Leistung
Haushaltshilfe in Siegen und Umgebung
Ihre Haushaltshilfe in Siegen und im ganzen Siegerland: Wir übernehmen Putzen, Wäsche und Kochen, damit Ihre Wohnung wieder ein Ort zum Wohlfühlen ist.
Kurz gesagt: Unsere Haushaltshilfe in Siegen übernimmt die Hausarbeit, die Ihnen schwerfällt, von den Böden über das Bad bis zur Wäsche und zu den Mahlzeiten. Mit einem Pflegegrad und Pflege zu Hause zahlt die Pflegekasse dafür bis zu 131 Euro im Monat. Wir sind nach § 45a SGB XI anerkannt, rechnen soweit möglich direkt ab und helfen in dringenden Fällen meist innerhalb von 48 Stunden.
Wenn Staubsaugen, Bücken und Tragen mühsam werden, bleibt im Haushalt schnell etwas liegen. Unsere Haushaltshilfe in Siegen kommt zu Ihnen nach Hause, in die Innenstadt ebenso wie nach Weidenau, Geisweid oder Eiserfeld, und in die Orte rundherum im Siegerland. Eine feste Bezugsperson übernimmt, was Ihnen schwerfällt. Auf dieser Seite lesen Sie, wer die Kosten trägt, welche Aufgaben wir erledigen, wie schnell es losgehen kann und was geschieht, wenn Ihre Haushaltshilfe einmal krank ist.
Was kostet eine Haushaltshilfe in Siegen mit Pflegegrad?
Mit einem Pflegegrad trägt in der Regel die Pflegekasse die Kosten. Wer zu Hause gepflegt wird, hat ab Pflegegrad 1 Anspruch auf den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI: bis zu 131 Euro im Monat, zusammen bis zu 1.572 Euro im Jahr. Sie setzen ihn für ein nach Landesrecht anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag ein, und dazu gehört unsere Haushaltshilfe in Siegen. Einen eigenen Antrag vorab brauchen Sie dafür nicht, erstattet wird gegen Beleg.
Wir sind nach § 45a SGB XI anerkannt und rechnen erstattungsfähige Leistungen, soweit möglich, direkt mit den Kostenträgern ab. Was kein Kostenträger übernimmt, tragen Sie selbst, und die Vergütung richtet sich nach der Vereinbarung, die wir mit Ihnen treffen: Kosten auf Anfrage, persönlich und transparent erklärt. Es gibt eine Anfahrtspauschale; über anfallende Fahrtkosten informieren wir Sie vorab, und vor jeder Leistung, die Sie selbst bezahlen, stimmen wir uns mit Ihnen ab. Nicht verbrauchte Beträge verfallen erst am 30. Juni des Folgejahres. Wie Sie das Budget Monat für Monat einplanen, zeigt der Ratgeber Entlastungsbetrag richtig nutzen.
Ab Pflegegrad 2 können Sie zusätzlich bis zu 40 Prozent Ihrer Pflegesachleistung für Angebote zur Unterstützung im Alltag umwandeln (§ 45a Abs. 4 SGB XI). Welche Leistungen der Pflegekasse sich wie kombinieren lassen, steht auf der Seite Haushaltshilfe über die Pflegekasse. Ohne Pflegegrad zahlt die Pflegekasse nicht, doch ein Pflegegrad ist bei uns keine Voraussetzung: Alle Menschen mit Unterstützungsbedarf können sich an uns wenden. Andere Wege beschreibt der Ratgeber Haushaltshilfe ohne Pflegegrad.
Auf Wunsch erhalten Sie eine Kopie der Rechnung oder einen Leistungsnachweis. Wir behalten im Blick, wie viel vom Entlastungsbetrag und von weiteren Budgets schon eingesetzt ist, und sagen Ihnen frühzeitig Bescheid, wenn ein Budget erschöpft ist oder eine Kasse nicht erstattet. Wenn Sie es wünschen, informieren wir auch bevollmächtigte Angehörige.
