Überblick
Unterstützung im Alltag für Senioren in Siegen und im Siegerland
Kurz gesagt: Unterstützung im Alltag für Senioren in Siegen ist Hilfe im Haushalt, bei Besorgungen, auf dem Weg zu Terminen und in Gesellschaft, damit der Alltag zu Hause leichter wird. Wir sind anerkannt nach § 45a SGB XI. Mit Pflegegrad rechnen wir erstattungsfähige Leistungen, soweit möglich, direkt mit den Kostenträgern ab.
Bei unserer Unterstützung im Alltag für Senioren in Siegen kommt eine feste Bezugsperson zu Ihnen, die Sie vorab kennenlernen. Was Sie genau brauchen, klären wir im kostenlosen Erstgespräch bei Ihnen vor Ort. Auf dieser Seite finden Sie alle Leistungen, typische Situationen aus dem Alltag und die Antwort auf die Frage, was die Pflegekasse bezahlt.
- Anerkannt nach § 45a SGB XI
- Direktabrechnung mit allen Kostenträgern
- Feste Bezugsperson
- Kostenloses Erstgespräch
Unsere Leistungen der Alltagsbegleitung auf einen Blick
Die Übersicht zeigt jede Leistung mit einer kurzen Beschreibung und den wichtigsten Aufgaben. Alle Leistungen richten sich an Menschen, die zu Hause leben, und an ihre Angehörigen. Die ausführlichen Leistungsseiten erreichen Sie über die Abschnitte weiter unten.
Haushaltshilfe
Ihre Haushaltshilfe in Siegen und im ganzen Siegerland: Wir übernehmen Putzen, Wäsche und Kochen, damit Ihre Wohnung wieder ein Ort zum Wohlfühlen ist.
- Staubsaugen, Wischen und Staubwischen
- Bad- und Sanitärreinigung
- Fenster und Gemeinschaftsflächen (Flurwoche)
- Wäsche waschen, Bügeln und Bettwäsche
- Gardinen ab- und aufhängen
- Mahlzeiten zubereiten
- Haushaltsauflösungen und Entrümpelung
Seniorenbetreuung
Seniorenbetreuung in Siegen und im ganzen Siegerland: Eine feste Bezugsperson besucht Sie zu Hause, hat Zeit für Gespräche, Spaziergänge und Hobbys und entlastet pflegende Angehörige.
- Gemeinsame Aktivitäten, Ausflüge und Spaziergänge
- Gespräche, Vorlesen und Gesellschaftsspiele
- Hobbys gemeinsam pflegen
- Entlastung pflegender Angehöriger
Einkaufshilfe und Botengänge
Ihre Einkaufshilfe für Senioren in Siegen und im Siegerland: Wir kaufen für Sie ein oder gehen gemeinsam mit Ihnen, holen Medikamente aus der Apotheke und bringen Ihre Post weg.
- Einkäufe und Besorgungen für Sie
- Gemeinsam einkaufen gehen
- Botengänge zur Apotheke
- Botengänge zur Post und zu Behörden
Arztbegleitung und Begleitung zu Behörden
Arztbegleitung in Siegen und im ganzen Siegerland: Eine feste Bezugsperson geht mit Ihnen zu Arzt- und Amtsterminen, damit Sie den Weg nicht allein machen müssen.
- Begleitung zum Hausarzt und Facharzt
- Begleitung zu Behörden und Ämtern
- Kontrolltermine nach dem Krankenhaus
- Nach Möglichkeit immer dieselbe Begleitperson
Hilfe bei Formularen und Telefonaten
Hilfe bei Formularen für Senioren in Siegen und im ganzen Siegerland: Wir füllen Anträge gemeinsam mit Ihnen aus, helfen bei Briefen von Kasse und Amt und bei Telefonaten, damit nichts liegen bleibt.
- Formulare und Anträge gemeinsam ausfüllen
- Hilfe bei Briefen von Kasse und Amt
- Hilfe bei Telefonaten mit Ämtern und Kassen
- Unterlagen zur Post oder zur Behörde bringen
Haushaltsauflösung und Entrümpelung
Haushaltsauflösung in Siegen und Entrümpelung im ganzen Siegerland: Was ansteht und was es kostet, besprechen wir mit Ihnen im kostenlosen Erstgespräch vor Ort.
- Haushaltsauflösungen und Entrümpelung
- Kostenloses Erstgespräch vor Ort
- Abrechnung nach Stunden oder als Pauschale
- Im ganzen Siegerland
Welche Unterstützung im Alltag passt zu Senioren in Siegen?
