Ratgeber
MD-Begutachtung vorbereiten: Checkliste für den Hausbesuch
Die MD-Begutachtung ist der Hausbesuch des Medizinischen Dienstes, nach dem die Pflegekasse über Ihren Pflegegrad entscheidet. So können Sie die MD-Begutachtung vorbereiten: Schwierigkeiten im Alltag mit Beispielen notieren, Arztberichte, Entlassungsbericht und Medikamentenplan bereitlegen und die Person dazubitten, die Sie hauptsächlich pflegt oder Ihre Lage gut kennt.
Kurz gesagt: Für die Begutachtung kommt der Medizinische Dienst zu Ihnen nach Hause und prüft, wie selbständig Sie Ihren Alltag bewältigen. Gut vorbereitet sind Sie mit drei Dingen: einer Liste Ihrer Schwierigkeiten mit konkreten Beispielen, einer Mappe mit Arztberichten, Entlassungsbericht und Medikamentenplan und einer vertrauten Person an Ihrer Seite. Das ist der Kern der Checkliste des Medizinischen Dienstes. Über den Pflegegrad entscheidet danach Ihre Pflegekasse.
Der Besuch des Medizinischen Dienstes ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum Pflegegrad, denn auf seiner Grundlage entscheidet die Pflegekasse, welche Leistungen Ihnen zustehen. Dieser Ratgeber zeigt, wie Sie die MD-Begutachtung vorbereiten, welche Unterlagen Sie bereitlegen und was nach dem Besuch passiert. Den ganzen Weg vom Antrag bis zum Bescheid erklärt unsere Übersicht Pflegegrad beantragen in Siegen.
Medizinischer Dienst beim Hausbesuch: So läuft die Begutachtung für den Pflegegrad
Nachdem Sie den Antrag bei Ihrer Pflegekasse gestellt haben, gibt die Kasse den Auftrag innerhalb von drei Arbeitstagen an den Medizinischen Dienst weiter. Eine Gutachterin oder ein Gutachter besucht Sie dann in Ihrer Wohnung. Im Mittelpunkt steht eine einfache Frage: Was schaffen Sie im Alltag noch selbst, und wobei brauchen Sie die Hilfe anderer?
Dafür betrachtet der Medizinische Dienst sechs Bereiche, die das Gesetz festlegt (§ 15 SGB XI): Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, den Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen sowie die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Den größten Anteil an der Gesamtwertung hat die Selbstversorgung. Aus den Bereichen ergibt sich eine Punktzahl, und die Punktzahl bestimmt den Pflegegrad.
Für Sie heißt das: Entscheidend ist, wie Ihr Alltag tatsächlich aussieht. Darauf ist die folgende Vorbereitung ausgerichtet.
Wie kann ich die MD-Begutachtung vorbereiten?
Die folgenden fünf Schritte bauen auf der Checkliste des Medizinischen Dienstes auf und lassen sich gut in den Tagen vor dem Termin erledigen. Nehmen Sie sich dafür etwas Zeit, am besten gemeinsam mit der Person, die Sie im Alltag unterstützt.
- Schwierigkeiten sammeln: Überlegen Sie, was Ihnen im Alltag besonders schwerfällt. Gehen Sie dafür einen gewöhnlichen Tag in Gedanken durch, vom Aufstehen über Waschen, Anziehen und Essen bis zum Zubettgehen, und denken Sie auch an die Nacht.
- Beispiele aufschreiben: Notieren Sie zu jeder Schwierigkeit ein konkretes Beispiel, wie oft sie vorkommt und wer Ihnen dann hilft.
- Unterlagen sammeln: Legen Sie Arztberichte, den Entlassungsbericht und den aktuellen Medikamentenplan in eine Mappe. Die vollständige Liste steht im nächsten Abschnitt.
- Begleitperson fragen: Bitten Sie frühzeitig die Person dazu, die Sie hauptsächlich pflegt oder Ihre Lage gut kennt, und besprechen Sie Ihre Notizen vorher mit ihr.
- Eigene Fragen notieren: Schreiben Sie auf, was Sie selbst wissen möchten, zum Beispiel, wann Sie mit einer Entscheidung rechnen können.
