Leistung
Einkaufshilfe für Senioren in Siegen: Einkäufe und Botengänge
Ihre Einkaufshilfe für Senioren in Siegen und im Siegerland: Wir kaufen für Sie ein oder gehen gemeinsam mit Ihnen, holen Medikamente aus der Apotheke und bringen Ihre Post weg.
Kurz gesagt: Unsere Einkaufshilfe für Senioren in Siegen erledigt Ihre Einkäufe und Besorgungen oder geht gemeinsam mit Ihnen einkaufen. Dazu übernehmen wir Botengänge zur Apotheke, zur Post und zu Behörden. Mit einem Pflegegrad und Pflege zu Hause können Sie dafür den Entlastungsbetrag der Pflegekasse von bis zu 131 Euro im Monat einsetzen. Wir sind nach § 45a SGB XI anerkannt und rechnen soweit möglich direkt ab.
Die Einkaufstasche wird schwer, der Weg zur Apotheke lang, und der Brief liegt seit Tagen auf dem Küchentisch. Unsere Einkaufshilfe für Senioren in Siegen nimmt Ihnen diese Wege ab, in der Stadt ebenso wie im ganzen Siegerland. Dabei kommt nach Möglichkeit immer dieselbe Person zu Ihnen.
Was kostet die Einkaufshilfe für Senioren in Siegen?
Mit einem Pflegegrad übernimmt in der Regel die Pflegekasse die Kosten für unsere Unterstützung. Wer zu Hause gepflegt wird, hat ab Pflegegrad 1 Anspruch auf den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI. Er beträgt bis zu 131 Euro im Monat, zusammen bis zu 1.572 Euro im Jahr. Sie können ihn für ein nach Landesrecht anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag einsetzen, und dazu gehört auch unsere Einkaufshilfe für Senioren in Siegen. Einen eigenen Antrag vorab brauchen Sie nicht, die Pflegekasse erstattet gegen Beleg.
Die Pflegekasse bezahlt dabei unsere Hilfe, nicht Ihre Einkäufe. Lebensmittel und alles, was wir für Sie besorgen, bezahlen Sie wie gewohnt selbst. Wie das Bezahlen beim Einkauf abläuft, lesen Sie weiter unten.
Wir sind nach § 45a SGB XI anerkannt und rechnen erstattungsfähige Leistungen, soweit möglich, direkt mit den Kostenträgern ab. Für die Direktabrechnung genügt eine Abtretungserklärung. Was kein Kostenträger übernimmt, tragen Sie selbst; die Vergütung richtet sich nach der Vereinbarung, die wir mit Ihnen treffen, Kosten auf Anfrage. Es gibt eine Anfahrtspauschale; über anfallende Fahrtkosten informieren wir Sie vorab. Ein nicht verbrauchter Entlastungsbetrag verfällt erst am 30. Juni des Folgejahres. Wie Sie ihn gut über das Jahr verteilen, zeigt der Ratgeber Entlastungsbetrag Monat für Monat nutzen.
Ab Pflegegrad 2 dürfen Sie zusätzlich bis zu 40 Prozent Ihres Sachleistungsbetrags für Angebote zur Unterstützung im Alltag umwandeln (§ 45a Abs. 4 SGB XI). Neben dem Entlastungsbetrag lassen sich, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, auch die Verhinderungspflege und die Umwandlung nutzen; welche Budgets im Einzelfall zur Verfügung stehen, prüfen wir gemeinsam mit Ihnen. Welche Leistungen der Pflegekasse zusammenpassen, steht auf der Seite Haushaltshilfe über die Pflegekasse. Ohne Pflegegrad zahlt die Pflegekasse nicht, doch ein Pflegegrad ist keine Voraussetzung: Alle Menschen mit Unterstützungsbedarf können sich an uns wenden, und die Kosten nennen wir Ihnen auf Anfrage.
Ob und in welcher Höhe die entstandenen Kosten von Ihrer Pflegekasse erstattet werden, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und wird von der zuständigen Pflegekasse geprüft. Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI beträgt derzeit bis zu 131 € monatlich. Stand: 24.09.2026. Erläuterungen gibt das Bundesgesundheitsministerium zum Entlastungsbetrag.
Welche Einkäufe und Besorgungen übernehmen wir?
Als Einkaufshilfe für Senioren in Siegen kaufen wir für Sie ein, was Sie im Alltag brauchen, oder gehen gemeinsam mit Ihnen einkaufen. Was genau dazugehört, legen wir im Erstgespräch fest: nach dem, was Ihnen schwerfällt, und nach dem, was Sie gern weiter selbst erledigen.