Die passende Unterstützung im Alltag richtet sich danach, was gerade schwerfällt. Die folgenden Situationen zeigen, wobei wir helfen, und führen jeweils zur Leistungsseite mit allen Einzelheiten.
Wenn der Haushalt zu viel wird
Staubsaugen, Wischen oder das Bad putzen kosten plötzlich viel Kraft, und die Gardinen hängen seit Monaten. Wir übernehmen die Hausarbeit, die Ihnen schwerfällt: vom Wäschewaschen und Bügeln über frische Bettwäsche bis zur Flurwoche im Mehrfamilienhaus. Auf Wunsch bereiten wir auch eine Mahlzeit zu, und leichte Gartenarbeiten gehören ebenfalls dazu. Auch einmalige Einsätze sind möglich, etwa der Frühjahrsputz, die Grundreinigung vor dem Einzug oder das Herrichten der Wohnung vor einer Krankenhausentlassung. Alles Weitere steht auf der Seite zur Haushaltshilfe in Siegen und Umgebung.
Wenn eine Wohnung geräumt werden muss
Ein Umzug ins Pflegeheim, eine kleinere Wohnung oder ein voller Keller: Wir übernehmen Haushaltsauflösungen und Entrümpelungen, vom Sortieren und Ausräumen über den Abtransport und die fachgerechte Entsorgung bis zur besenreinen Übergabe auf Wunsch. In der Regel ist das eine Selbstzahlerleistung; nach einer Besichtigung nennen wir Ihnen die Kosten. Mehr dazu auf der Seite zur Haushaltsauflösung und Entrümpelung in Siegen.
Wenn Gesellschaft und Abwechslung fehlen
Wer allein lebt, vermisst oft vor allem jemanden zum Reden. Unsere Betreuungskraft kommt zu Ihnen, führt Gespräche mit Ihnen, liest vor oder spielt ein Gesellschaftsspiel mit Ihnen. Bei gutem Wetter geht es zum Spaziergang oder zu einem kleinen Ausflug. Auch Hobbys, die allein keinen Spaß mehr machen, pflegen wir gemeinsam mit Ihnen, und kleinere Hilfe rund um Haustiere, etwa mit dem Hund Gassi gehen, ist nach Absprache möglich. Wie diese Begleitung aussieht, beschreibt die Seite zur Seniorenbetreuung in Siegen.
Wenn Einkauf und Besorgungen schwerfallen
Der Wocheneinkauf ist schwer zu tragen, das Rezept muss in die Apotheke, ein Brief zur Post. Wir erledigen Einkäufe und Besorgungen für Sie oder gehen gemeinsam mit Ihnen einkaufen, wenn Sie selbst aussuchen möchten. Botengänge zur Apotheke, zur Post oder zu Behörden übernehmen wir ebenfalls. Mehr dazu lesen Sie bei der Einkaufshilfe und den Botengängen für Senioren.
Wenn ein Arzttermin oder ein Amtsgang ansteht
Beim Facharzt oder auf dem Amt ist eine vertraute Person an der Seite viel wert, gerade wenn der Termin ungewohnt ist. Wir begleiten Sie zu Arzt- und Amtsterminen, damit Sie den Weg nicht allein machen müssen, und holen Sie nach Absprache mit unseren versicherten Firmenfahrzeugen ab. Angehörige müssen so nicht jeden Termin selbst übernehmen. Wie die Begleitung abläuft, erfahren Sie auf der Seite zur Arztbegleitung und Begleitung zu Behörden.
Wenn Post und Formulare liegen bleiben
Ein Schreiben der Krankenkasse, ein Formular vom Amt, ein Anruf, der schon lange ansteht: Solche Dinge bleiben gern liegen, wenn sie mühsam werden. Wir helfen beim Ausfüllen von Formularen und bei Telefonaten, damit nichts untergeht, und auch bei Smartphone, Handy und Tablet. Was genau dazugehört, steht auf der Seite zur Hilfe bei Formularen und Telefonaten.
Manchmal kommen mehrere Wünsche zusammen, etwa Hilfe im Haushalt und eine Begleitung zum Arzt. Die Leistungen lassen sich in einem Einsatz verbinden: Ein Einsatz kann mit dem Haushalt beginnen und mit einem gemeinsamen Einkauf, einem Apothekenbesuch oder der Begleitung zum Arzt weitergehen. Am häufigsten gefragt ist die Unterstützung im Haushalt, danach folgen Einkaufsbegleitung sowie Arzt- und Apothekenbesuche. Getrennte Kräfte für Hauswirtschaft und Begleitung gibt es bei uns nicht: Unsere Alltagsbegleiterinnen und Alltagsbegleiter unterstützen bei beidem, möglichst als dieselbe vertraute Person. Welche Leistungen Sie brauchen und in welchem Umfang, besprechen wir mit Ihnen im kostenlosen Erstgespräch.