Beispiele machen den Unterschied. Eine Formulierung wie „Beim Duschen muss meine Tochter jedes Mal dabei sein, weil ich mich allein nicht sicher fühle“ sagt deutlich mehr als „Duschen klappt nicht so gut“. Ebenso hilft „Ich vergesse meine Tabletten, wenn mein Mann mich nicht erinnert“ mehr als ein allgemeines „Manchmal bin ich vergesslich“. Wenn Sie die MD-Begutachtung vorbereiten, lohnt sich diese Genauigkeit bei jedem Punkt Ihrer Liste.
MD-Begutachtung Checkliste: Diese Unterlagen legen Sie bereit
Eine vollständige Mappe erspart Ihnen im Gespräch das Suchen. Der Medizinische Dienst nennt die folgenden Unterlagen, jeweils mit dem Zusatz „falls vorhanden“:
- Berichte Ihrer Hausärztin oder Ihres Hausarztes
- Berichte von Fachärztinnen und Fachärzten
- den Entlassungsbericht aus der Klinik, wenn Sie zuletzt im Krankenhaus waren
- Ihren aktuellen Medikamentenplan
- die Pflegedokumentation, wenn bereits ein Pflegedienst zu Ihnen kommt
Dazu kommt Ihre eigene Liste mit Schwierigkeiten und Beispielen. Sortieren Sie die Blätter nach Datum und legen Sie die Mappe an einen festen Platz, damit Sie am Tag der Begutachtung nichts suchen müssen. Wer es ausführlicher mag, findet im Ratgeber zur Pflegebegutachtung des Kreises Siegen-Wittgenstein weitere Erläuterungen zu den einzelnen Bereichen.
Wer sollte beim Hausbesuch des Medizinischen Dienstes dabei sein?
Der Medizinische Dienst rät ausdrücklich zu einer Begleitperson. In seiner Checkliste heißt es:
„Bitten Sie den Menschen, der Sie hauptsächlich pflegt oder Ihre Situation besonders gut kennt, beim Begutachtungstermin anwesend zu sein.“
Eine vertraute Person ergänzt, was Ihnen im Gespräch nicht einfällt oder was Sie vor einer fremden Person ungern aussprechen. Wer Sie im Alltag erlebt, kann freundlich nachtragen, wie es wirklich läuft. Das muss nicht jemand aus der Familie sein. Die Checkliste spricht von dem Menschen, der Ihre Situation gut kennt, das kann also auch eine Nachbarin oder ein Freund sein.
Pflegen Sie selbst einen Angehörigen, planen Sie den Termin wie einen Arzttermin fest ein. Lesen Sie die Notizen vorher gemeinsam durch, damit Sie im Gespräch dieselben Beispiele meinen.
Am Tag des Termins: So schildern Sie Ihren Alltag
Am Tag selbst geht es vor allem darum, Ihren Alltag so zu beschreiben, wie er ist. Diese Hinweise helfen dabei:
- Erzählen Sie von einem gewöhnlichen Tag, nicht von Ihrem besten. Nehmen Sie Ihre Notizen dafür in die Hand.
- Nennen Sie, wer Ihnen heute schon hilft, bei welchen Tätigkeiten und wie oft.
- Sprechen Sie auch Dinge an, die Ihnen unangenehm sind. Gerade sie gehören oft zu den wichtigsten Punkten.
- Fragen Sie nach, wenn Sie eine Frage nicht verstanden haben. Es ist Ihr Termin.
Nach dem Besuch lohnt sich eine kurze Notiz: Wer war da, wann, und was wurde besprochen? Diese Notiz hilft Ihnen später, den Bescheid einzuordnen.
Was kommt nach der MD-Begutachtung?
Spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags muss Ihnen die Pflegekasse schriftlich mitteilen, wie sie entschieden hat (§§ 18, 18a und 18c SGB XI). Hält sie diese Frist nicht ein und hat sie die Verzögerung zu vertreten, zahlt sie Ihnen für jede angefangene Woche einen gesetzlich festgelegten Betrag. Wird ein Pflegegrad anerkannt, gibt es Leistungen frühestens ab Beginn des Monats, in dem Sie den Antrag gestellt haben (§ 33 SGB XI).
