Überblick

Haushaltshilfe über die Pflegekasse: Wer zahlt was im Siegerland

Haushaltshilfe über die Pflegekasse gibt es ab Pflegegrad 1: bis zu 131 Euro im Monat aus dem Entlastungsbetrag, wenn Sie zu Hause gepflegt werden und der Anbieter nach Landesrecht anerkannt ist. Ab Pflegegrad 2 kann ein Teil der Pflegesachleistung dazukommen. Hier sehen Sie, wer im Siegerland was bezahlt.

Kurz gesagt: Eine Haushaltshilfe über die Pflegekasse läuft über zweckgebundene Budgets. Das zentrale ist der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI: bis zu 131 Euro im Monat für alle Pflegegrade in häuslicher Pflege, einsetzbar für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Ab Pflegegrad 2 können bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistung dazukommen.

Wer im Siegerland Hilfe im Haushalt braucht, fragt sich oft zuerst, ob die Kasse das bezahlt. Für eine Haushaltshilfe über die Pflegekasse gelten drei Bedingungen: ein anerkannter Pflegegrad, Pflege zu Hause und ein Anbieter, der nach Landesrecht anerkannt ist. Auf dieser Seite finden Sie alle Beträge je Pflegegrad, welche Leistungen sich kombinieren lassen, wie die Abrechnung läuft und was Sie tun können, wenn die Kasse nicht zahlt.

  • Anerkannt nach § 45a SGB XI
  • Direktabrechnung mit allen Kostenträgern
  • Kostenloses Erstgespräch vor Ort

Pflegebudget nach Pflegegrad: Was steht Ihnen zu?

Wie viel Geld es für eine Haushaltshilfe von der Pflegekasse gibt, hängt vom Pflegegrad ab. Den Entlastungsbetrag gibt es für alle Pflegegrade in gleicher Höhe. Pflegesachleistung, Pflegegeld, Tages- und Nachtpflege sowie der Gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege beginnen erst mit Pflegegrad 2 und steigen mit jedem Grad. Die Tabelle zeigt alle Beträge auf einen Blick.

Gesetzliche Grundlage Leistungsbereich Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5 Turnus
§ 45b Entlastungsbetrag 131 € 131 € 131 € 131 € 131 € Monatlich
§ 45a Abs. 4 Umwandlung von bis zu 40 % der Sachleistung – 318,40 € 598,80 € 743,60 € 919,60 € Monatlich
§ 36 Pflegesachleistung Pflegedienst nur über den Entlastungsbetrag 796 € 1.497 € 1.859 € 2.299 € Monatlich
§ 37 Pflegegeld – 347 € 599 € 800 € 990 € Monatlich
§ 41 Tages- und Nachtpflege Nur über den Entlastungsbetrag 721 € 1.357 € 1.685 € 2.085 € Monatlich
§ 42a Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (gemeinsamer Jahresbetrag) Nur Kurzzeitpflege, über den Entlastungsbetrag 3.539 € 3.539 € 3.539 € 3.539 € Jährlich
§ 40 Abs. 2 Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 42 € 42 € 42 € 42 € 42 € Monatlich
§ 40 Abs. 4 Wohnumfeldverbesserung 4.180 € 4.180 € 4.180 € 4.180 € 4.180 € Je Maßnahme

Stand: 2026, geprüft am 24.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr, maßgeblich ist der Bescheid der Pflegekasse.

Was hinter den einzelnen Zeilen steht

  • Entlastungsbetrag: Monatlich höchstens 131 Euro, übers Jahr gerechnet 1.572 Euro, für Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Pflegedienste und anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (§ 45b SGB XI).
  • Umwandlung der Pflegesachleistung: Ab Pflegegrad 2 dürfen bis zu 40 Prozent des Sachleistungsbetrags für anerkannte Angebote verwendet werden, soweit der Betrag im selben Monat nicht für einen Pflegedienst verbraucht wird (§ 45a Abs. 4 SGB XI).
  • Pflegesachleistung: Das Monatsbudget für einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst, ab Pflegegrad 2 (§ 36 SGB XI).
  • Pflegegeld: Ab Pflegegrad 2 je Kalendermonat. Nutzen Sie daneben Sachleistungen, sinkt es anteilig (§ 37 SGB XI, § 38 SGB XI).
  • Tages- und Nachtpflege: Ein eigenes Budget ab Pflegegrad 2, das zusätzlich zu Pflegegeld, Sachleistung oder Kombinationsleistung gezahlt und nicht darauf angerechnet wird (§ 41 SGB XI).
  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Ein einziger Topf, der Gemeinsame Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro im Kalenderjahr ab Pflegegrad 2, keine zwei getrennten Budgets. Kurzzeitpflege gibt es höchstens acht Wochen im Jahr, bei Pflegegrad 1 nur über den Entlastungsbetrag (§ 42a SGB XI, § 42 SGB XI).
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Bis zu 42 Euro im Monat für alle Pflegegrade, etwa für Einmalhandschuhe, Desinfektion oder Bettschutzeinlagen (§ 40 Abs. 2 SGB XI).
  • Wohnumfeldverbesserung: Ein Zuschuss von bis zu 4.180 Euro je Maßnahme, nicht je Jahr, für alle Pflegegrade (§ 40 Abs. 4 SGB XI).

