Ratgeber

Haushaltshilfe nach dem Krankenhaus in Siegen: Entlassung gut vorbereiten

Eine Haushaltshilfe nach dem Krankenhaus in Siegen ist eine Übergangshilfe im Haushalt, die Sie am besten schon vor der Entlassung organisieren. Wer sie bezahlt, hängt von Ihrer Lage ab: Mit Pflegegrad hilft der Entlastungsbetrag der Pflegekasse, ohne Pflegegrad 2 bis 5 kann die Krankenkasse für eine Übergangszeit zahlen.

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Kurz gesagt: Eine Haushaltshilfe nach dem Krankenhaus übernimmt für eine Übergangszeit die Hausarbeit, die Sie nach der Entlassung noch nicht schaffen, etwa Einkauf, Wäsche, Putzen und Kochen. Medizinische Pflege gehört nicht dazu. Klären Sie am besten schon in der Klinik, wer zu Hause hilft und wer zahlt: mit Pflegegrad die Pflegekasse über den Entlastungsbetrag, ohne Pflegegrad 2 bis 5 unter Umständen die Krankenkasse nach § 38 SGB V.

Die Entlassung steht fest, aber zu Hause wartet ein Haushalt, den Sie mit frischer Narbe, Gehhilfe oder wenig Kraft nicht allein führen können. Oft zeigt sich erst am ersten Abend, wie viel an einem gewöhnlichen Tag zu tun ist. Dieser Ratgeber zeigt, was Sie vor der Entlassung klären sollten, wer eine Haushaltshilfe nach dem Krankenhaus in Siegen bezahlt und was nach einer Operation oder einem Unfall anders ist. Weitere Themen rund um Hilfe zu Hause finden Sie im Ratgeber zu Hilfe im Alltag für jede Lebenslage.

Beispiel: Eine 78-jährige Frau wird nach einer Hüftoperation entlassen. Sie lebt allein, darf sich noch nicht tief bücken und kommt mit dem Rollator nicht die Kellertreppe zur Waschmaschine hinunter. Einkauf, Wäsche und das Bad sind für einige Wochen zu viel. Genau für solche Lagen ist eine Haushaltshilfe gedacht.

Entlassung aus dem Krankenhaus: Welche Hilfe brauchen Sie zu Hause?

Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus ist die Genesung oft noch nicht abgeschlossen, der Alltag beginnt aber sofort. Eine Haushaltshilfe übernimmt, was Sie vorübergehend nicht selbst schaffen. Typische Aufgaben in den ersten Wochen sind:

  • Einkäufe erledigen sowie Rezepte und Medikamente abholen
  • Wäsche waschen, Bettwäsche wechseln und das Bad sauber halten
  • Böden saugen und wischen, damit keine Stolperfallen liegen bleiben
  • Mahlzeiten zubereiten, wenn langes Stehen am Herd noch schwerfällt
  • Post, Formulare und Telefonate mit Kassen und Behörden erledigen

Medizinische Aufgaben gehören nicht zur Haushaltshilfe. Wundversorgung, Spritzen oder Verbandswechsel übernimmt ein Pflegedienst. Klären Sie in der Klinik, ob Sie zu Hause solche Hilfe brauchen, damit Pflege und Haushaltshilfe gut ineinandergreifen.

Vor der Entlassung: Was sollten Sie klären?

Je früher Sie planen, desto ruhiger wird der erste Tag zu Hause. Beginnen Sie, sobald der Entlassungstermin absehbar ist, und gehen Sie in dieser Reihenfolge vor:

  1. Entlassungstermin erfragen: Fragen Sie auf Station, wann Sie voraussichtlich nach Hause dürfen und wer bei Ihnen die Entlassung plant.
  2. Haushalt ehrlich einschätzen: Wer lebt bei Ihnen, und kann diese Person Einkauf, Wäsche und Kochen übernehmen? Von dieser Frage hängt auch ab, ob die Krankenkasse zahlt.
  3. Kasse ansprechen: Fragen Sie Ihre Krankenkasse und, wenn Sie einen Pflegegrad haben, Ihre Pflegekasse, welche Hilfe in Frage kommt und welche Unterlagen sie braucht.
  4. Unterlagen mitnehmen: Lassen Sie sich den Entlassungsbericht und einen aktuellen Medikamentenplan mitgeben. Beides brauchen Sie auch, falls später ein Pflegegrad begutachtet wird.
  5. Pflegegrad prüfen: Brauchen Sie voraussichtlich länger Hilfe, kann ein Antrag auf einen Pflegegrad schon aus der Klinik heraus sinnvoll sein.
  6. Hilfe früh anfragen: Melden Sie sich bei einem Anbieter für Haushaltshilfe, bevor Sie entlassen werden, nicht erst am ersten Abend zu Hause.