- Einkäufe für Sie: Wir erledigen den Einkauf, etwa die Lebensmittel für die Woche, und bringen ihn zu Ihnen nach Hause. Die Einkaufsliste ist vorbereitet oder entsteht gemeinsam mit Ihnen; Ihr Wunschgeschäft und Ihre Marken berücksichtigen wir.
- Gemeinsam einkaufen: Sie kommen mit, suchen selbst aus und haben Begleitung für den ganzen Weg.
- Besorgungen: was sonst im Alltag fehlt, etwa aus der Drogerie.
- Einräumen: auf Wunsch räumen wir den Einkauf bei Ihnen ein, Getränkekisten nach Absprache.
Bezahlt wird mit Geld, das Sie uns bereitstellen. Bons und Wechselgeld geben wir vollständig zurück, und größere Beträge legen wir grundsätzlich nicht aus.
Neben Einkäufen und Botengängen helfen wir auch in der Wohnung, von den Böden bis zur Wäsche. Das beschreibt die Seite Haushaltshilfe in Siegen. Beides lässt sich in einem Einsatz verbinden: Ein Einsatz kann mit dem Haushalt beginnen und mit dem Einkauf, dem Apothekenbesuch oder dem Arzttermin weitergehen. Alle Hilfen im Überblick finden Sie unter Unterstützung im Alltag für Senioren in Siegen.
Botengänge zur Apotheke, zur Post und zu Behörden
Zur Einkaufshilfe für Senioren in Siegen gehören auch Botengänge zur Apotheke, zur Post und zu Behörden. So müssen Sie für eine einzelne Erledigung nicht selbst aus dem Haus, auch nicht an Tagen, an denen der Weg zu weit ist.
Medikamente abholen lassen: der Weg zur Apotheke
Sie möchten Ihre Medikamente abholen lassen? Wir holen für Sie Rezepte in der Praxis und Medikamente in der Apotheke ab, auf Wunsch auch das E-Rezept über die Gesundheitskarte im zulässigen Rahmen, und bringen alles zu Ihnen nach Hause. Zuzahlungen tragen Sie, die Belege geben wir vollständig zurück. Bei Betäubungsmitteln und kühlpflichtigen Präparaten klären wir vorab, ob die Abholung möglich ist.
Wir beraten nicht medizinisch oder pharmazeutisch, und wir stellen oder verabreichen keine Medikamente. Das bleibt bei Ihnen, Ihren Angehörigen oder Ihrem Pflegedienst.
Briefe und Pakete zur Post bringen
Ein Brief muss zur Post, ein Paket soll zurück an den Versandhändler? Wir bringen Ihre Sendungen zur Post, damit nichts liegen bleibt und keine Frist verstreicht.
Unterlagen zu Behörden bringen
Wir bringen Ihre Unterlagen zu Ämtern und Behörden und geben sie dort für Sie ab. Wollen Sie lieber selbst hingehen, kommen wir mit; mehr dazu auf der Seite Arztbegleitung und Begleitung zu Behörden.
Einkaufsbegleitung für Senioren: gemeinsam einkaufen gehen
Viele Seniorinnen und Senioren möchten ihren Einkauf weiter selbst aussuchen, im vertrauten Geschäft und mit einem kurzen Gespräch an der Kasse. Deshalb heißt Einkaufshilfe für Senioren in Siegen bei uns auch: Wir gehen gemeinsam mit Ihnen einkaufen. Sie entscheiden, was in den Wagen kommt, und wir nehmen uns die Zeit, die Sie brauchen. So bleibt der Einkauf ein Stück Selbstständigkeit und ein guter Grund, aus dem Haus zu kommen.
Sie bestimmen das Ziel: Supermarkt, Wochenmarkt, Drogerie, Apotheke oder Bekleidungsgeschäft. Wir helfen beim Tragen, beim Ein- und Ausladen und bei der Orientierung, und das ohne Zeitdruck. Auch mit Rollator oder Rollstuhl sind Sie willkommen; bei starken körperlichen Einschränkungen besprechen wir die Grenzen vorab. Die Fahrten laufen mit unseren Firmenfahrzeugen und sind versichert. Ein Rollator oder faltbarer Rollstuhl fährt mit, wenn er sicher transportiert werden kann und der Ein- und Ausstieg sicher möglich ist. Parkgebühren und ähnliche Kosten besprechen wir vorab.
Für wen ist die Einkaufshilfe gedacht?