Für eine Haushaltshilfe über die Pflegekasse sind zwei dieser Töpfe gesetzlich vorgesehen: der Entlastungsbetrag und die Umwandlung der Sachleistung. Die übrigen Zeilen sind eigene Leistungen mit eigenem Zweck. Was bei Pflegegrad 1 gilt, erklärt der Ratgeber Haushaltshilfe mit Pflegegrad 1. Was ab Pflegegrad 2 dazukommt, lesen Sie unter Haushaltshilfe ab Pflegegrad 2.

Haushaltshilfe über die Pflegekasse: Wie hilft der Entlastungsbetrag?

Anspruch auf den Entlastungsbetrag hat jeder Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1, der in der eigenen Wohnung versorgt wird. Einen eigenen Antrag vorab gibt es nicht, die Kasse zahlt im Nachhinein auf Rechnung. Es braucht also nur zweierlei: den festgestellten Pflegegrad und ein Angebot mit Anerkennung nach Landesrecht. Bei Pflegegrad 1 führt der Weg zur Haushaltshilfe über die Pflegekasse allein über diesen Betrag.

Verwenden dürfen Sie das Geld für vier Dinge, die in der Tabelle oben schon stehen: teilstationäre Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege, einen ambulanten Pflegedienst (ab Pflegegrad 2 ohne den Bereich Selbstversorgung) und Unterstützungsangebote im Alltag. Zu diesen Angeboten zählen Hilfe im Haushalt, Begleitung zu Terminen und Betreuung. Welche Anbieter dazugehören, regelt in Nordrhein-Westfalen die Anerkennungs- und Förderungsverordnung. Unser Angebot hat diese Anerkennung nach § 45a SGB XI; die Unterlagen zeigen wir Ihnen gern beim Erstgespräch. Wie Sie die Anerkennung bei jedem Anbieter prüfen, erklärt der Ratgeber anerkannter Anbieter nach § 45a SGB XI.

Ungenutztes Geld verfällt nicht am Monatsende. Reste aus einem Kalenderjahr bleiben bis Ende Juni des nächsten Jahres erhalten, und in diesem Halbjahr rechnet die Kasse den Vorjahresrest zuerst ab. Fristen und Planung beschreibt der Ratgeber Entlastungsbetrag ansparen. Wie viel Ihnen noch zusteht, rechnet der Entlastungsbetrag-Rechner aus, und wie Sie den Betrag Schritt für Schritt einsetzen, lesen Sie unter Entlastungsbetrag nutzen.

Wie viele Stunden Hilfe der Betrag im Monat ergibt, hängt von den Kosten ab. Wir nennen keine festen Preise: Die Kosten unterscheiden sich nach Leistungsart, Ihrem Unterstützungsbedarf und der möglichen Kostenübernahme. Kosten auf Anfrage, wir erklären sie Ihnen persönlich und transparent. Für die Anfahrt gibt es eine Pauschale, über die Fahrtkosten informieren wir Sie vorab. Das Gesetz setzt dafür eine Grenze: Leistungen, die über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden, dürfen nicht teurer sein als vergleichbare Sachleistungen zugelassener Pflegeeinrichtungen.

Leistungen der Pflegekasse kombinieren: Was geht zusammen?

Wer die Haushaltshilfe über die Pflegekasse ausbauen möchte, kann mehrere Leistungen nebeneinander nutzen. Entlastungsbetrag und Umwandlung der Sachleistung nutzen Sie unabhängig voneinander, die Tages- und Nachtpflege kommt ohne Anrechnung dazu. Gekürzt wird an einer Stelle: Wer Pflegesachleistung oder umgewandelte Beträge nutzt, bekommt das Pflegegeld anteilig weniger. Die folgenden Abschnitte zeigen, was mit was zusammenpasst.