Entlassmanagement in Siegen: Wer plant den Übergang?

Das Entlassmanagement ist die Planung des Übergangs vom Krankenhaus nach Hause. Ziel ist, dass nach dem Klinikaufenthalt keine Lücke in der Versorgung entsteht. Ob Sie im Diakonie Klinikum Jung-Stilling, im Klinikum Siegen oder im St. Marien-Krankenhaus liegen: Fragen Sie auf Station früh, wer die Entlassung plant, und sagen Sie dort offen, dass Sie zu Hause Hilfe im Haushalt brauchen.

Für die Haushaltshilfe nach dem Krankenhaus gelten dieselben Regeln, gleich, ob Sie aus dem Jung-Stilling, dem Klinikum Siegen oder einer anderen Klinik nach Hause kommen. Entscheidend sind Ihr Pflegegrad, Ihr Haushalt und Ihre Kasse, nicht das Krankenhaus.

Haushaltshilfe nach dem Krankenhaus in Siegen: Wer bezahlt?

Wer die Haushaltshilfe nach dem Krankenhaus bezahlt, hängt vor allem von zwei Fragen ab: Haben Sie einen Pflegegrad, und kann jemand in Ihrem Haushalt einspringen? In Siegen gelten dafür dieselben Regeln wie überall in Deutschland, denn Pflege- und Krankenversicherung sind Bundesrecht. Die Übersicht zeigt die wichtigsten Wege.

Ihre LageMöglicher KostenträgerRechtsgrundlage
Pflegegrad 1 bis 5, Pflege zu HausePflegekasse, Entlastungsbetrag für ein anerkanntes Angebot§ 45b SGB XI
Pflegegrad 2 bis 5, Sachleistung nicht ausgeschöpftPflegekasse, Umwandlung von bis zu 40 Prozent der Sachleistung§ 45a SGB XI
Kein Pflegegrad 2 bis 5, schwere Krankheit, niemand im Haushalt springt einKrankenkasse, nach dem Gesetz höchstens vier Wochen§ 38 SGB V
Kind unter zwölf Jahren im Haushalt, Krankenhausbehandlung, niemand springt einKrankenkasse, nach dem Gesetz höchstens 26 Wochen§ 38 SGB V
Wer zahlt die Haushaltshilfe nach dem Krankenhaus?

Mit Pflegegrad: Entlastungsbetrag der Pflegekasse

Haben Sie einen Pflegegrad und werden zu Hause gepflegt, erstattet die Pflegekasse den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat. Er gilt ab Pflegegrad 1 und lässt sich unter anderem für ein nach Landesrecht anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag einsetzen, wie eine Haushaltshilfe nach dem Krankenhaus. Einen eigenen Antrag vorab brauchen Sie dafür nicht, die Kasse erstattet gegen Belege. Wie das genau funktioniert, erklärt der Ratgeber Entlastungsbetrag in Siegen nutzen.

Ab Pflegegrad 2 können Sie zusätzlich bis zu 40 Prozent Ihres monatlichen Sachleistungsbetrags für solche Angebote umwandeln, soweit Sie ihn im selben Monat nicht für einen Pflegedienst verbrauchen (§ 45a Abs. 4 SGB XI). Gerade nach einer Entlassung, wenn im Haushalt mehr anfällt als sonst, kann das den Spielraum spürbar erweitern.

Ohne Pflegegrad 2 bis 5: Haushaltshilfe der Krankenkasse

Ohne Pflegegrad 2 bis 5 kann die Krankenkasse nach § 38 SGB V eine Haushaltshilfe zahlen, wenn Sie den Haushalt wegen einer schweren Krankheit oder einer akuten Verschlimmerung nicht weiterführen können, besonders nach einem Krankenhausaufenthalt. Voraussetzung ist, dass niemand im Haushalt einspringen kann. Nach dem Gesetz gilt das für höchstens vier Wochen, die Satzung Ihrer Kasse kann mehr vorsehen. Ab 18 Jahren leisten Sie je Kalendertag eine gesetzliche Zuzahlung, deren Höhe Ihnen Ihre Kasse nennt.

