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Haushaltshilfe über die Krankenkasse: § 38 SGB V erklärt

Die Haushaltshilfe über die Krankenkasse ist eine Leistung nach § 38 SGB V: Die Kasse zahlt Hilfe im Haushalt, wenn Sie ihn wegen einer schweren Krankheit oder einer Krankenhausbehandlung vorübergehend nicht weiterführen können und niemand im Haushalt einspringen kann. Lebt kein Kind unter zwölf Jahren bei Ihnen, gilt das nur ohne Pflegegrad 2 bis 5 und für höchstens vier Wochen.

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Kurz gesagt: Eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse gibt es nach § 38 SGB V in zwei Fällen. Entweder lebt ein Kind unter zwölf Jahren im Haushalt und Sie können ihn etwa wegen einer Krankenhausbehandlung nicht weiterführen. Oder Sie sind schwer krank und haben keinen Pflegegrad 2 bis 5. Niemand im Haushalt darf einspringen können. Ab 18 Jahren leisten Sie je Kalendertag eine Zuzahlung.

Wer plötzlich schwer krank wird, schafft Einkauf, Wäsche und Kochen oft nicht mehr allein. Für diese Übergangszeit gibt es die Haushaltshilfe der Krankenkasse, eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und nicht der Pflegeversicherung. Hier lesen Sie, wann und wie lange die Kasse zahlt, was Sie selbst tragen und wie der Antrag läuft. Wie Hilfe im Haushalt mit Pflegegrad bezahlt wird, zeigt unser Überblick Haushaltshilfe über die Pflegekasse.

Was regelt § 38 SGB V zur Haushaltshilfe?

Nach § 38 SGB V haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf eine Haushaltshilfe der Krankenkasse, wenn sie ihren Haushalt wegen einer Krankheit oder einer Behandlung vorübergehend nicht weiterführen können. Das Gesetz unterscheidet einen Fall mit Kind im Haushalt und einen, der bei schwerer Krankheit auch ohne Kind gilt. In beiden zahlt die Kasse nur, wenn keine andere Person im Haushalt einspringen kann. Den Wortlaut lesen Sie in § 38 SGB V auf gesetze-im-internet.de.

Für eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse in Siegen und im Siegerland gelten dieselben Regeln wie überall in Deutschland, denn das SGB V ist Bundesrecht. Die Satzung Ihrer Kasse kann aber mehr vorsehen als das Gesetz, etwa einen längeren Zeitraum. Maßgeblich ist, was Ihre Krankenkasse bewilligt.

MerkmalKrankenkasse (§ 38 SGB V)Pflegekasse (§ 45b SGB XI)
AnlassKrankheit oder Behandlung, für eine Übergangszeitanerkannter Pflegegrad in häuslicher Pflege
Pflegegradohne Kind im Haushalt nur ohne Pflegegrad 2 bis 5ab Pflegegrad 1
Umfangbei schwerer Krankheit höchstens vier Wochen, mit Kind unter zwölf Jahren bis zu 26 Wochenbis zu 131 Euro im Monat
Wer hilfteine Kraft der Kasse oder eine selbst beschaffte Kraftein nach Landesrecht anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag
Antragvor Beginn mit der Krankenkasse klärenkein Antrag vorab, Erstattung gegen Beleg
EigenanteilZuzahlung je Kalendertag ab 18 Jahrenwas über das Budget hinausgeht
Haushaltshilfe: Krankenkasse und Pflegekasse im Vergleich

Haushaltshilfe bei Krankheit: Wann zahlt die Krankenkasse?

Die Haushaltshilfe der Krankenkasse gibt es, wenn einer von zwei Fällen vorliegt und niemand im Haushalt einspringen kann. Welcher Fall passt, hängt davon ab, ob ein Kind im Haushalt lebt und ob Sie einen Pflegegrad haben.

Für Schwangerschaft und die Zeit nach der Geburt gilt eine eigene Leistung der Krankenkasse mit eigenen Voraussetzungen. Die Einzelheiten erklärt der Ratgeber Haushaltshilfe in der Schwangerschaft und nach der Geburt.

Fall 1: Ein Kind unter zwölf Jahren lebt im Haushalt

Können Sie den Haushalt wegen einer Krankenhausbehandlung, einer Reha oder häuslicher Krankenpflege nicht weiterführen, haben Sie einen Anspruch, wenn im Haushalt ein Kind lebt, das zu Beginn der Hilfe noch keine zwölf Jahre alt ist, oder ein behindertes Kind, das auf Hilfe angewiesen ist.