Entlastungsbetrag und Umwandlung der Sachleistung

Ab Pflegegrad 2 können Sie zusätzlich zum Entlastungsbetrag bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistung für ein anerkanntes Angebot verwenden. Das sind bis zu 318,40 Euro im Monat bei Pflegegrad 2 und bis zu 919,60 Euro bei Pflegegrad 5. Einen Antrag vorab braucht es nicht, erstattet wird gegen Beleg. Die Pflegesachleistungen des Monats rechnet die Kasse zuerst ab. Die Umwandlung ist ein Anspruch gegenüber Ihrer Pflegekasse. Ob sie sich für Sie lohnt, hängt davon ab, wie viel Sachleistung Sie für einen Pflegedienst brauchen.

Die Umwandlung lässt sich für unsere Alltagsbegleitung nutzen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Alles Weitere erklärt der Ratgeber Umwandlungsanspruch für Pflegesachleistungen. Bei Schreiben und Telefonaten an die Pflegekasse zur Umwandlung helfen wir, mit Ihrer Zustimmung und bei Bedarf mit Vollmacht.

Kombinationsleistung: Pflegegeld und Sachleistung

Pflegegeld und Pflegesachleistung lassen sich kombinieren. Das Pflegegeld sinkt dann um den Prozentsatz, zu dem Sie Sachleistungen nutzen. Das gilt auch für umgewandelte Beträge, denn sie zählen als Sachleistung. An die gewählte Aufteilung sind Sie sechs Monate gebunden. Muss die Aufteilung mit der Pflegekasse abgestimmt werden, helfen wir bei Schreiben und Telefonaten. Das geschieht nur mit Ihrer Zustimmung, bei Bedarf mit Vollmacht, und ersetzt keine rechtliche oder unabhängige Pflegeberatung. Während einer Kurzzeitpflege oder einer ganztägigen Verhinderungspflege zahlt die Kasse die Hälfte des bisherigen Pflegegeldes weiter.

Rechenbeispiel für Pflegegrad 2

Ein Beispiel ohne echte Kundendaten: Angenommen, Sie haben Pflegegrad 2, Ihre Tochter übernimmt die Pflege, und ein Pflegedienst kommt nicht. Dann bekommen Sie für die Haushaltshilfe von der Pflegekasse jeden Monat bis zu 131 Euro aus dem Entlastungsbetrag. Zusätzlich könnten Sie bis zu 318,40 Euro aus der Umwandlung einsetzen, weil die Sachleistung nicht für einen Pflegedienst verbraucht wird. Das Pflegegeld von 347 Euro sinkt dann um bis zu 40 Prozent. Ob sich das rechnet, hängt davon ab, wofür Sie das Pflegegeld heute verwenden.

Tages- und Nachtpflege, Verhinderungspflege

Die Tages- und Nachtpflege hat ein eigenes Budget und wird nicht auf Pflegegeld, Sachleistung oder Kombinationsleistung angerechnet. Die Verhinderungspflege springt ein, wenn die private Pflegeperson verhindert ist. Sie gibt es ab Pflegegrad 2 für höchstens acht Wochen im Kalenderjahr, bezahlt aus dem Gemeinsamen Jahresbetrag, und sie geht auch stundenweise. Ist die Pflegeperson weniger als acht Stunden am Tag verhindert, wird nur der Jahresbetrag belastet, nicht die Höchstdauer, und das Pflegegeld läuft voll weiter. Die Erstattung müssen Sie bis zum Ende des Kalenderjahres beantragen, das auf die Ersatzpflege folgt.

Auch die Verhinderungspflege lässt sich für unsere Alltagsbegleitung nutzen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, und die nötigen Unterlagen bereiten wir mit Ihnen gemeinsam vor. Welche Nachweise Ihre Pflegekasse verlangt, fragen Sie am besten vorher dort nach. Alles zum stundenweisen Einsatz steht im Ratgeber Verhinderungspflege stundenweise nutzen. Einen Überblick gibt das Bundesgesundheitsministerium zur Verhinderungspflege.

Direktabrechnung mit der Pflegekasse: Wie läuft die Abrechnung?

Abgerechnet wird eine Haushaltshilfe mit der Pflegekasse auf einem von zwei Wegen: Entweder begleichen Sie die Rechnung und holen sich das Geld von der Kasse zurück, oder Sie übertragen Ihren Anspruch per Abtretungserklärung auf den Anbieter, und dieser rechnet mit der Kasse ab. Beide Wege Schritt für Schritt erklärt der Ratgeber Entlastungsbetrag nutzen.