Lebt ein Kind unter zwölf Jahren oder ein behindertes, auf Hilfe angewiesenes Kind bei Ihnen, gilt ein eigener Fall mit längerer Dauer. Alle Voraussetzungen und den Antrag erklärt der Ratgeber Haushaltshilfe über die Krankenkasse.

Wenn Hilfe zu Hause nicht reicht: Kurzzeitpflege

Manchmal reicht Hilfe im Haushalt nach der Entlassung nicht, weil Sie für eine Weile mehr Pflege brauchen, als zu Hause möglich ist. Ohne Pflegegrad 2 bis 5 kann die Krankenkasse dann eine Kurzzeitpflege zahlen, wenn häusliche Krankenpflege bei schwerer Krankheit nicht ausreicht, besonders nach einem Krankenhausaufenthalt (§ 39c SGB V). Das gilt für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr und nur für die pflegebedingten Kosten. Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse eine Kurzzeitpflege aus dem Gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro im Kalenderjahr. Weitere Wege zeigt der Ratgeber Haushaltshilfe ohne Pflegegrad.

Nach Operation oder Unfall: Was ist anders?

Ob eine geplante Operation oder ein plötzlicher Sturz: Die Grundregeln bleiben dieselben. Ein paar Punkte sind aber je nach Anlass besonders wichtig.

Haushaltshilfe nach einer Operation

Das Gesetz nennt bei der Haushaltshilfe der Krankenkasse ausdrücklich auch die Zeit nach einer ambulanten Operation. Sie müssen also nicht über Nacht im Krankenhaus gewesen sein. Entscheidend bleibt, dass Sie den Haushalt wegen der Krankheit nicht weiterführen können und niemand einspringen kann. Steht der Termin schon fest, haben Sie einen Vorteil: Sie können Hilfe und Kosten vor der Operation klären.

Wir übernehmen Einsätze im Rahmen einer Haushaltshilfe nach einer Operation und stellen dafür Rechnungen und Leistungsnachweise zur Vorlage bei der Krankenkasse aus. Ob und in welchem Umfang die Kosten erstattet werden, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und wird von der zuständigen Kasse geprüft. Klären Sie den Anspruch deshalb vorher mit ihr.

Beispiel: Ein 58-jähriger Mann ohne Pflegegrad wird ambulant an der Schulter operiert und darf den Arm einige Wochen nicht belasten. Seine Frau arbeitet im Schichtdienst und ist tagsüber nicht zu Hause. Ob die Krankenkasse hier zahlt, hängt davon ab, ob sie seine Frau als Person ansieht, die den Haushalt weiterführen kann. Das klärt er vor dem ersten Einsatz mit seiner Kasse.

Haushaltshilfe nach einem Unfall

Nach einem Unfall kann ein anderer Kostenträger zuständig sein als nach einer Krankheit, je nachdem, wie und wo der Unfall passiert ist. Verlassen Sie sich deshalb nicht darauf, dass automatisch Kranken- oder Pflegekasse zahlen. Wir übernehmen grundsätzlich auch Einsätze nach einem Unfall und stellen Rechnungen und Leistungsnachweise aus, die bei der Berufsgenossenschaft, der Unfallkasse oder der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers eingereicht werden können. Ob und in welchem Umfang die Kosten erstattet werden, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und wird vom jeweiligen Kostenträger geprüft. Schildern Sie Ihrer Krankenkasse vor dem ersten Einsatz, wie es zum Unfall kam, und fragen Sie, wer die Kosten der Haushaltshilfe trägt. Heben Sie Unterlagen zum Unfall und zur Behandlung auf.

Pflegegrad schon im Krankenhaus beantragen?

Zeichnet sich ab, dass Sie auch nach der Übergangszeit Hilfe brauchen, lohnt sich ein früher Antrag auf einen Pflegegrad. Leistungen der Pflegekasse gibt es ab dem Monat, in dem Sie den Antrag stellen, nicht für die Monate davor. Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse, Angehörige können Ihnen dabei helfen.

Liegen Sie im Krankenhaus oder in einer stationären Reha, gilt eine deutlich kürzere Frist: Die Begutachtung muss dann spätestens am fünften Arbeitstag nach Eingang des Antrags bei der Pflegekasse stattfinden (§ 18 SGB XI). Den Bescheid bekommen Sie spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang. Legen Sie für das Gespräch Entlassungsbericht, Arztberichte und den aktuellen Medikamentenplan bereit, so empfiehlt es der Medizinische Dienst in seiner Checkliste.