Beispiel: Eine alleinerziehende Mutter eines siebenjährigen Sohnes muss für eine Woche ins Krankenhaus, eine andere erwachsene Person lebt nicht im Haushalt. Hier kommt Fall 1 in Betracht.

Fall 2: Schwere Krankheit, auch ohne Kind

Auch ohne Kind zahlt die Kasse, wenn Sie den Haushalt wegen einer schweren Krankheit oder einer akuten Verschlimmerung nicht weiterführen können, besonders nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder einer ambulanten Krankenhausbehandlung. Das gilt nur, wenn kein Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 vorliegt. Pflegegrad 1 schließt diesen Fall nicht aus.

Beispiel: Ein alleinlebender Rentner ohne Pflegegrad kommt nach einer schweren Lungenentzündung aus dem Krankenhaus und kann einige Wochen weder einkaufen noch putzen. Hier kommt Fall 2 in Betracht, nach dem Gesetz für höchstens vier Wochen.

Gut zu wissen: Lebt jemand im Haushalt, der ihn weiterführen kann, zahlt die Krankenkasse in keinem der beiden Fälle. Beschreiben Sie Ihrer Kasse deshalb genau, wer bei Ihnen lebt und warum diese Person nicht einspringen kann.

Wie lange zahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe?

Wie lange die Haushaltshilfe der Krankenkasse läuft, hängt vom Fall ab. Bei schwerer Krankheit sind es nach dem Gesetz höchstens vier Wochen, mit einem Kind unter zwölf Jahren oder einem behinderten, auf Hilfe angewiesenen Kind im Haushalt höchstens 26 Wochen. Die Satzung Ihrer Kasse kann längere Zeiträume vorsehen.

LageKind im HaushaltHöchstdauer nach dem Gesetz
Schwere Krankheit oder akute Verschlimmerung, kein Pflegegrad 2 bis 5kein Kindvier Wochen
Schwere Krankheit oder akute Verschlimmerung, kein Pflegegrad 2 bis 5Kind unter zwölf Jahren oder behindertes, auf Hilfe angewiesenes Kind26 Wochen
Krankenhausbehandlung, Reha oder häusliche KrankenpflegeKind unter zwölf Jahren oder behindertes, auf Hilfe angewiesenes Kindmit der Krankenkasse klären
Höchstdauer der Haushaltshilfe nach § 38 SGB V

Haushaltshilfe auf Rezept: So beantragen Sie sie

Oft ist von einer „Haushaltshilfe auf Rezept“ die Rede. Gemeint ist die Haushaltshilfe der Krankenkasse nach § 38 SGB V. Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Kasse, am besten bevor die Hilfe beginnt. So gehen Sie vor:

  1. Krankenkasse früh ansprechen: Schildern Sie Ihre Lage und fragen Sie, welche Unterlagen die Kasse braucht und ob eine ärztliche Bescheinigung dazugehört. Liegen Sie im Krankenhaus, klären Sie das möglichst vor der Entlassung.
  2. Haushalt beschreiben: Nennen Sie, wer im Haushalt lebt, ob ein Kind unter zwölf Jahren dazugehört und ob Sie einen Pflegegrad haben.
  3. Hilfe klären: Fragen Sie, ob die Kasse eine Haushaltshilfe stellt oder ob Sie selbst eine Kraft suchen sollen. Lassen Sie sich Zeitraum, Umfang und Erstattung schriftlich bestätigen, bevor die Hilfe beginnt.
  4. Einsätze belegen: Heben Sie Rechnungen und Nachweise über die Einsätze auf und reichen Sie sie bei der Kasse ein.

Wie Sie die Entlassung aus dem Krankenhaus vorbereiten, erklärt der Ratgeber Haushaltshilfe nach dem Krankenhaus.

Wer darf die Haushaltshilfe übernehmen?

Die Haushaltshilfe über die Krankenkasse übernimmt eine Kraft, die die Kasse stellt. Kann sie keine stellen, erstattet sie die Kosten einer Kraft, die Sie selbst beschaffen, in angemessener Höhe. Welche Anbieter Ihre Kasse dafür akzeptiert und bis zu welchem Betrag sie erstattet, klären Sie vorher und lassen es sich schriftlich bestätigen.