Auch die Krankenkasse kann eine Haushaltshilfe erstatten, etwa nach einer Operation, während oder nach einer Schwangerschaft und nach der Geburt. Wir stellen Ihnen dafür Rechnungen und Leistungsnachweise zur Vorlage bei der Krankenkasse aus. Ob und in welchem Umfang die Kosten erstattet werden, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und wird von der zuständigen Kasse geprüft. Klären Sie den Anspruch am besten vorher mit ihr. Mehr dazu im Ratgeber Haushaltshilfe über die Krankenkasse.
Ob und in welcher Höhe die entstandenen Kosten von Ihrer Pflegekasse erstattet werden, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und wird von der zuständigen Pflegekasse geprüft. Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI beträgt derzeit bis zu 131 € monatlich. Stand: 24.09.2026. Erläuterungen gibt das Bundesgesundheitsministerium zum Entlastungsbetrag.
Welche Aufgaben übernimmt unsere Haushaltshilfe?
Als Haushaltshilfe in Siegen erledigen wir die regelmäßige Hausarbeit in Ihrer Wohnung, von den Böden bis zur frischen Bettwäsche. Was genau dazugehört, legen wir im Erstgespräch gemeinsam fest: nach dem, was Ihnen schwerfällt, und nach dem, was Sie gern weiter selbst machen möchten.
- Böden und Staub: Staubsaugen, Wischen und Staubwischen, damit sich die Wohnung wieder frisch anfühlt.
- Bad und Sanitärbereich: Waschbecken, Dusche oder Wanne und Toilette gründlich reinigen.
- Fenster und Flurwoche: Fenster innen und außen putzen, wenn sie sicher und ohne besondere Gefährdung erreichbar sind, dazu Balkon und Wintergarten je nach Umfang. Bei der Flurwoche übernehmen wir Treppenhaus, gemeinschaftlich genutzte Bereiche, Keller und einfache Arbeiten im Außenbereich.
- Wäsche: Wäsche waschen und bügeln, dazu das Bett frisch beziehen.
- Gardinen: Gardinen ab- und wieder aufhängen, damit Sie dafür nicht auf die Leiter steigen müssen.
- Mahlzeiten: frisch für den Tag oder für mehrere Tage vorgekocht, auf Wunsch gemeinsam mit Ihnen. Diabetes, Unverträglichkeiten und weiche Kost besprechen wir vorab.
- Leichte Gartenarbeiten: Rasen mähen, Laub entfernen und kleinere Arbeiten an den Beeten, nach Absprache auch Winterdienst. Fehlen Geräte, bringen wir auf Wunsch eigene mit.
Reinigungsmittel und übliche Geräte wie Staubsauger, Wischutensilien und eine geeignete Leiter stellt der Haushalt. Auch einmalige Einsätze sind möglich, etwa der Frühjahrsputz, die Grundreinigung vor dem Einzug oder das Herrichten der Wohnung vor einer Krankenhausentlassung.
Verschiedene Leistungen lassen sich in einem Einsatz verbinden: Ein Einsatz kann mit dem Haushalt beginnen und mit dem Einkauf, einem Apothekenbesuch oder der Begleitung zum Arzt weitergehen. Am häufigsten gefragt ist die Unterstützung im Haushalt, danach folgen Einkaufsbegleitung sowie Arzt- und Apothekenbesuche. Mehr dazu auf der Seite Einkaufshilfe und Botengänge für Senioren. Steht eine Haushaltsauflösung oder Entrümpelung an, übernehmen wir auch das, mehr auf der Seite Haushaltsauflösung und Entrümpelung in Siegen. Welche Hilfen es neben dem Haushalt gibt, zeigt die Übersicht Unterstützung im Alltag für Senioren.
Für wen ist die Hilfe im Haushalt gedacht?
