sie zu Hause. Jeden Dienstagnachmittag haben Sie vier Stunden eigene Termine, und für diese Zeit kommt eine Ersatzpflege. Weil Sie jeweils weniger als acht Stunden verhindert sind, zählen die Nachmittage nicht auf die acht Wochen. Das Pflegegeld von 599 Euro im Monat läuft voll weiter. Die Kosten der Ersatzpflege erstattet die Pflegekasse aus dem Gemeinsamen Jahresbetrag, bis er aufgebraucht ist.

Wie lange der Betrag für Verhinderungspflege stundenweise reicht, hängt davon ab, was die Ersatzpflege kostet. Planen Sie deshalb mit Blick auf das ganze Jahr: Wird später vielleicht eine Kurzzeitpflege nötig, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, sollte dafür noch etwas übrig sein.

## Verhinderungspflege beantragen: So gehen Sie vor

Die Erstattung beantragen Sie bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person. Auch bei Verhinderungspflege stundenweise braucht jeder Einsatz einen Nachweis. Fragen Sie dort nach, welche Unterlagen die Pflegekasse braucht und ob sie die geplante Ersatzpflege anerkennt. Fünf Schritte helfen, damit nichts verloren geht:

1. Pflegegrad prüfen: Verhinderungspflege gibt es ab Pflegegrad 2.
2. Festlegen, wer die Ersatzpflege übernimmt, und das vor dem ersten Einsatz mit der Pflegekasse klären.
3. Jeden Einsatz festhalten: Datum, Beginn und Ende. So ist später klar, ob er unter acht Stunden lag.
4. Rechnungen oder andere Nachweise der Kosten sammeln und aufheben.
5. Den Antrag auf Erstattung mit den Nachweisen bei der Pflegekasse einreichen.

**Frist für die Erstattung:** Den Antrag müssen Sie mit Nachweis der Kosten bis zum Ende des Kalenderjahres stellen, das auf die Ersatzpflege folgt (§ 39 SGB XI). Ein Beispiel: Für Ersatzpflege im November haben Sie bis zum 31. Dezember des nächsten Jahres Zeit. Wer die Frist verpasst, bekommt diese Kosten nicht mehr erstattet. Reichen Sie Belege deshalb am besten zeitnah ein.

## Wie läuft die Abrechnung der Verhinderungspflege?

Das Gesetz spricht von einer Erstattung: Die Pflegekasse übernimmt die nachgewiesenen Kosten der Ersatzpflege bis zur Höhe des Gemeinsamen Jahresbetrags. Bei uns geht es auch direkt: Wir rechnen mit allen Pflegekassen beziehungsweise Kostenträgern ab, und mit einer Abtretungserklärung werden die abrechenbaren Leistungen in der Regel direkt abgerechnet. Die nötigen Unterlagen und Nachweise bereiten wir gemeinsam mit Ihnen vor. Ob und in welcher Höhe die entstandenen Kosten von Ihrer Pflegekasse erstattet werden, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und wird von der zuständigen Pflegekasse geprüft. Klären Sie den Anspruch deshalb vorab mit ihr. Heben Sie in jedem Fall alle Belege auf, bis die Pflegekasse gezahlt hat.

Wie hoch die Erstattung ausfallen kann, hängt auch davon ab, wer die Ersatzpflege übernimmt. Pflegen nahe Angehörige nicht erwerbsmäßig, also Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad oder Menschen aus demselben Haushalt, erstattet die Pflegekasse in der Regel höchstens das Doppelte des monatlichen Pflegegelds. Bei Pflegegrad 3 sind das zweimal 599 Euro. Übernimmt eine andere Person oder ein Anbieter die Ersatzpflege, ist der Gemeinsame Jahresbetrag die Grenze.

## Verhinderungspflege und Haushaltshilfe: Was ist möglich?

Ersatzpflege muss nicht immer ein Pflegedienst leisten. Verhinderungspflege stundenweise durch einen Anbieter von Hilfe im Alltag ist grundsätzlich möglich. Ob Ihre Pflegekasse einen bestimmten Anbieter als Ersatzpflege akzeptiert, sollten Sie aber vor dem ersten Einsatz mit ihr klären, am besten schriftlich. Braucht die pflegebedürftige Person in dieser Zeit medizinische Pflege, ist ein Pflegedienst gefragt.