Wir rechnen mit allen Pflegekassen beziehungsweise Kostenträgern ab. Für die Direktabrechnung genügt eine Abtretungserklärung, dann rechnen wir die abrechenbaren Leistungen in der Regel direkt ab. Die nötigen Unterlagen und Nachweise bereiten wir gemeinsam mit Ihnen vor, und welche Budgets in Ihrem Fall zur Verfügung stehen, prüfen wir gemeinsam mit Ihnen. Was keine Kasse erstattet, zahlen Sie selbst.

Auf Wunsch erhalten Sie eine Kopie der Rechnung oder einen Leistungsnachweis. Wir behalten mit Ihnen den Überblick, wie viel vom Entlastungsbetrag und von weiteren Budgets schon eingesetzt ist und was voraussichtlich übrig bleibt. Ist das Budget ausgeschöpft oder übernimmt eine Kasse eine Rechnung nicht, informieren wir Sie frühzeitig, auf Wunsch auch bevollmächtigte Angehörige. Bevor Kosten als Selbstzahlerleistung entstehen, stimmen wir uns grundsätzlich vorher mit Ihnen ab. Was Ihre Hilfe kostet, steht auf Anfrage im Erstgespräch, mehr dazu im Ratgeber Kosten einer Haushaltshilfe in Siegen.

Gut zu wissen: Ein abgetretener Anspruch steht für Rechnungen anderer Anbieter nicht mehr zur Verfügung. Widerrufen können Sie die Abtretung jederzeit, am sichersten schriftlich. Die Verbraucherzentrale erklärt die Abtretungserklärung in der Pflege ausführlich.

Rechnungen lassen sich auch später noch einreichen, bis der Anspruch verfällt. Bewahren Sie Rechnungen und Post der Pflegekasse deshalb auf, bis alles erstattet ist.

Wer zahlt was: Pflegekasse, Krankenkasse oder Sie selbst?

Ob eine Haushaltshilfe über die Pflegekasse, die Krankenkasse oder privat bezahlt wird, hängt vor allem vom Pflegegrad ab und davon, ob Sie die Hilfe dauerhaft oder nur für eine Übergangszeit brauchen. Die folgenden Abschnitte geben Ihnen je Kostenträger einen kurzen Überblick und führen zum passenden Ratgeber.

Pflegekasse: mit anerkanntem Pflegegrad

Die Pflegekasse beteiligt sich an einer Haushaltshilfe, wenn ein Pflegegrad festgestellt ist. Maßgeblich ist der Antragsmonat: Ab dann zahlt die Kasse, ein früher Antrag lohnt sich also. Wer schon vor dem Bescheid Hilfe nutzen möchte, spricht das am besten vorher mit der Pflegekasse ab. Wie Antrag, Begutachtung und Bescheid ablaufen, erklärt die Seite Pflegegrad beantragen in Siegen.

Krankenkasse: für eine Übergangszeit

Die Krankenkasse zahlt eine Haushaltshilfe nach § 38 SGB V, wenn niemand im Haushalt ihn weiterführen kann. Ohne Kind im Haushalt gilt das nur, wenn kein Pflegegrad 2 bis 5 vorliegt, etwa bei schwerer Krankheit, nach einem Krankenhausaufenthalt oder nach einer ambulanten Operation, und dann höchstens vier Wochen. Lebt ein Kind unter zwölf Jahren im Haushalt, sind es bis zu 26 Wochen. Die Einzelheiten stehen im Ratgeber Haushaltshilfe über die Krankenkasse.

Auch hier stehen wir zur Seite: Wir übernehmen Einsätze als Haushaltshilfe nach einer Operation sowie während oder nach einer Schwangerschaft und nach der Geburt. Für die Krankenkasse erhalten Sie von uns Rechnungen und Leistungsnachweise zur Vorlage. Ob und in welchem Umfang die Kosten erstattet werden, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und wird von der zuständigen Kasse geprüft. Klären Sie den Anspruch deshalb vorher mit ihr.

Ohne Pflegegrad und Eigenanteil

Ohne Pflegegrad zahlt die Pflegekasse nichts. Ein Pflegegrad ist bei uns aber keine Voraussetzung: Alle Menschen mit Unterstützungsbedarf können sich an uns wenden. Welche Wege es dann gibt, erklärt der Ratgeber Haushaltshilfe ohne Pflegegrad. Den Teil, den Sie selbst bezahlen, können Sie als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG steuerlich ansetzen, nicht aber den Teil, den die Pflegekasse erstattet. Voraussetzung sind eine Rechnung und eine Überweisung. Mehr dazu unter Haushaltshilfe steuerlich absetzen.