Nach dem Antrag muss Ihnen die Pflegekasse innerhalb von zwei Wochen einen Beratungstermin anbieten oder einen Beratungsgutschein ausstellen (§ 7b SGB XI). Wo Sie kostenlos Rat bekommen, zeigt der Ratgeber Pflegeberatung in Siegen-Wittgenstein, den ganzen Ablauf die Seite Pflegegrad beantragen in Siegen. Ob die Pflegekasse Hilfe erstattet, die Sie zwischen Antrag und Bescheid nutzen, klären Sie bitte vorher mit ihr.

Wie hilft Alltagsbegleitung Siegerland nach der Entlassung?

Alltagsbegleitung Siegerland ist ein nach § 45a SGB XI anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag in Siegen. Nach einem Klinikaufenthalt übernehmen wir die Hausarbeit, die Ihnen noch schwerfällt: Staubsaugen und Wischen, Bad, Wäsche und Bettwäsche, Mahlzeiten zubereiten. Wir kaufen für Sie ein, erledigen Botengänge zur Apotheke oder zur Post und helfen bei Formularen und Telefonaten. Alle Aufgaben im Haushalt finden Sie auf der Seite Haushaltshilfe in Siegen, unsere Begleitung zu Arztterminen und Behörden auf einer eigenen Seite.

Schon vor der Entlassung können wir die Wohnung als einmaligen Einsatz herrichten, damit Sie in eine vorbereitete Wohnung zurückkommen. Am Entlassungstag holen wir Sie auf Wunsch aus dem Krankenhaus ab, begleiten Sie sicher nach Hause und unterstützen Sie dort bei den ersten alltäglichen Aufgaben. Wir begleiten Sie außerdem zu Terminen im Krankenhaus, zu ambulanten Untersuchungen und zu Therapien wie Physiotherapie, Dialyse oder Bestrahlung, nach Absprache auch zu einer ambulanten Operation und wieder zurück. Die Fahrten erfolgen mit unseren Firmenfahrzeugen und sind versichert.

Medizinische Pflege übernehmen wir nicht, also keine Spritzen und keine Wundversorgung, und wir stellen oder verabreichen keine Medikamente. Wir ergänzen den Pflegedienst, wir ersetzen ihn nicht. Ein Krankentransport und eine medizinische Überwachung gehören ebenfalls nicht dazu. Brauchen Sie sie nach einem Eingriff, muss ein dafür geeigneter medizinischer Dienst sie übernehmen. Wir arbeiten möglichst mit einer festen Bezugsperson, damit Sie nicht jede Woche jemand Neuem Ihre Wohnung erklären müssen.

Auf Ihre Anfrage melden wir uns innerhalb eines Werktags persönlich zurück. In dringenden Fällen, etwa nach einer Krankenhausentlassung, können wir meist innerhalb von 48 Stunden helfen. Liegen Sie noch in der Klinik, können sich auch Ihre Angehörigen bei uns melden. Wir haben Kontakte zu Kliniken, Sozialstationen und Beratungsstellen in der Region und verweisen bei Bedarf weiter.

Mit anerkanntem Pflegegrad rechnen wir erstattungsfähige Leistungen, soweit möglich, direkt mit der Pflegekasse ab. Was keine Kasse übernimmt, tragen Sie selbst. Ein Pflegegrad ist bei uns keine Voraussetzung: Alle Menschen mit Unterstützungsbedarf können sich an uns wenden. Ohne Pflegegrad zahlt die Pflegekasse nicht, die Kosten besprechen wir im kostenlosen Erstgespräch persönlich und transparent. Wir sind in allen Stadtteilen von Siegen und im ganzen Siegerland für Sie da, etwa in Weidenau, Kreuztal, Netphen, Hilchenbach und Freudenberg.

Die Entlassung steht bevor? Rufen Sie uns an unter 0171 / 330 00 11 oder nutzen Sie das Anfrageformular, am besten schon vor dem Entlassungstag. Wir melden uns innerhalb eines Werktags persönlich zurück. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.

Häufige Fragen

Wer bezahlt die Haushaltshilfe nach dem Krankenhaus?

Das hängt von Ihrer Lage ab. Mit Pflegegrad und Pflege zu Hause erstattet die Pflegekasse den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat für ein anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag. Ohne Pflegegrad 2 bis 5 kann die Krankenkasse nach § 38 SGB V für höchstens vier Wochen zahlen, wenn niemand im Haushalt einspringen kann. Lebt ein Kind unter zwölf Jahren bei Ihnen, gelten längere Zeiträume.