Sind Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden, können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen, schriftlich oder persönlich zur Niederschrift bei der Pflegekasse (§ 84 SGG). Ihre Notizen aus der Vorbereitung sind dann besonders wertvoll. Wie Sie vorgehen, erklärt der Ratgeber Pflegegrad abgelehnt: Widerspruch einlegen.
Schon ab Pflegegrad 1 gibt es den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat (§ 45b SGB XI). Damit erstattet die Pflegekasse Hilfe im Alltag durch einen anerkannten Anbieter, zum Beispiel im Haushalt.
Begutachtung für den Pflegegrad in Siegen: Wo Sie Rat bekommen
Sie müssen sich nicht allein vorbereiten. Nach Ihrem Antrag muss die Pflegekasse Ihnen innerhalb von zwei Wochen einen konkreten Beratungstermin anbieten oder einen Beratungsgutschein ausstellen (§ 7b SGB XI). Nutzen Sie diesen Termin, um offene Fragen zur Begutachtung zu klären.
Unabhängig von der Pflegekasse berät die Senioren- und Pflegeberatung des Kreises Siegen-Wittgenstein. Das Angebot ist kostenlos, unabhängig und vertraulich, am Telefon, persönlich oder als Hausbesuch. In Siegen selbst sind die Senioren-Service-Stellen der Stadt Siegen eine wohnortnahe, kostenlose und trägerneutrale Anlaufstelle, auf Wunsch auch mit Besuch bei Ihnen zu Hause.
Dieser Ratgeber beschreibt die gesetzlichen Regeln mit Stand 24.09.2026 und hilft Ihnen bei der Vorbereitung. Eine persönliche Pflegeberatung kann er nicht ersetzen. Über Ihren Pflegegrad entscheidet allein die Pflegekasse.
Nach der Begutachtung: So unterstützen wir Sie in Siegen
Alltagsbegleitung Siegerland ist ein nach § 45a SGB XI anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag in Siegen. Die Anerkennung hat der Kreis Siegen-Wittgenstein erteilt, zuständig ist dort das Sozialamt, Heimaufsicht (WTG-Behörde). Den Bescheid zeigen wir Ihnen gern beim Erstgespräch. Wir helfen bei Formularen und Telefonaten, begleiten zu Arzt- und Amtsterminen und entlasten pflegende Angehörige. Den Entlastungsbetrag rechnen wir, soweit möglich, direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Zu unserem Einsatzgebiet gehören Siegen, Weidenau, Geisweid, Eiserfeld, Kreuztal, Netphen, Hilchenbach und Freudenberg.
Bei Formularen und Schriftverkehr helfen wir praktisch beim Ausfüllen und Organisieren: Wir sichten und erklären Post, füllen Formulare der Pflege- oder Krankenkasse gemeinsam mit Ihnen aus, stellen Unterlagen zusammen, bereiten Schreiben vor und telefonieren gemeinsam mit Ihnen. Im Auftrag rufen wir nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung an, bei Bedarf mit Vollmacht. Wir leisten keine Rechtsberatung und keine unabhängige Pflegeberatung. Persönliche Post öffnen wir nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch, und alle Informationen behandeln wir vertraulich.
Medizinische Pflege übernehmen wir nicht: keine Spritzen, keine Wundversorgung. Wir ergänzen den Pflegedienst, wir ersetzen ihn nicht. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welche Hilfe im Alltag zu Ihnen passt.
Hilfe im Alltag nach der Begutachtung planen: Rufen Sie uns an unter 0171 / 330 00 11 oder nutzen Sie das Anfrageformular. Wir melden uns innerhalb eines Werktags persönlich zurück. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Häufige Fragen
Welche Unterlagen brauche ich für die MD-Begutachtung?