Für wen ist die Hilfe im Alltag gedacht?
Für Seniorinnen und Senioren, die zu Hause leben
Unsere Hilfe im Alltag für Senioren im Siegerland richtet sich an Menschen, die in ihrer eigenen Wohnung bleiben möchten und dabei an manchen Stellen Unterstützung brauchen. Das kann plötzlich kommen, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, wenn die Kraft erst zurückkehren muss. Oft kommt es schleichend, weil Treppen, Einkäufe und Hausarbeit mit den Jahren mühsamer werden. Wie oft und wie lange wir kommen, besprechen wir mit Ihnen im Erstgespräch.
Für Angehörige, die entlastet werden möchten
Viele Angehörige kümmern sich neben Beruf und eigener Familie um Mutter oder Vater. Die Entlastung pflegender Angehöriger gehört ausdrücklich zu unseren Leistungen. Wir übernehmen zum Beispiel den Einkauf, die Wäsche oder einen Nachmittag in Gesellschaft, damit Sie wieder Luft für sich haben. So bleibt mehr Zeit für das, was Ihnen in der Familie wichtig ist.
Für Familien, in denen schon ein Pflegedienst kommt
Kommt bereits ein Pflegedienst ins Haus, bleibt für den Alltag drumherum oft wenig Zeit. Dann teilen sich die Aufgaben: Der Pflegedienst übernimmt die Pflege, wir kümmern uns um Haushalt, Einkauf, Gespräche und die Begleitung zu Terminen. Wir ergänzen den Pflegedienst, ersetzen ihn nicht. So greifen beide Hilfen ineinander, ohne dass sich Aufgaben doppeln.
Was zahlt die Pflegekasse für die Alltagshilfe?
Mit einem anerkannten Pflegegrad und Pflege zu Hause steht Ihnen der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI zu: bis zu 131 Euro im Monat, schon ab Pflegegrad 1. Der Betrag ist zweckgebunden und darf unter anderem für anerkannte Angebote wie unseres genutzt werden. Einen eigenen Antrag vorab braucht es dafür nicht, die Pflegekasse erstattet gegen Beleg. Was Sie in einem Kalenderjahr nicht nutzen, können Sie noch bis Ende Juni des Folgejahres einsetzen, danach verfällt der Rest. So kann der Entlastungsbetrag die Unterstützung im Alltag für Senioren in Siegen ganz oder teilweise tragen.
Unsere Hilfe ist anerkannt nach § 45a SGB XI. Mit Pflegegrad rechnen wir erstattungsfähige Leistungen, soweit möglich, direkt mit den Kostenträgern ab. Für die Direktabrechnung genügt eine Abtretungserklärung. Was kein Kostenträger übernimmt, tragen Sie selbst, die Vergütung vereinbaren wir individuell mit Ihnen: Kosten auf Anfrage. Auch die Krankenkasse kann eine Haushaltshilfe erstatten, etwa nach einer Operation, in der Schwangerschaft oder nach der Geburt; wir stellen dafür Rechnungen und Leistungsnachweise zur Vorlage aus, und den Anspruch klären Sie vorher mit Ihrer Kasse (Haushaltshilfe über die Krankenkasse). Wie das im Einzelnen läuft, erklärt die Seite Haushaltshilfe über die Pflegekasse.
Ob und in welcher Höhe die entstandenen Kosten von Ihrer Pflegekasse erstattet werden, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und wird von der zuständigen Pflegekasse geprüft. Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI beträgt derzeit bis zu 131 € monatlich. Stand: 24.09.2026.
Was gehört nicht zu unseren Leistungen?
Wir machen keine medizinische Pflege: keine Spritzen, keine Wundversorgung, keine Medikamentengabe. Dafür haben wir Zeit für den Alltag. Grundpflege wie Waschen und Anziehen sowie Behandlungspflege übernimmt ein Pflegedienst; auch körperbezogene Pflege, etwa beim Toilettengang, gehört nicht zu unseren Leistungen. Eine Kinderbetreuung übernehmen wir ebenfalls nicht. Wir ergänzen den Pflegedienst, ersetzen ihn nicht. Worin sich beide unterscheiden, zeigt der Ratgeber zum Unterschied zwischen Pflegedienst und Alltagshilfe. Welche Aufgaben im Haushalt erlaubt sind, erklärt der Beitrag darüber, was eine Haushaltshilfe darf.