Unsere Einkaufshilfe ist für alle, die gut zu Hause leben möchten, denen Einkauf und Wege aber schwerfallen, und für die Angehörigen, die sie dabei unterstützen. Ein Anlass kann ein Pflegegrad sein, die Zeit nach einem Krankenhausaufenthalt oder ein Winter mit glatten Wegen.
Für Seniorinnen und Senioren
Sie möchten selbst bestimmen, was auf den Tisch kommt, aber die schweren Taschen und die weiten Wege kosten Kraft. Als Einkaufshilfe für Senioren in Siegen übernehmen wir den Einkauf ganz oder gehen mit Ihnen gemeinsam.
Für Angehörige
Sie wohnen nicht in der Nähe oder schaffen den Wocheneinkauf für Mutter oder Vater neben Beruf und Familie nicht mehr? Dann übernehmen wir als Einkaufshilfe für Senioren in Siegen die Einkäufe und Botengänge vor Ort, und bei Ihren Besuchen bleibt mehr Zeit füreinander. Auf Wunsch halten wir Sie per Telefon, Nachricht oder kurzer Rückmeldung nach dem Einsatz auf dem Laufenden, mit Rücksicht auf den Datenschutz und die Wünsche Ihrer Eltern. Schlüssel verwahren wir sorgfältig und nutzen sie nur für vereinbarte Einsätze. Worauf es ankommt, wenn Sie Hilfe aus der Entfernung organisieren, erklärt der Ratgeber Eltern aus der Ferne unterstützen.
Was gehört nicht zur Einkaufshilfe?
Medizinische Pflege gehört nicht zur Einkaufshilfe für Senioren in Siegen. Wir erbringen keine Behandlungspflege, also keine Medikamentengabe, keine Wundversorgung und keine Spritzen, und wir ersetzen keinen zugelassenen Pflegedienst. Für anerkannte Angebote wie unseres schließt das auch die nordrhein-westfälische Anerkennungs- und Förderungsverordnung aus. Kommt bereits ein Pflegedienst zu Ihnen, ergänzen wir ihn: Der Pflegedienst kümmert sich um die Pflege, wir kümmern uns um Einkauf und Wege. Eine Kinderbetreuung übernehmen wir ebenfalls nicht.
Wie schnell kann die Einkaufshilfe in Siegen beginnen?
Wenn Sie eine Einkaufshilfe für Senioren in Siegen anfragen, melden wir uns innerhalb eines Werktags persönlich zurück. In dringenden Fällen, etwa wenn nach einer Krankenhausentlassung der Kühlschrank leer ist, können wir meist innerhalb von 48 Stunden helfen. Einsätze am Abend und am Wochenende sind nach vorheriger Absprache möglich. So läuft der Start ab:
- Anfragen: Sie füllen das kurze Anfrageformular in etwa zwei Minuten aus oder rufen uns an unter 0171 / 330 00 11.
- Erstgespräch bei Ihnen: Wir besuchen Sie kostenlos und unverbindlich zu Hause und besprechen, welche Einkäufe und Wege wir übernehmen und wie abgerechnet wird.
- Kennenlernen und Start: Sie lernen Ihre Betreuungskraft vorab kennen. Stimmt die Chemie nicht, organisieren wir gerne eine passende Alternative. Danach kommt Ihre feste Bezugsperson zu den vereinbarten Zeiten; getrennte Kräfte für Haushalt und Begleitung gibt es bei uns nicht, Ihre Alltagsbegleiterin oder Ihr Alltagsbegleiter unterstützt bei beidem.
Einkaufsservice für Senioren im ganzen Siegerland
Unseren Einkaufsservice für Senioren gibt es in Siegen und im ganzen Siegerland. In Siegen sind wir in der Innenstadt, in Kaan-Marienborn, Eiserfeld, Bürbach, Trupbach und Niederschelden unterwegs, dazu in Weidenau und Geisweid. Außerdem kaufen wir in Kreuztal, Netphen, Freudenberg und Hilchenbach mit Dahlbruch, Müsen, Vormwald und Grund für Sie ein. Wir kommen außerdem nach Wilnsdorf und Achenbach, Neunkirchen, Burbach, Olpe und Wenden, auf Anfrage auch darüber hinaus. Fragen zum Einsatzgebiet beantworten wir gern am Telefon unter 0171 / 330 00 11.
Häufige Fragen
Zahlt die Pflegekasse die Einkaufshilfe?
