Leistung
Haushaltsauflösung in Siegen und Entrümpelung im Siegerland
Haushaltsauflösung in Siegen und Entrümpelung im ganzen Siegerland: Was ansteht und was es kostet, besprechen wir mit Ihnen im kostenlosen Erstgespräch vor Ort.
Kurz gesagt: Bei einer Haushaltsauflösung wird eine ganze Wohnung oder ein ganzes Haus geräumt, etwa vor dem Umzug ins Pflegeheim. Bei einer Entrümpelung geht es um einzelne Räume oder einen Teil des Hausrats. Wir übernehmen Haushaltsauflösungen in Siegen und Entrümpelungen im ganzen Siegerland: Wir sortieren und räumen aus, transportieren ab, entsorgen fachgerecht und übergeben die Räume auf Wunsch besenrein. Was bei Ihnen ansteht und was es kostet, besprechen wir im kostenlosen Erstgespräch vor Ort. In der Regel ist das eine Selbstzahlerleistung; ob sich eine Kasse beteiligt, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und wird von der zuständigen Kasse im Einzelfall geprüft.
Der Platz im Pflegeheim ist zugesagt, die Eltern ziehen in eine kleinere Wohnung, oder im Keller hat sich über Jahrzehnte viel angesammelt: Eine Haushaltsauflösung in Siegen ist für Familien eine große Aufgabe, praktisch wie gefühlsmäßig. An vielen Dingen hängen Erinnerungen, und oft drängt die Zeit. Hier lesen Sie, wer die Kosten tragen kann, worin sich Haushaltsauflösung und Entrümpelung unterscheiden, wie Sie die Räumung vorbereiten und wie wir gemeinsam mit Ihnen starten.
Was kostet eine Haushaltsauflösung in Siegen, und zahlt die Pflegekasse?
Die Kosten einer Haushaltsauflösung richten sich nach dem Umfang des Auftrags: Wir rechnen nach Stunden ab oder nach vorheriger Besichtigung als individuell vereinbarten Pauschalpreis. Die Kosten nennen wir Ihnen auf Anfrage und erklären sie persönlich und transparent. Deshalb sehen wir uns im kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch gemeinsam an, was ansteht, bevor Kosten entstehen. Wir bieten diese Leistung in der Regel als Selbstzahlerleistung an. Wo ein Kostenträger beteiligt ist, genügt für die Direktabrechnung eine Abtretungserklärung.
Mit einem Pflegegrad und Pflege zu Hause steht Ihnen ab Pflegegrad 1 der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI zu: bis zu 131 Euro im Monat, zusammen bis zu 1.572 Euro im Jahr. Er ist zweckgebunden, unter anderem für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Ob eine Haushaltsauflösung oder Entrümpelung über diesen Betrag erstattet wird, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und wird von der zuständigen Pflegekasse geprüft. Klären Sie den Anspruch am besten vor dem Auftrag mit ihr. Ein Pflegegrad ist für eine Haushaltsauflösung bei uns keine Voraussetzung.
Steht der Umzug ins Pflegeheim an, beachten Sie: Der Entlastungsbetrag ist für Pflegebedürftige in häuslicher Pflege bestimmt. Fragen Sie Ihre Pflegekasse deshalb früh, welche Kosten sie rund um den Umzug übernimmt. Ob sich der Teil, den Sie selbst bezahlen, von der Steuer absetzen lässt, erklärt der Ratgeber Haushaltshilfe steuerlich absetzen; im Einzelfall klärt das Ihre Steuerberatung.
Die Angaben sind unverbindlich. Ob und in welcher Höhe die entstandenen Kosten von Ihrer Pflegekasse erstattet werden, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und wird von der zuständigen Pflegekasse geprüft. Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI beträgt derzeit bis zu 131 € monatlich. Stand: 24.09.2026. Erläuterungen gibt das Bundesgesundheitsministerium zum Entlastungsbetrag.
Haushaltsauflösung oder Entrümpelung: Was ist der Unterschied?
Bei einer Haushaltsauflösung wird ein Haushalt vollständig geräumt, am Ende ist die Wohnung leer. Eine Entrümpelung betrifft dagegen nur einen Teil: den vollen Keller, den Dachboden, die Garage oder ein Zimmer, das wieder nutzbar werden soll. Wer danach weiter in seiner Wohnung lebt, braucht meist keine Haushaltsauflösung, sondern eine Entrümpelung in Siegen oder Umgebung, damit wieder Platz und Überblick entstehen. Typische Anlässe für eine Wohnungsauflösung bei Senioren sind:
- Umzug ins Pflegeheim: wenn das Leben in der eigenen Wohnung nicht mehr möglich ist.