Wann sollte ich die Haushaltshilfe nach dem Krankenhaus anfragen?

Am besten, sobald der Entlassungstermin absehbar ist, also noch aus der Klinik heraus. Dann bleibt Zeit, die Kosten mit der Kranken- oder Pflegekasse zu klären. Auf eine Anfrage melden wir uns innerhalb eines Werktags persönlich zurück. In dringenden Fällen, etwa nach einer Krankenhausentlassung, können wir meist innerhalb von 48 Stunden helfen.

Wer zahlt die Haushaltshilfe nach einem Unfall?

Das hängt davon ab, wie und wo der Unfall passiert ist. Nach einem Unfall kann ein anderer Kostenträger zuständig sein als nach einer Krankheit. Wir übernehmen grundsätzlich auch Einsätze nach einem Unfall und stellen Rechnungen und Leistungsnachweise aus, die bei der Berufsgenossenschaft, der Unfallkasse oder der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers eingereicht werden können. Ob und in welchem Umfang die Kosten erstattet werden, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und wird vom zuständigen Kostenträger geprüft. Schildern Sie Ihrer Krankenkasse vor dem ersten Einsatz, wie es zum Unfall kam, und lassen Sie sich sagen, wer die Kosten trägt. Heben Sie alle Unterlagen zum Unfall und zur Behandlung auf.

Bekomme ich nach einer Operation eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse?

Unter Umständen ja, auch nach einer ambulanten Operation. Voraussetzung ist, dass Sie den Haushalt wegen einer schweren Krankheit nicht weiterführen können und niemand im Haushalt einspringen kann. Lebt kein Kind unter zwölf Jahren bei Ihnen, gilt das nur ohne Pflegegrad 2 bis 5 und nach dem Gesetz für höchstens vier Wochen. Ab 18 Jahren leisten Sie je Kalendertag eine Zuzahlung.

Kann ich den Pflegegrad schon im Krankenhaus beantragen?

Ja, den Antrag stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse, auch während des Klinikaufenthalts. Liegen Sie im Krankenhaus oder in einer stationären Reha, muss die Begutachtung spätestens am fünften Arbeitstag nach Eingang des Antrags stattfinden. Leistungen gibt es ab dem Monat der Antragstellung, deshalb lohnt sich ein früher Antrag.

Übernehmen Sie nach der Entlassung auch Pflege oder Wundversorgung?

Nein. Wir leisten keine medizinische Pflege, also keine Spritzen und keine Wundversorgung, und wir stellen oder verabreichen keine Medikamente. Das übernimmt ein Pflegedienst. Wir kümmern uns um Haushalt, Einkäufe und Botengänge und ergänzen damit den Pflegedienst, statt ihn zu ersetzen.

Was tun, wenn Hilfe im Haushalt nach der Entlassung nicht reicht?

Dann kommt eine Kurzzeitpflege in Frage. Ohne Pflegegrad 2 bis 5 kann die Krankenkasse sie für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr zahlen, wenn häusliche Krankenpflege bei schwerer Krankheit nicht ausreicht (§ 39c SGB V). Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse sie aus dem Gemeinsamen Jahresbetrag. Sprechen Sie das früh in der Klinik an.

Quellen

  1. § 38 SGB V: Haushaltshilfe, Bundesministerium der Justiz
  2. § 39c SGB V: Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit, Bundesministerium der Justiz
  3. § 61 SGB V: Zuzahlungen, Bundesministerium der Justiz
  4. § 45b SGB XI: Entlastungsbetrag, Bundesministerium der Justiz
  5. § 45a SGB XI: Angebote zur Unterstützung im Alltag, Umwandlung des ambulanten Sachleistungsbetrags, Bundesministerium der Justiz
  6. § 42 SGB XI: Kurzzeitpflege, Bundesministerium der Justiz
  7. § 42a SGB XI: Gemeinsamer Jahresbetrag, Bundesministerium der Justiz
  8. § 33 SGB XI: Leistungsvoraussetzungen, Bundesministerium der Justiz
  9. § 18 SGB XI: Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit, Bundesministerium der Justiz
  10. § 7b SGB XI: Beratungsangebote der Pflegekassen, Bundesministerium der Justiz
  11. Checkliste zur Vorbereitung auf das Begutachtungsgespräch, Medizinischer Dienst

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