Für Angehörige gilt eine Grenze: Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad bekommen für die Haushaltshilfe keine Vergütung. Die Kasse kann ihnen aber Fahrkosten oder einen Verdienstausfall erstatten.

Zuzahlung und Eigenanteil: Was zahlen Sie selbst?

Auch bei der Haushaltshilfe über die Krankenkasse bleibt ein Eigenanteil. Versicherte ab 18 Jahren leisten für jeden Kalendertag eine Zuzahlung nach § 61 SGB V, einen Anteil der Kosten mit gesetzlichem Mindest- und Höchstbetrag je Tag. Die genaue Höhe nennt Ihnen Ihre Krankenkasse.

Verlangt eine selbst beschaffte Kraft mehr, als die Kasse erstattet, tragen Sie den Rest. Für den Teil, den Sie selbst tragen, kommt eine Steuerermäßigung nach § 35a EStG in Frage, für das, was die Krankenkasse erstattet, dagegen nicht. Begünstigt sind nur Arbeitskosten, und bei einem Dienstleister brauchen Sie eine Rechnung, die Sie auf sein Konto überweisen.

Mit Pflegegrad: Wann hilft die Pflegekasse?

Haben Sie Pflegegrad 2 bis 5 und lebt kein Kind im Haushalt, gibt es bei schwerer Krankheit keine Haushaltshilfe über die Krankenkasse. Dann hilft die Pflegekasse: In häuslicher Pflege erstattet sie den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat für ein nach Landesrecht anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag. Zusätzlich können Sie bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistung dafür nutzen, soweit kein Pflegedienst diesen Teil verbraucht. Einen Antrag vorab brauchen Sie nicht, die Pflegekasse erstattet gegen Beleg. Die Beträge entsprechen dem Stand 24.09.2026.

Pflegegrad 1 schließt die Haushaltshilfe der Krankenkasse bei schwerer Krankheit nicht aus. Brauchen Sie auf Dauer Hilfe und haben noch keinen Pflegegrad, klären Sie, ob einer in Frage kommt: Pflegegrad beantragen in Siegen.

Reicht die Haushaltshilfe nicht, gibt es weitere Wege: Ohne Pflegegrad 2 bis 5 kann die Krankenkasse eine Kurzzeitpflege zahlen, wenn häusliche Krankenpflege bei schwerer Krankheit nicht ausreicht (§ 39c SGB V). Alle Möglichkeiten zeigt der Ratgeber Haushaltshilfe ohne Pflegegrad.

Schwangerschaft und Unfall: Was gilt hier?

Für Schwangerschaft und Entbindung regelt § 24h SGB V eine eigene Haushaltshilfe der Krankenkasse. Sie setzt voraus, dass Sie den Haushalt deshalb nicht weiterführen können und niemand im Haushalt einspringen kann. Ein Kind muss dort nicht leben. Die Einzelheiten erklärt der Ratgeber Haushaltshilfe in der Schwangerschaft und nach der Geburt.

Brauchen Sie Hilfe nach einem Unfall, kann ein anderer Kostenträger zuständig sein. Rechnungen lassen sich unter Umständen bei der Berufsgenossenschaft, der Unfallkasse oder der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers einreichen. Ob und in welchem Umfang die Kosten erstattet werden, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und wird vom jeweiligen Kostenträger geprüft. Klären Sie das vorab mit Ihrer Krankenkasse und dem möglichen Kostenträger.

Hilfe im Haushalt von Alltagsbegleitung Siegerland

Alltagsbegleitung Siegerland ist ein nach § 45a SGB XI anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag in Siegen. Unsere Haushaltshilfe umfasst unter anderem Staubsaugen und Wischen, Bad und Fenster, Wäsche und Bügeln, Mahlzeiten und Einkäufe. Medizinische Pflege übernehmen wir nicht, wir ergänzen den Pflegedienst. Mit anerkanntem Pflegegrad rechnen wir erstattungsfähige Leistungen, soweit möglich, direkt ab, etwa den Entlastungsbetrag mit der Pflegekasse. Was nicht erstattet wird, tragen Sie selbst.