Ja, wenn ein Pflegegrad vorliegt und Sie zu Hause gepflegt werden. Einkaufen und Besorgungen gehören zu den Angeboten zur Unterstützung im Alltag, die Sie über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI bezahlen: bis zu 131 Euro im Monat, schon ab Pflegegrad 1 und ohne Antrag vorab. Die Kasse übernimmt dabei unsere Zeit, die Einkäufe selbst bezahlen Sie wie gewohnt. Ob und in welcher Höhe die entstandenen Kosten von Ihrer Pflegekasse erstattet werden, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und wird von der zuständigen Pflegekasse geprüft. Wie Sie den Betrag über das Jahr einplanen, erklärt der Ratgeber Entlastungsbetrag in Siegen nutzen.
Wer bezahlt die Lebensmittel, die Sie für mich einkaufen?
Die Einkäufe selbst bezahlen Sie wie gewohnt. Der Entlastungsbetrag der Pflegekasse gilt für unsere Unterstützung, also die Hilfe beim Einkauf und die Botengänge, nicht für die Waren. Bezahlt wird mit Geld, das Sie uns dafür bereitstellen; Bons und Wechselgeld geben wir vollständig zurück. Größere Beträge legen wir grundsätzlich nicht aus.
Dürfen Sie Medikamente für mich aus der Apotheke abholen?
Ja. Botengänge zur Apotheke gehören zu unseren Leistungen: Wir holen Rezepte und Medikamente ab, auf Wunsch auch das E-Rezept über die Gesundheitskarte im zulässigen Rahmen, und bringen alles nach Hause. Zuzahlungen tragen Sie, die Belege geben wir vollständig zurück. Bei Betäubungsmitteln und kühlpflichtigen Präparaten klären wir vorab, ob die Abholung möglich ist. Wir beraten nicht medizinisch oder pharmazeutisch und stellen oder verabreichen keine Medikamente, denn medizinische Behandlungspflege gehört nicht zu unserem Angebot. Wir ergänzen Ihren Pflegedienst, ersetzen ihn aber nicht.
Kann ich auch gemeinsam mit Ihnen einkaufen gehen?
Ja, auch mit Rollator oder Rollstuhl. Sie bestimmen das Ziel, etwa Supermarkt, Wochenmarkt, Drogerie, Apotheke oder Bekleidungsgeschäft, und wir helfen beim Tragen, beim Ein- und Ausladen und bei der Orientierung, ohne Zeitdruck. Die Fahrt läuft mit unseren Firmenfahrzeugen und ist versichert; der Rollator oder faltbare Rollstuhl fährt mit, wenn er sicher transportiert werden kann und der Ein- und Ausstieg sicher möglich ist.
Welche Botengänge übernehmen Sie in Siegen?
Wir gehen für Sie zur Apotheke, zur Post und zu Behörden, etwa um Medikamente abzuholen, einen Brief aufzugeben oder Unterlagen abzugeben. Gehen Sie lieber selbst zum Termin, begleiten wir Sie dorthin; das beschreibt die Seite Begleitung zum Arzt und zu Behörden in Siegen.
Können Sie für meine Eltern in Siegen einkaufen, wenn ich weit weg wohne?
Ja. Wir übernehmen Einkäufe und Botengänge für Ihre Eltern vor Ort, und das kostenlose Erstgespräch findet bei ihnen zu Hause statt. Sie dürfen die Anfrage stellvertretend stellen und beim Erstgespräch telefonisch oder per Video dabei sein. Auf Wunsch halten wir Sie per Telefon, Nachricht oder kurzer Rückmeldung nach dem Einsatz auf dem Laufenden, mit Rücksicht auf den Datenschutz und die Wünsche Ihrer Eltern. Tipps, wie Sie Unterstützung aus der Entfernung organisieren, gibt der Ratgeber Hilfe für Eltern aus der Ferne.
Kaufen Sie auch in Kreuztal, Netphen oder Hilchenbach für mich ein?
Ja. Neben Siegen mit Weidenau, Geisweid und Eiserfeld sind wir in Kreuztal, Netphen, Freudenberg und Hilchenbach unterwegs, in Hilchenbach auch in Dahlbruch, Müsen, Vormwald und Grund. Wir sind auch in Wilnsdorf, Achenbach, Neunkirchen, Burbach, Olpe und Wenden für Sie da, auf Anfrage darüber hinaus. Rufen Sie uns an: 0171 / 330 00 11.
Quellen
- § 45b SGB XI: Entlastungsbetrag, Bundesministerium der Justiz
- § 45a SGB XI: Angebote zur Unterstützung im Alltag, Umwandlung des ambulanten Sachleistungsbetrags, Bundesministerium der Justiz
- Entlastungsbetrag, Bundesministerium für Gesundheit
- Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO), Land Nordrhein-Westfalen