- Kleinere Wohnung: der Umzug in eine kleinere, leichter zu bewältigende Wohnung oder ins betreute Wohnen.
- Todesfall: wenn Angehörige die Wohnung der Eltern räumen müssen.
- Mehr Platz zu Hause: Ausmisten, damit jemand sicherer und mit mehr Überblick in der eigenen Wohnung bleiben kann.
Für welchen Anlass und in welchem Umfang wir Sie unterstützen, legen wir im Erstgespräch gemeinsam fest.
Was gehört zu einer Haushaltsauflösung mit uns?
Wir bieten Haushaltsauflösungen und Entrümpelungen umfassend und individuell nach Bedarf an. Die notwendigen Transportmöglichkeiten stehen uns zur Verfügung. Zu unseren Leistungen gehören unter anderem:
- Sortieren und Ausräumen: Wir gehen die Räume gemeinsam mit Ihnen durch und räumen sie aus.
- Abtransport: Wir transportieren die Dinge ab, die die Räume verlassen.
- Fachgerechte Entsorgung: Was entsorgt wird, entsorgen wir fachgerecht.
- Besenreine Übergabe: Auf Wunsch übergeben wir die Räumlichkeiten besenrein.
Übernehmen wir auch stark vermüllte Wohnungen?
Ja, auch stark vermüllte Wohnungen, sogenannte Messi-Haushalte, übernehmen wir grundsätzlich. Dafür führen wir vorab eine Besichtigung durch, um den Arbeitsaufwand und mögliche besondere Anforderungen einschätzen zu können. Bei außergewöhnlichen Belastungen, etwa durch Schädlingsbefall, gesundheitsgefährdende Stoffe oder Sondermüll, prüfen wir im Einzelfall, welche Arbeiten wir selbst durchführen können und ob ein spezialisierter Fachbetrieb hinzugezogen werden muss.
Haushaltsauflösung und Umzug ins Pflegeheim: Was jetzt wichtig ist
Beim Umzug ins Pflegeheim kommen zwei Dinge zusammen: der Abschied von der vertrauten Wohnung und viele Termine auf einmal. Klären Sie zuerst mit dem Heim, wann der Einzug ist und welche eigenen Möbel und Erinnerungsstücke ins neue Zimmer passen. Erst dann lässt sich entscheiden, was mitkommt, was in der Familie bleibt und was gehen darf.
Für Seniorinnen und Senioren
Es sind Ihre Sachen, und Sie entscheiden, was mit ihnen geschieht. Nehmen Sie sich Zeit für die Dinge, die Ihnen wichtig sind, etwa Fotos, Briefe oder den Lieblingssessel. Was davon ins neue Zuhause mitkommen soll, sprechen Sie am besten früh mit Ihrer Familie ab, damit nichts aus Versehen weggegeben wird.
Für Angehörige
Oft liegt die Haushaltsauflösung bei den Kindern, und nicht alle wohnen in Siegen. Teilen Sie die Aufgaben früh unter Geschwistern auf und halten Sie fest, wer was bekommt. Wohnen Sie weiter weg, dürfen Sie die Anfrage stellvertretend stellen und beim kostenlosen Erstgespräch telefonisch oder per Video dabei sein. Auf Wunsch halten wir Sie per Telefon, Nachricht oder kurzer Rückmeldung nach dem Einsatz auf dem Laufenden, mit Rücksicht auf den Datenschutz und die Wünsche der betroffenen Person. Schlüssel verwahren wir sorgfältig und nutzen sie nur für vereinbarte Einsätze.
Unabhängige Beratung zur Finanzierung von Pflege und Hilfen zu Hause bietet die Senioren- und Pflegeberatung des Kreises Siegen-Wittgenstein: kostenlos und vertraulich, telefonisch, persönlich oder als Hausbesuch. In Siegen beraten außerdem die Senioren-Service-Stellen der Stadt Siegen wohnortnah, kostenlos und trägerneutral zu Alltagshilfen und Pflegeangeboten.
Wie bereite ich eine Haushaltsauflösung vor?
Eine gute Vorbereitung spart Zeit und schützt vor Verlusten, denn was einmal weg ist, kommt nicht wieder. Gehen Sie am besten in dieser Reihenfolge vor:
- Unterlagen sichern: Ausweis, Versichertenkarte, Bescheide der Pflege- und Krankenkasse, Renten- und Versicherungsunterlagen, Verträge sowie Vorsorgevollmacht und Testament an einen sicheren Ort bringen.
- Wichtiges auswählen: Erinnerungsstücke, Fotos und die Dinge für das neue Zuhause zuerst beiseitelegen.
