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Entlastungsbetrag-Rechner: Wie viel steht Ihnen noch zu?

Der Entlastungsbetrag-Rechner zeigt in wenigen Schritten, wie viel Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI Ihnen aktuell und aus dem Vorjahr noch zusteht. Kostenlos, ohne Anmeldung, nur im Browser.

Kurz gesagt: Der Entlastungsbetrag-Rechner zeigt Ihnen in wenigen Schritten, wie viel Ihnen nach § 45b SGB XI aktuell zusteht und wie viel Sie aus dem Vorjahr noch bis zum 30. Juni nutzen können. Er rechnet ausschließlich in Ihrem Browser, speichert keine Eingaben und ist kostenlos.

Mit diesem Rechner ermitteln Sie Ihren Anspruch selbst: Wählen Sie Ihren Pflegegrad, und der Rechner zeigt Ihnen das Budget von bis zu 131 Euro im Monat, zusammen bis zu 1.572 Euro im Jahr. Tragen Sie zusätzlich den Beginn Ihres Pflegegrads und bereits genutzte Beträge ein, ergänzt er eine Schätzung des Restbetrags aus dem Vorjahr.

Wie funktioniert der Entlastungsbetrag-Rechner?

Der Rechner zeigt Ihnen zwei Auswertungen. Zuerst, allein anhand Ihres Pflegegrads, das Budget im Monat und im Jahr. Danach, wenn Sie mögen, eine Schätzung des Restbetrags aus dem Vorjahr und bis wann Sie ihn noch einsetzen können. Beide Auswertungen laufen direkt in Ihrem Browser.

Der Entlastungsbetrag beträgt 131 Euro im Monat, im Jahr also 1.572 Euro. Was Sie in einem Jahr nicht nutzen, können Sie bis zum 30. Juni des Folgejahres nachholen.

Ab Pflegegrad 2 dürfen Sie außerdem bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistung für Alltagshilfe umwandeln, bei Pflegegrad 2 also bis zu 318,40 Euro im Monat. Das ist kein Geld obendrauf: Beziehen Sie Pflegegeld, wird es dafür anteilig gekürzt (Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI), bei Pflegegrad 2 um bis zu 138,80 Euro im Monat. Der Entlastungsbetrag mindert das Pflegegeld nicht.

Unverbindliche Beispielrechnung, maßgeblich ist der Bescheid Ihrer Pflegekasse. Beträge Stand 24.09.2026. Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser: nichts wird gespeichert oder übertragen.

Alle Zahlen im Rechner stammen aus dem aktuell geltenden Recht zur Pflegeversicherung (Stand 24.09.2026). Ändert sich der Entlastungsbetrag, passt sich der Rechner automatisch an, ohne dass Sie etwas tun müssen.

Welche Angaben brauchen Sie für die Berechnung?

Für die einfache Berechnung genügt Ihr Pflegegrad. Der Entlastungsbetrag ist für die Pflegegrade 1 bis 5 gleich hoch, nur für den Restbetrag aus dem Vorjahr braucht der Rechner mehr Angaben:

  • Ihr Pflegegrad
  • Der Monat, seit dem der Pflegegrad anerkannt ist
  • Bereits genutzte Beträge aus dem laufenden und dem vergangenen Jahr, falls bekannt

Wichtig: Der Rechner ersetzt keine verbindliche Auskunft Ihrer Pflegekasse. Kennen Sie einen Wert nicht genau, lassen Sie das Feld leer, dann zeigt er eine vorsichtige Schätzung.

Wie viele Stunden Hilfe ergeben sich aus dem Entlastungsbetrag?

Wie viele Stunden Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung sich aus Ihrem Entlastungsbetrag ergeben, hängt vom Stundensatz des jeweiligen Anbieters ab. Der Rechner nennt keinen Stundensatz von uns. Tragen Sie den Stundensatz aus Ihrem Angebot ein, dann rechnet er die Stunden für Sie aus. Die Kosten unserer Hilfe nennen wir auf Anfrage, denn sie hängen von Leistungsart, Ihrem Unterstützungsbedarf und der möglichen Kostenübernahme ab. Wir besprechen sie gern in einem kostenlosen Erstgespräch vor Ort.

Restbetrag aus dem Vorjahr: Was passiert am 30. Juni?

Was Sie in einem Kalenderjahr nicht verbrauchen, verfällt nicht sofort. Sie können den Restbetrag bis zum 30. Juni des Folgejahres einsetzen, im ersten Halbjahr wird zuerst der übertragene Betrag verbraucht. Danach verfällt er endgültig. Wie Sie das Geld gezielt über das Jahr verteilen, zeigt der Ratgeber Entlastungsbetrag über das Jahr verteilen.

Der Entlastungsbetrag im Zusammenhang mit anderen Leistungen

Der Entlastungsbetrag ist nur eine von mehreren Leistungen der Pflegekasse. Welche weiteren Budgets je Pflegegrad dazukommen und wie sie sich kombinieren lassen, zeigt die Übersicht Haushaltshilfe über die Pflegekasse. Wie Sie den Betrag Schritt für Schritt für eine Haushaltshilfe einsetzen, erklärt der Ratgeber Entlastungsbetrag nutzen. Bei der Direktabrechnung behalten wir mit Ihnen den Überblick, wie viel vom Entlastungsbetrag schon eingesetzt ist und was voraussichtlich übrig bleibt.

Fragen zu Ihrem persönlichen Ergebnis? Wir ordnen die Zahlen für Sie ein und zeigen im kostenlosen Erstgespräch, wie Sie den Entlastungsbetrag in Siegen und Umgebung am besten einsetzen. Rufen Sie an: 0171 / 330 00 11, oder schreiben Sie uns. Wir melden uns innerhalb eines Werktags.

Häufige Fragen

Wie funktioniert der Entlastungsbetrag-Rechner?

Sie wählen Ihren Pflegegrad, tragen bei Bedarf den Beginn des Pflegegrads und schon genutzte Beträge ein und sehen sofort, wie viel Ihnen im laufenden Jahr und aus dem Vorjahr noch zur Verfügung steht. Der Rechner arbeitet nur in Ihrem Browser, Eingaben werden nicht gespeichert.

Wie viele Stunden Hilfe ergeben sich aus dem Entlastungsbetrag?

Das hängt vom Stundensatz des jeweiligen Anbieters ab. Tragen Sie im Rechner den Stundensatz aus Ihrem Angebot ein, dann schätzt er die Stunden für Sie. Wir veröffentlichen keine festen Preise: Kosten auf Anfrage, die wir Ihnen im kostenlosen Erstgespräch persönlich und transparent erklären.

Kostet der Rechner etwas, oder muss ich mich anmelden?

Nein. Der Rechner ist kostenlos und ohne Anmeldung nutzbar. Er läuft vollständig in Ihrem Browser, eine Übermittlung oder Speicherung Ihrer Angaben findet nicht statt.

Was passiert mit dem Entlastungsbetrag, den ich nicht nutze?

Nicht verbrauchte Beträge eines Kalenderjahres verfallen nicht sofort. Sie können den Restbetrag bis zum 30. Juni des Folgejahres einsetzen, im ersten Halbjahr wird zuerst der übertragene Betrag verbraucht. Wie Sie das gezielt planen, zeigt der Ratgeber Entlastungsbetrag ansparen.

Quellen

  1. § 45b SGB XI: Entlastungsbetrag, Bundesministerium der Justiz
  2. Entlastungsbetrag, Bundesministerium für Gesundheit
  3. Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI, Spitzenverbände der Pflegekassen

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