Unsere Haushaltshilfe in Siegen ist für alle da, die gut zu Hause leben möchten, denen aber die Hausarbeit zu schwer geworden ist, und für die Angehörigen, die sie dabei unterstützen. Typische Anlässe sind ein Pflegegrad, die Zeit nach einem Krankenhausaufenthalt oder das Gefühl, dass die Kraft für den ganzen Haushalt nicht mehr reicht.
Für Seniorinnen und Senioren
Sie möchten in Ihrer vertrauten Wohnung bleiben und selbst bestimmen, wie Ihr Alltag aussieht. Als Haushaltshilfe für Senioren in Siegen und Umgebung nehmen wir Ihnen die schweren Arbeiten ab, etwa das Fensterputzen, die Böden oder das Beziehen der Betten. Im Erstgespräch legen Sie fest, was wir übernehmen und was Sie weiter selbst erledigen.
Für Angehörige
Pflegen Sie Ihre Mutter oder Ihren Vater und schaffen den Haushalt nicht mehr nebenher? Oder wohnen Sie zu weit weg, um regelmäßig selbst zu putzen und zu waschen? Eine verlässliche Hilfe im Haushalt in Siegen entlastet Sie, damit bei Ihren Besuchen mehr Zeit für das Miteinander bleibt. Kommt Ihr Elternteil gerade aus dem Krankenhaus, hilft der Ratgeber Haushaltshilfe nach dem Krankenhaus bei der Vorbereitung.
Sie dürfen die Anfrage stellvertretend stellen und beim kostenlosen Erstgespräch telefonisch oder per Video dabei sein. Auf Wunsch halten wir Sie per Telefon, Nachricht oder kurzer Rückmeldung nach dem Einsatz auf dem Laufenden, mit Rücksicht auf den Datenschutz und die Wünsche Ihrer Mutter oder Ihres Vaters. Schlüssel verwahren wir sorgfältig und nutzen sie nur für vereinbarte Einsätze.
Kommt immer dieselbe Haushaltshilfe?
Wir bemühen uns, Ihnen eine feste Bezugsperson zuzuordnen, damit Sie nicht ständig neue Gesichter in Ihrer Wohnung haben. Ihre feste Haushaltshilfe in Siegen lernt Ihre Gewohnheiten kennen und weiß bald, wo was hingehört. Bevor es losgeht, lernen Sie Ihre Betreuungskraft vorab kennen. Sollte die Chemie nicht stimmen, organisieren wir gerne eine passende Alternative. Getrennte Kräfte für Hauswirtschaft und Begleitung gibt es bei uns nicht: Unsere Alltagsbegleiterinnen und Alltagsbegleiter unterstützen im Haushalt ebenso wie im Alltag, sodass möglichst dieselbe vertraute Person kommt.
Und wenn Ihre Bezugsperson krank ist oder Urlaub hat? Dann kann eine geeignete Vertretung kommen, oder wir verschieben den Termin im Einvernehmen mit Ihnen. So bleibt Ihr Haushalt auch in solchen Wochen nicht unversorgt, und Sie entscheiden mit, was Ihnen lieber ist.
Wie schnell kann die Haushaltshilfe in Siegen beginnen?
Auf eine Anfrage melden wir uns innerhalb eines Werktags persönlich zurück. In dringenden Fällen, etwa nach einer Krankenhausentlassung oder bei kurzfristigem Bedarf, können wir meist innerhalb von 48 Stunden helfen. Einsätze am Abend und am Wochenende sind nach vorheriger Absprache möglich. So läuft der Start ab:
- Anfragen: Sie füllen das kurze Anfrageformular in etwa zwei Minuten aus oder rufen uns an unter 0171 / 330 00 11.
- Erstgespräch bei Ihnen: Wir besuchen Sie kostenlos und unverbindlich zu Hause, sehen uns gemeinsam an, wo Hilfe nötig ist, und besprechen die Abrechnung.
- Hilfe im Haushalt: Sie lernen Ihre Betreuungskraft kennen, danach kommt Ihre feste Bezugsperson zu den vereinbarten Zeiten.