- Den Rest einteilen: Was bleibt in der Familie, was wird verschenkt oder verkauft, was wird entsorgt?
- Fristen prüfen: die Kündigungsfrist im Mietvertrag und den Übergabetermin mit dem Vermieter klären, Strom, Telefon und Abonnements kündigen, einen Nachsendeauftrag für die Post einrichten.
- Unterstützung anfragen: das kostenlose Erstgespräch vereinbaren, über das Anfrageformular in etwa zwei Minuten oder telefonisch unter 0171 / 330 00 11.
Bei welchen dieser Schritte wir Sie unterstützen, besprechen wir gemeinsam.
Wie läuft eine Haushaltsauflösung mit uns ab?
Auf Ihre Anfrage zur Haushaltsauflösung in Siegen melden wir uns innerhalb eines Werktags persönlich zurück. Danach vereinbaren wir einen kostenlosen und unverbindlichen Termin vor Ort. Dort sehen wir uns gemeinsam an, was ansteht, und besprechen Umfang, Termin und Abrechnung, nach Stunden oder als Pauschale nach der Besichtigung. Erst wenn Sie mit der Vereinbarung einverstanden sind, geht es los.
Hinter der Alltagsbegleitung Siegerland steht ein junges, engagiertes Team mit Erfahrung aus unterschiedlichen Bereichen des Gesundheits- und Dienstleistungswesens. Unser Gründer und Inhaber Kushtrim Mehmeti kennt die Strukturen, Abläufe und wichtigen Anlaufstellen im Gesundheitswesen genau. Unsere Anerkennung nach § 45a SGB XI belegen wir Ihnen auf Wunsch mit den Unterlagen beim Erstgespräch.
Medizinische Pflege gehört nicht zu unseren Leistungen: keine Behandlungspflege, keine Medikamentengabe, keine Wundversorgung und keine Spritzen. Für anerkannte Angebote wie unseres schließt das auch die nordrhein-westfälische Anerkennungs- und Förderungsverordnung aus. Wir ergänzen den Pflegedienst, ersetzen ihn aber nicht.
Wie geht es nach der Entrümpelung weiter?
Haushaltsauflösungen und Entrümpelung gehören bei uns zum Bereich Haushaltshilfe und Hauswirtschaft. Bleibt jemand nach der Entrümpelung in der eigenen Wohnung, sorgt eine regelmäßige Haushaltshilfe in Siegen dafür, dass Böden, Bad und Wäsche nicht wieder liegen bleiben. Welche weiteren Hilfen es gibt, von der Einkaufshilfe bis zur Begleitung zum Arzt, zeigt die Übersicht Unterstützung im Alltag für Senioren in Siegen.
Wo bieten wir Haushaltsauflösungen im Siegerland an?
Haushaltsauflösungen und Entrümpelungen übernehmen wir in Siegen und im ganzen Siegerland. In Siegen kommen wir in die Innenstadt, nach Kaan-Marienborn, Eiserfeld, Bürbach, Trupbach und Niederschelden, dazu nach Weidenau und Geisweid. Zum Einsatzgebiet gehören außerdem Kreuztal, Netphen, Freudenberg und Hilchenbach mit Dahlbruch, Müsen, Vormwald und Grund. Wir kommen außerdem nach Wilnsdorf und Achenbach, Neunkirchen, Burbach, Olpe und Wenden, auf Anfrage auch darüber hinaus. Liegt die Wohnung in einem anderen Ort, klären wir am Telefon, ob wir kommen können: 0171 / 330 00 11.
Häufige Fragen
Was kostet eine Haushaltsauflösung in Siegen?
Die Kosten richten sich nach dem Umfang des Auftrags. Wir rechnen nach Stunden ab oder nach vorheriger Besichtigung als individuell vereinbarten Pauschalpreis, in der Regel als Selbstzahlerleistung. Kosten auf Anfrage: Im kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch vor Ort sehen wir uns gemeinsam an, was ansteht, und besprechen die Abrechnung. Ob sich eine Kasse an den Kosten beteiligt, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und wird von der zuständigen Kasse geprüft. Klären Sie den Anspruch vorher.
Zahlt die Pflegekasse eine Haushaltsauflösung oder Entrümpelung?
Das richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und wird von Ihrer Pflegekasse geprüft. Mit einem Pflegegrad und Pflege zu Hause gibt es den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI von bis zu 131 Euro im Monat. Er ist zweckgebunden, unter anderem für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, und wir sind nach § 45a SGB XI anerkannt. Ob eine Haushaltsauflösung oder Entrümpelung darüber erstattet werden kann, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und wird von der zuständigen Pflegekasse geprüft; klären Sie den Anspruch am besten vor dem Auftrag mit ihr.