Auch bei einer Haushaltshilfe über die Krankenkasse stehen wir Ihnen zur Seite. Wir übernehmen Einsätze nach einer Operation, während oder nach einer Schwangerschaft und nach der Geburt. Für die erbrachten Leistungen stellen wir Rechnungen und Leistungsnachweise zur Vorlage bei der Krankenkasse aus. Ob und in welchem Umfang die Kosten erstattet werden, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und wird von der zuständigen Kasse geprüft. Klären Sie den Anspruch deshalb vorher mit ihr. Kinderbetreuung bieten wir nicht an: Wir übernehmen die vereinbarten hauswirtschaftlichen Tätigkeiten und entlasten so die Familie im Alltag.

Das Erstgespräch bei Ihnen vor Ort ist kostenlos und unverbindlich. Wir sind in allen Stadtteilen von Siegen und im ganzen Siegerland für Sie da, etwa in Weidenau, Kreuztal, Netphen, Hilchenbach und Freudenberg. Alle Aufgaben finden Sie auf der Seite Haushaltshilfe in Siegen.

Fragen zur Hilfe im Haushalt? Rufen Sie uns an unter 0171 / 330 00 11 oder nutzen Sie das Anfrageformular. Wir melden uns innerhalb eines Werktags persönlich zurück. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.

Häufige Fragen

Wann zahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe?

Die Haushaltshilfe der Krankenkasse gibt es nach § 38 SGB V, wenn Sie Ihren Haushalt vorübergehend nicht weiterführen können und niemand im Haushalt einspringen kann. Lebt ein Kind unter zwölf Jahren oder ein behindertes, auf Hilfe angewiesenes Kind bei Ihnen, zahlt sie etwa während einer Krankenhausbehandlung, einer Reha oder häuslicher Krankenpflege. Ohne Kind zahlt sie bei schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung, wenn kein Pflegegrad 2 bis 5 vorliegt.

Wie lange zahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe bei Krankheit?

Bei schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung nach dem Gesetz höchstens vier Wochen. Lebt ein Kind unter zwölf Jahren oder ein behindertes, auf Hilfe angewiesenes Kind im Haushalt, verlängert sich der Anspruch auf höchstens 26 Wochen. Die Satzung Ihrer Krankenkasse kann längere Zeiträume vorsehen, fragen Sie dort nach.

Muss ich für die Haushaltshilfe der Krankenkasse etwas zuzahlen?

Ja, wenn Sie 18 Jahre oder älter sind. Dann leisten Sie für jeden Kalendertag mit Haushaltshilfe eine gesetzliche Zuzahlung nach § 61 SGB V. Sie ist ein Anteil der Kosten, mit einem Mindest- und einem Höchstbetrag je Tag. Die Höhe in Ihrem Fall erfragen Sie bei Ihrer Krankenkasse.

Kann ich mir die Haushaltshilfe selbst suchen, wenn die Krankenkasse zahlt?

Unter Umständen ja. Kann die Krankenkasse keine Haushaltshilfe stellen, erstattet sie die Kosten einer selbst beschafften Kraft in angemessener Höhe. Klären Sie vor dem ersten Einsatz, welche Kraft Ihre Kasse akzeptiert, bis zu welchem Betrag sie erstattet und welche Nachweise sie braucht. Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad bekommen keine Vergütung, allenfalls Fahrkosten oder Verdienstausfall.

Bekomme ich mit Pflegegrad eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse?

Mit Pflegegrad 1 ist das möglich, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Mit Pflegegrad 2 bis 5 zahlt die Krankenkasse bei schwerer Krankheit keine Haushaltshilfe, wenn kein Kind im Haushalt lebt. Dann kommt die Pflegekasse in Frage: Sie erstattet den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat für ein anerkanntes Angebot, ab Pflegegrad 2 kann die Umwandlung der Pflegesachleistung dazukommen.

Quellen

  1. § 38 SGB V: Haushaltshilfe, Bundesministerium der Justiz
  2. § 24h SGB V: Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und Entbindung, Bundesministerium der Justiz
  3. § 61 SGB V: Zuzahlungen, Bundesministerium der Justiz
  4. § 39c SGB V: Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit, Bundesministerium der Justiz
  5. § 45b SGB XI: Entlastungsbetrag, Bundesministerium der Justiz
  6. § 45a SGB XI: Angebote zur Unterstützung im Alltag, Umwandlung des ambulanten Sachleistungsbetrags, Bundesministerium der Justiz
  7. § 35a EStG: Steuerermäßigung bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen und Dienstleistungen, Bundesministerium der Justiz
  8. Anwendungsschreiben zu § 35a EStG, Bundesministerium der Finanzen

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