Neben der Verhinderungspflege gibt es für Hilfe im Haushalt feste Wege über die Pflegekasse. Der Entlastungsbetrag steht allen Pflegegraden zu und bezahlt anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Ab Pflegegrad 2 kommen weitere Leistungen dazu. Den Überblick über alle Wege gibt die Seite [Haushaltshilfe über die Pflegekasse](https://alltagsbegleitung-siegerland.de/haushaltshilfe-pflegekasse/).

## Verhinderungspflege in Siegen: Wo Sie Beratung bekommen

Wer im Siegerland Fragen zur Verhinderungspflege hat, muss nicht allein suchen. Die [Senioren- und Pflegeberatung des Kreises Siegen-Wittgenstein](https://www.siegen-wittgenstein.de/pflegeberatung) berät kostenlos, unabhängig und vertraulich, unter anderem zur Finanzierung von Pflege und Hilfen zu Hause und zu Entlastungsangeboten. In der Stadt Siegen beraten außerdem die [Senioren-Service-Stellen](https://www.siegen.de/rathaus-politik/stadtverwaltung/dienstleistungen-a-bis-z/detailseite/service-fuer-senioren) wohnortnah, kostenlos und trägerneutral. Welche Unterlagen für die Erstattung nötig sind, beantwortet Ihre Pflegekasse.

Weitere Wege, sich als pflegende Angehörige Luft zu verschaffen, sammelt der Ratgeber [Entlastung für pflegende Angehörige im Siegerland](https://alltagsbegleitung-siegerland.de/entlastung-pflegende-angehoerige/).

## Stundenweise Entlastung durch Alltagsbegleitung Siegerland

Alltagsbegleitung Siegerland ist ein nach § 45a SGB XI anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag in Siegen. Wir entlasten pflegende Angehörige mit Gesprächen, Vorlesen und Spaziergängen, und wir bemühen uns um eine feste Bezugsperson für Sie. Was dazugehört, zeigt die Seite [Seniorenbetreuung in Siegen](https://alltagsbegleitung-siegerland.de/leistungen/seniorenbetreuung/). Erstattungsfähige Leistungen, etwa über den Entlastungsbetrag, rechnen wir mit einem anerkannten Pflegegrad, soweit möglich, direkt mit der Pflegekasse ab.

Neben dem Entlastungsbetrag lässt sich für unsere Alltagsbegleitung auch die Verhinderungspflege nutzen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Welche Budgets in Ihrem Fall zur Verfügung stehen, prüfen wir gern gemeinsam mit Ihnen. Auf Wunsch erhalten Sie eine Kopie der Rechnung oder einen Leistungsnachweis, und wir behalten mit Ihnen den Überblick über den eingesetzten Betrag. Zeichnet sich ab, dass das Budget ausgeschöpft ist oder die Pflegekasse eine Rechnung nicht übernimmt, informieren wir Sie frühzeitig. Bevor Kosten als Selbstzahlerleistung entstehen, stimmen wir uns grundsätzlich vorher mit Ihnen ab.

Ob Ihre Pflegekasse einen Einsatz als Verhinderungspflege stundenweise anerkennt, fragen Sie bitte vorab bei ihr nach. Was die Hilfe kostet, nennen wir auf Anfrage, feste Preise veröffentlichen wir nicht. Medizinische Pflege übernehmen wir nicht: Wir ergänzen den Pflegedienst, ersetzen ihn aber nicht.

**Stundenweise Entlastung planen:** Rufen Sie uns an unter [0171 / 330 00 11](tel:+491713300011) oder nutzen Sie das Anfrageformular. Wir melden uns innerhalb eines Werktags und besprechen im kostenlosen Erstgespräch, wie wir Sie im Alltag entlasten können.

[Kostenloses Erstgespräch anfragen](https://alltagsbegleitung-siegerland.de/anfrage/)

## Häufige Fragen

### Wird das Pflegegeld gekürzt, wenn ich Verhinderungspflege stundenweise nutze?

Nein, solange die Pflegeperson an dem Tag weniger als acht Stunden verhindert ist. Dann zählt der Einsatz nur auf den Gemeinsamen Jahresbetrag, und das Pflegegeld läuft in voller Höhe weiter. Anders ist es bei ganztägiger Ersatzpflege: Für diese Zeit zahlt die Pflegekasse die Hälfte des bisherigen Pflegegelds weiter.