So beginnt die Unterstützung im Alltag
- Anfragen: Sie füllen das kurze Anfrageformular aus oder rufen uns an unter 0171 / 330 00 11. Wir melden uns innerhalb eines Werktags persönlich zurück.
- Erstgespräch vor Ort: Wir besuchen Sie kostenlos und unverbindlich zu Hause, hören zu und klären gemeinsam, welche Hilfe passt.
- Entlastung im Alltag: Sie lernen Ihre Betreuungskraft vorab kennen, danach kommt Ihre feste Bezugsperson zu den vereinbarten Zeiten. Die Abrechnung mit den Kostenträgern übernehmen wir, soweit möglich.
In dringenden Fällen, etwa nach einer Krankenhausentlassung, können wir meist innerhalb von 48 Stunden helfen. Einsätze am Abend und am Wochenende sind nach vorheriger Absprache möglich.
Wo wir im Siegerland helfen
Unsere Unterstützung im Alltag für Senioren gibt es in Siegen und im ganzen Siegerland, unter anderem in Weidenau, Geisweid, Eiserfeld, Kreuztal, Netphen, Hilchenbach und Freudenberg, dazu in Wilnsdorf und Achenbach, Neunkirchen, Burbach, Olpe und Wenden, auf Anfrage auch darüber hinaus. Die Betreuungskraft kommt zu Ihnen nach Hause und begleitet Sie von dort zu Terminen, zum Einkauf oder einfach nach draußen. Alle Orte finden Sie im Einsatzgebiet im Siegerland.
Wer Sie im Alltag unterstützt
Hinter Alltagsbegleitung Siegerland steht ein junges Team mit Erfahrung aus dem Gesundheits- und Dienstleistungswesen, von der OP-Pflege und der pharmazeutisch-technischen Assistenz bis zum Versicherungswesen. Gründer und Inhaber ist Kushtrim Mehmeti, Operationstechnischer Assistent und Medizinökonom B.Sc. (FH). Er kennt die Strukturen, Abläufe und wichtigen Anlaufstellen im Gesundheitswesen genau. Die Anerkennung nach § 45a SGB XI hat der Kreis Siegen-Wittgenstein ausgesprochen; den Bescheid zeigen wir Ihnen gern beim Erstgespräch.
Häufige Fragen
Brauche ich einen Pflegegrad, damit die Pflegekasse die Hilfe bezahlt?
Ja. Den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI gibt es mit einem anerkannten Pflegegrad, wenn Sie zu Hause gepflegt werden. Dann stehen Ihnen bis zu 131 Euro im Monat zu, schon ab Pflegegrad 1 und ohne eigenen Antrag vorab. Für unsere Hilfe selbst ist ein Pflegegrad keine Voraussetzung: Alle Menschen mit Unterstützungsbedarf können sich an uns wenden, die Kosten nennen wir Ihnen auf Anfrage. Mehr dazu auf der Seite Haushaltshilfe über die Pflegekasse.
Wie schnell können Sie in Siegen und Umgebung helfen?
Auf eine Anfrage melden wir uns innerhalb eines Werktags persönlich zurück. In dringenden Fällen, etwa nach einer Krankenhausentlassung oder bei kurzfristigem Bedarf, können wir meist innerhalb von 48 Stunden helfen. Rufen Sie uns dafür am besten direkt an: 0171 / 330 00 11.
Kommt immer dieselbe Person zu uns?
Wir bemühen uns, Ihnen eine feste Bezugsperson zuzuordnen, und Sie lernen die Betreuungskraft vorab kennen. Stimmt die Chemie nicht, organisieren wir gerne eine passende Alternative. Ist Ihre Bezugsperson krank oder im Urlaub, setzen wir eine geeignete Vertretung ein oder verschieben den Termin in Absprache mit Ihnen.
Übernehmen Sie auch Pflege, etwa Medikamente oder Wundversorgung?
Nein. Wir leisten keine medizinische Behandlungspflege, also keine Medikamentengabe, keine Wundversorgung und keine Spritzen. Wir ergänzen den Pflegedienst, ersetzen ihn nicht, und haben dafür Zeit für den Alltag.
Quellen
- § 45b SGB XI: Entlastungsbetrag, Bundesministerium der Justiz
- § 45a SGB XI: Anerkennung nach Landesrecht, Bundesministerium der Justiz
- Entlastungsbetrag, Bundesministerium für Gesundheit