Brauche ich für eine Haushaltsauflösung einen Pflegegrad?
Nein, ein Pflegegrad ist keine Voraussetzung: Alle Menschen mit Unterstützungsbedarf können sich an uns wenden. Den Entlastungsbetrag der Pflegekasse gibt es allerdings nur mit Pflegegrad, für Pflegebedürftige in häuslicher Pflege ab Pflegegrad 1. Ob er für eine Haushaltsauflösung eingesetzt werden kann, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und wird von der zuständigen Pflegekasse geprüft. Ohne Erstattung nennen wir Ihnen die Kosten auf Anfrage.
Was ist der Unterschied zwischen Haushaltsauflösung und Entrümpelung?
Bei einer Haushaltsauflösung wird ein ganzer Haushalt geräumt, etwa wenn jemand ins Pflegeheim zieht; am Ende ist die Wohnung leer. Bei einer Entrümpelung geht es nur um einzelne Räume oder einen Teil des Hausrats, zum Beispiel Keller, Dachboden oder Garage. Wer danach weiter in seiner Wohnung lebt, braucht meist eine Entrümpelung.
Helfen Sie bei der Haushaltsauflösung vor dem Umzug ins Pflegeheim?
Haushaltsauflösungen und Entrümpelung gehören zu unseren Leistungen, und der Umzug ins Pflegeheim ist ein typischer Anlass dafür. Wir sortieren und räumen aus, transportieren ab, entsorgen fachgerecht und übergeben auf Wunsch besenrein. Was bei Ihnen ansteht, legen wir im kostenlosen Erstgespräch vor Ort gemeinsam fest. Klären Sie am besten früh mit dem Heim, welche eigenen Möbel ins neue Zimmer passen, und mit Ihrer Pflegekasse, welche Kosten sie übernimmt.
Übernehmen Sie auch stark vermüllte Wohnungen?
Ja, sogenannte Messi-Haushalte übernehmen wir grundsätzlich. Vorab führen wir eine Besichtigung durch, um Aufwand und besondere Anforderungen einzuschätzen. Bei Schädlingsbefall, gesundheitsgefährdenden Stoffen oder Sondermüll prüfen wir im Einzelfall, was wir selbst erledigen können und ob ein spezialisierter Fachbetrieb dazukommt.
Welche Unterlagen sollte ich vor einer Haushaltsauflösung sichern?
Bringen Sie vor dem Ausräumen alles Wichtige an einen sicheren Ort: Ausweis und Versichertenkarte, Bescheide der Pflege- und Krankenkasse, Renten- und Versicherungsunterlagen, Verträge sowie Vorsorgevollmacht und Testament. Legen Sie auch Fotos, Briefe und Erinnerungsstücke zuerst beiseite, damit nichts davon aus Versehen weggegeben wird.
Wie schnell kann eine Haushaltsauflösung in Siegen beginnen?
Auf Ihre Anfrage melden wir uns innerhalb eines Werktags persönlich zurück. Den Termin für die Haushaltsauflösung legen wir danach im Erstgespräch gemeinsam fest. Fragen Sie am besten früh an, sobald der Umzug oder der Übergabetermin der Wohnung feststeht: telefonisch unter 0171 / 330 00 11 oder über das Anfrageformular.
Kann ich die Kosten einer Haushaltsauflösung von der Steuer absetzen?
Das hängt vom Einzelfall ab. Nach § 35a EStG lässt sich ein Teil der Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer abziehen. Begünstigt sind nur die Arbeitskosten, und Sie brauchen eine Rechnung und eine Überweisung, Barzahlung zählt nicht. Nur den Teil, den Sie selbst bezahlen, können Sie steuerlich ansetzen. Ob Ihre Haushaltsauflösung darunter fällt, klärt Ihre Steuerberatung; eine steuerliche Beratung übernehmen wir nicht.
Quellen
- § 45b SGB XI: Entlastungsbetrag, Bundesministerium der Justiz
- § 45a SGB XI: Angebote zur Unterstützung im Alltag, Umwandlung des ambulanten Sachleistungsbetrags, Bundesministerium der Justiz
- Entlastungsbetrag, Bundesministerium für Gesundheit
- Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO), Land Nordrhein-Westfalen
- § 35a EStG: Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, Bundesministerium der Justiz
- Anwendungsschreiben zu § 35a EStG, Bundesministerium der Finanzen
- Senioren- und Pflegeberatung, Kreis Siegen-Wittgenstein
- Service für Senioren, Stadt Siegen