Was gehört nicht zur Haushaltshilfe?
Medizinische Pflege gehört nicht dazu. Wir erbringen keine Behandlungspflege, also keine Medikamentengabe, keine Wundversorgung und keine Spritzen, und wir ersetzen keinen zugelassenen Pflegedienst. Auch körperbezogene Pflege, etwa beim Toilettengang, gehört nicht dazu; wird sie regelmäßig gebraucht, gehört ergänzend ein Pflegedienst dazu. Unsere Haushaltshilfe in Siegen ergänzt ihn: Der Pflegedienst kümmert sich um die Pflege, wir halten Ihren Haushalt in Ordnung. Welche Aufgaben eine Haushaltshilfe grundsätzlich übernehmen darf und wo die Grenzen liegen, erklärt der Ratgeber Was darf eine Haushaltshilfe?.
Eine Kinderbetreuung übernehmen wir nicht. Bei einer Haushaltshilfe der Krankenkasse kümmern wir uns um die hauswirtschaftlichen Tätigkeiten. Kleinere Hilfe rund um Haustiere, etwa mit dem Hund Gassi gehen, ist nach Absprache möglich.
Geht es nicht um laufende Hilfe, sondern um eine komplette Auflösung des Haushalts, etwa beim Umzug ins Pflegeheim, hilft die Seite Haushaltsauflösung und Entrümpelung in Siegen.
Wo ist unsere Haushaltshilfe im Siegerland unterwegs?
Wir bieten die Haushaltshilfe in Siegen und im ganzen Siegerland an. In Siegen kommen wir in die Innenstadt, nach Kaan-Marienborn, Eiserfeld, Bürbach, Trupbach und Niederschelden, dazu nach Weidenau und Geisweid. Außerdem kommen wir nach Kreuztal, Netphen, Freudenberg und Hilchenbach mit Dahlbruch, Müsen, Vormwald und Grund sowie nach Wilnsdorf. Alle Orte finden Sie auf der Seite Einsatzgebiet im Siegerland. Fragen zum Einsatzgebiet beantworten wir gern telefonisch unter 0171 / 330 00 11.
Häufige Fragen
Übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die Haushaltshilfe?
Ja, wenn ein Pflegegrad vorliegt und Sie zu Hause gepflegt werden. Dann steht Ihnen der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI zu: bis zu 131 Euro im Monat, schon ab Pflegegrad 1. Er gilt für nach Landesrecht anerkannte Angebote, und wir sind nach § 45a SGB XI anerkannt. Ob und in welcher Höhe die entstandenen Kosten von Ihrer Pflegekasse erstattet werden, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und wird von der zuständigen Pflegekasse geprüft. Alle Leistungen im Überblick zeigt die Seite Haushaltshilfe über die Pflegekasse.
Bekomme ich eine Haushaltshilfe auch ohne Pflegegrad?
Ja, ein Pflegegrad ist keine Voraussetzung: Alle Menschen mit Unterstützungsbedarf können sich an uns wenden. Ohne Pflegegrad zahlt die Pflegekasse allerdings keinen Entlastungsbetrag; die Kosten nennen wir Ihnen auf Anfrage, und vor jeder Leistung, die Sie selbst bezahlen, stimmen wir uns mit Ihnen ab. Welche anderen Wege es gibt und was dafür gilt, erklärt der Ratgeber andere Wege ohne Pflegegrad. Ob ein Pflegegrad für Sie in Frage kommt, klärt kostenlos und unabhängig die Senioren- und Pflegeberatung des Kreises Siegen-Wittgenstein.
Wie schnell bekomme ich eine Haushaltshilfe in Siegen?
Nach Ihrer Anfrage melden wir uns innerhalb eines Werktags persönlich. Im Erstgespräch legen wir fest, wie oft und wie lange die Haushaltshilfe kommt und was sie übernimmt. Wird die Hilfe dringend gebraucht, etwa gleich nach dem Krankenhaus, können wir meist innerhalb von 48 Stunden anfangen; rufen Sie dann direkt an: 0171 / 330 00 11.