Der Medizinische Dienst nennt in seiner Checkliste Berichte der Hausärztin oder des Hausarztes und von Fachärzten, den Entlassungsbericht aus der Klinik und den aktuellen Medikamentenplan, jeweils falls vorhanden. Kommt ein Pflegedienst zu Ihnen, gehört auch dessen Pflegedokumentation dazu. Legen Sie außerdem Ihre eigenen Notizen bereit, was Ihnen im Alltag schwerfällt.
Wie schnell muss der Medizinische Dienst nach dem Antrag kommen?
Die Pflegekasse muss den Auftrag innerhalb von drei Arbeitstagen an den Medizinischen Dienst weitergeben. Findet innerhalb von 20 Arbeitstagen nach dem Antrag keine Begutachtung statt, muss sie Ihnen mindestens drei unabhängige Gutachter zur Auswahl nennen. Liegen Sie im Krankenhaus oder in einer stationären Reha-Einrichtung, ist die Begutachtung spätestens am fünften Arbeitstag nach Eingang des Antrags fällig.
Welche Bereiche schaut sich der Medizinische Dienst beim Hausbesuch an?
Es sind sechs Bereiche: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, der Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen sowie die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Am stärksten zählt die Selbstversorgung. Aus allen Bereichen ergibt sich eine Punktzahl, nach der sich der Pflegegrad richtet.
Was mache ich, wenn niemand aus der Familie beim Termin dabei sein kann?
Der Medizinische Dienst empfiehlt, den Menschen dazuzubitten, der Sie hauptsächlich pflegt oder Ihre Situation besonders gut kennt. Das muss nicht jemand aus der Familie sein, auch eine vertraute Nachbarin oder ein Freund kommt infrage. Ist niemand verfügbar, tragen Ihre Notizen und Unterlagen umso mehr: Schreiben Sie die wichtigsten Schwierigkeiten so auf, dass Sie im Gespräch nur vorlesen müssen.
Was passiert nach der MD-Begutachtung?
Die Pflegekasse teilt Ihnen spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags schriftlich mit, wie sie entschieden hat. Sind Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden, können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung oder ist sie falsch, verlängert sich die Frist auf ein Jahr. Wie ein Widerspruch aufgebaut ist, zeigt der Ratgeber Widerspruch gegen den Pflegegrad-Bescheid.
Wer hilft mir in Siegen bei der Vorbereitung auf die Begutachtung?
Nach Ihrem Antrag muss die Pflegekasse Ihnen innerhalb von zwei Wochen einen Beratungstermin anbieten oder einen Beratungsgutschein ausstellen. Unabhängig davon berät die Senioren- und Pflegeberatung des Kreises Siegen-Wittgenstein kostenlos und vertraulich, auch bei Ihnen zu Hause. In Siegen selbst sind die Senioren-Service-Stellen der Stadt eine wohnortnahe Anlaufstelle, auf Wunsch ebenfalls mit Hausbesuch.
Quellen
- Checkliste: Vorbereitung auf das Begutachtungsgespräch, Medizinischer Dienst
- § 15 SGB XI: Module, Gewichtung und Punkte der Begutachtung, Bundesministerium der Justiz
- § 18 SGB XI: Auftrag an den Medizinischen Dienst, Bundesministerium der Justiz
- § 18a SGB XI: Fristen der Begutachtung, Bundesministerium der Justiz
- § 18c SGB XI: Bescheid und Zusatzzahlung bei Fristüberschreitung, Bundesministerium der Justiz
- § 33 SGB XI: Antrag und Beginn der Leistungen, Bundesministerium der Justiz
- § 7b SGB XI: Beratungstermin nach dem Antrag, Bundesministerium der Justiz
- § 45b SGB XI: Entlastungsbetrag, Bundesministerium der Justiz
- § 84 SGG: Frist und Form des Widerspruchs, Bundesministerium der Justiz
- § 66 SGG: Frist bei fehlender Rechtsbehelfsbelehrung, Bundesministerium der Justiz
- Ratgeber zur Pflegebegutachtung, Kreis Siegen-Wittgenstein
- Senioren- und Pflegeberatung, Kreis Siegen-Wittgenstein
- Service für Senioren, Stadt Siegen