### Gibt es Verhinderungspflege auch bei Pflegegrad 1?

Nein. Verhinderungspflege gibt es ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 bleibt der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat. Mit ihm lassen sich anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag bezahlen, zum Beispiel eine Betreuung für einige Stunden, während Angehörige eigene Termine wahrnehmen.

### Muss die Pflegeperson vorher schon sechs Monate gepflegt haben?

Nein. Die frühere Vorpflegezeit von sechs Monaten ist entfallen. Verhinderungspflege gibt es ab Pflegegrad 2 ohne Wartezeit, auch wenn der Pflegegrad erst vor Kurzem festgestellt wurde.

### Wie viele Stunden Verhinderungspflege zahlt die Pflegekasse?

Eine feste Stundenzahl gibt es nicht. Die Grenze ist der Gemeinsame Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro im Kalenderjahr. Wie viele Stunden daraus werden, hängt davon ab, was die Ersatzpflege kostet und ob im selben Jahr noch eine Kurzzeitpflege dazukommt. Einsätze unter acht Stunden am Tag zählen nicht auf die Höchstdauer von acht Wochen.

### Dürfen Angehörige die Verhinderungspflege übernehmen?

Ja. Übernehmen nahe Angehörige die Ersatzpflege nicht erwerbsmäßig, erstattet die Pflegekasse in der Regel höchstens das Doppelte des monatlichen Pflegegelds. Nahe Angehörige sind hier Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad sowie Menschen, die mit der pflegebedürftigen Person im selben Haushalt leben. Bei Pflegegrad 2 liegt die Grenze damit bei zweimal 347 Euro.

### Wie hängen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammen?

Beide Leistungen zahlt die Pflegekasse ab Pflegegrad 2 aus demselben Gemeinsamen Jahresbetrag. Was Sie für Ersatzpflege verbrauchen, fehlt später für eine Kurzzeitpflege, und umgekehrt. Auch die Kurzzeitpflege ist auf acht Wochen im Kalenderjahr begrenzt. Bei Pflegegrad 1 lässt sie sich nur über den Entlastungsbetrag bezahlen. Ohne Pflegegrad 2 bis 5 kann nach schwerer Krankheit die Krankenkasse Kurzzeitpflege zahlen (§ 39c SGB V).

### Kann eine Alltagsbegleitung oder Haushaltshilfe die Ersatzpflege übernehmen?

Grundsätzlich ja. Stundenweise Ersatzpflege kann auch ein Anbieter übernehmen, der kein Pflegedienst ist. Bei uns lässt sich die Verhinderungspflege nutzen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Ob Ihre Pflegekasse einen bestimmten Anbieter als Ersatzpflege akzeptiert, klären Sie am besten vor dem ersten Einsatz mit ihr, möglichst schriftlich. Medizinische Pflege gehört nicht zu den Aufgaben einer Alltagsbegleitung.

## Quellen

1. [§ 39 SGB XI: Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__39.html), Bundesministerium der Justiz
2. [§ 42a SGB XI: Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__42a.html), Bundesministerium der Justiz
3. [§ 42 SGB XI: Kurzzeitpflege](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__42.html), Bundesministerium der Justiz
4. [§ 38 SGB XI: Kombination von Geldleistung und Sachleistung](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__38.html), Bundesministerium der Justiz
5. [§ 37 SGB XI: Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__37.html), Bundesministerium der Justiz
6. [§ 45b SGB XI: Entlastungsbetrag](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45b.html), Bundesministerium der Justiz
7. [§ 39c SGB V: Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__39c.html), Bundesministerium der Justiz
8. [Verhinderungspflege](https://www.bundesgesundheitsministerium.de/verhinderungspflege), Bundesministerium für Gesundheit
9. [Das ändert sich zum 1. Juli in der Pflege (Pressemitteilung)](https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/das-aendert-sich-zum-1-juli-in-der-pflege), Bundesministerium für Gesundheit
10. [Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI](https://www.vdek.com/LVen/HES/Vertragspartner/Pflege/pflegeleistungen/_jcr_content/par/download/file.res/Gem.%20RS%20zu%20den%20leistungsrechtlichen%20Vorschriften%20SGB%20XI%20vom%2001.07.2025.pdf), Spitzenverbände der Pflegekassen
11. [Senioren- und Pflegeberatung](https://www.siegen-wittgenstein.de/pflegeberatung), Kreis Siegen-Wittgenstein

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Quelle: https://alltagsbegleitung-siegerland.de/verhinderungspflege/

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