Kommt immer dieselbe Haushaltshilfe zu mir?
Wir bemühen uns, Ihnen eine feste Bezugsperson zuzuordnen. So kennt Ihre Haushaltshilfe Ihre Wohnung und Ihre Gewohnheiten, und Sie müssen nicht jedes Mal von vorn erklären, was zu tun ist. Vor dem ersten Einsatz lernen Sie sie kennen; passt es nicht, suchen wir jemand anderen für Sie.
Was passiert, wenn meine Haushaltshilfe krank ist oder Urlaub hat?
Ist Ihre Bezugsperson verhindert, etwa durch Krankheit oder Urlaub, kann eine geeignete Vertretung kommen, oder wir verschieben den Termin im Einvernehmen mit Ihnen. So regeln es unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen in § 4.
Übernimmt die Haushaltshilfe auch Pflege oder gibt Medikamente?
Nein. Medikamente geben, Wunden versorgen und Spritzen setzen gehören zur Behandlungspflege und bleiben Sache Ihres Pflegedienstes; wir übernehmen den Haushalt drumherum. Wo die Grenzen einer Haushaltshilfe verlaufen, erklärt der Ratgeber Was darf eine Haushaltshilfe?.
Rechnen Sie direkt mit der Pflegekasse ab?
Liegt ein anerkannter Pflegegrad vor, rechnen wir erstattungsfähige Leistungen, soweit möglich, direkt mit den Kostenträgern ab. Gesetzlich gibt es zwei Wege: Bei der Abtretung übertragen Sie Ihren Erstattungsanspruch an den Anbieter, bei der Kostenerstattung zahlen Sie selbst und reichen die Rechnung bei Ihrer Pflegekasse ein. Eine Abtretung können Sie widerrufen, wie die Verbraucherzentrale erklärt. Welcher Weg für Sie passt, besprechen wir im Erstgespräch.
Gehört leichte Gartenarbeit zur Haushaltshilfe?
Ja, wir übernehmen leichte Gartenarbeiten wie Rasen mähen, Laub entfernen und kleinere Arbeiten an den Beeten, nach Absprache auch Winterdienst. Fehlen Geräte, bringen wir auf Wunsch eigene mit. Was in Ihrem Garten anfällt und was wir davon übernehmen, klären wir gemeinsam im kostenlosen Erstgespräch bei Ihnen vor Ort.
Kann ich die Haushaltshilfe von der Steuer absetzen?
Den Teil, den Sie selbst bezahlen, können Sie als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG geltend machen. Was die Pflegekasse erstattet, zählt nicht dazu. Sie brauchen eine Rechnung und müssen per Überweisung zahlen, Barzahlung ist nicht begünstigt. Eine Steuerberatung ersetzt dieser Hinweis nicht.
Ist Ihre Haushaltshilfe nach § 45a SGB XI anerkannt?
Ja. Als Angebot zur Unterstützung im Alltag sind wir nach § 45a SGB XI anerkannt. In Nordrhein-Westfalen regelt das die Anerkennungs- und Förderungsverordnung des Landes. Auf Wunsch zeigen wir Ihnen alle Unterlagen beim Erstgespräch.
Quellen
- § 45b SGB XI: Entlastungsbetrag, Bundesministerium der Justiz
- § 45a SGB XI: Angebote zur Unterstützung im Alltag, Umwandlung des ambulanten Sachleistungsbetrags, Bundesministerium der Justiz
- Entlastungsbetrag, Bundesministerium für Gesundheit
- Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO), Land Nordrhein-Westfalen
- Abtretungserklärung in der Pflege, Verbraucherzentrale
- § 35a EStG: Steuerermäßigung bei haushaltsnahen Dienstleistungen, Bundesministerium der Justiz
- Senioren- und Pflegeberatung, Kreis Siegen-Wittgenstein