Pflegekasse zahlt Haushaltshilfe nicht: Was können Sie tun?

Wird eine Haushaltshilfe von der Pflegekasse nicht erstattet, liegt das meist an einer von wenigen Ursachen. Prüfen Sie zuerst den Grund im Schreiben der Kasse. Manche Gründe lassen sich beheben, etwa mit einem fehlenden Beleg, einem Antrag auf einen Pflegegrad oder einem anerkannten Anbieter.

  • Kein anerkannter Pflegegrad: Der Entlastungsbetrag setzt einen Pflegegrad voraus. Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse.
  • Anbieter nicht anerkannt: Die Kasse erstattet nur Angebote, die nach Landesrecht anerkannt sind. Eine private Hilfe ohne diese Anerkennung zahlt sie nicht über den Entlastungsbetrag.
  • Betrag verbraucht oder verfallen: Reste eines Jahres verfallen mit Ablauf des 30. Juni im Folgejahr.
  • Betrag abgetreten: Haben Sie den Anspruch an einen anderen Anbieter abgetreten, steht er für eine weitere Rechnung nicht zur Verfügung.
  1. Lesen Sie den Bescheid oder das Schreiben der Pflegekasse genau und notieren Sie den genannten Grund.
  2. Reichen Sie fehlende Belege nach, solange der Anspruch nicht verfallen ist.
  3. Halten Sie die Ablehnung für falsch, legen Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch ein, schriftlich oder persönlich zur Niederschrift bei der Pflegekasse (§ 84 SGG).
  4. Holen Sie sich kostenlose, unabhängige Beratung, etwa beim Kreis Siegen-Wittgenstein (Senioren- und Pflegeberatung).

Übernimmt kein Kostenträger eine Leistung, tragen Sie die Kosten selbst. So steht es auch in unseren Geschäftsbedingungen.

Alltagsbegleitung mit Pflegegrad in Siegen und im Siegerland

Als anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag bieten wir Haushaltshilfe über die Pflegekasse in Siegen und im Siegerland an. Das reicht von Staubsaugen, Wischen, Wäsche und Mahlzeiten über Einkäufe, Botengänge und Begleitung zum Arzt oder zum Amt bis zu Gesprächen, Spaziergängen und Unterstützung bei Formularen und Anrufen. Pflegende Angehörige verschaffen wir so Luft. Medizinische Pflege gehört nicht dazu, sie bleibt Sache des Pflegedienstes, den wir ergänzen.

Unterwegs sind wir in Siegen samt Weidenau, Geisweid und Eiserfeld, außerdem in Kreuztal, Netphen, Hilchenbach und Freudenberg. Anfragen beantworten wir persönlich spätestens am nächsten Werktag; wenn es eilt, ist Hilfe meist binnen 48 Stunden möglich. Nach Möglichkeit kommt immer dieselbe Person zu Ihnen. Alle Aufgaben im Haushalt zeigt die Seite Haushaltshilfe in Siegen und Umgebung.

Alle Ratgeber zu Kosten und Pflegekasse

Hier finden Sie alle Ratgeber rund um Haushaltshilfe und Pflegekasse, die einzelne Fragen zur Finanzierung vertiefen, vom Entlastungsbetrag bis zur Verhinderungspflege. Neue Beiträge erscheinen in dieser Liste automatisch, sobald sie veröffentlicht sind.

  • Entlastungsbetrag 131 Euro nutzen: So geht es in Siegen

    Der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat ist eine zweckgebundene Leistung der Pflegekasse für alle Pflegegrade in häuslicher Pflege. Bis zu dieser Höhe erstattet sie Ihnen anerkannte Hilfe im Alltag, etwa eine Haushaltshilfe, ohne vorherigen Antrag. Hier lesen Sie, wie Sie ihn in Siegen nutzen.

  • Entlastungsbetrag ansparen: Fristen, Verfall und Nachholen

    Sie können den Entlastungsbetrag ansparen: Was Sie in einem Monat nicht nutzen, verfällt nicht, sondern bleibt im Kalenderjahr erhalten. Ein Rest vom Jahresende ist noch bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzbar. Erst danach verfällt er.

  • Haushaltshilfe ab Pflegegrad 2: Welche Budgets die Pflegekasse bietet

    Eine Haushaltshilfe mit Pflegegrad 2 ist bei einem anerkannten Anbieter vor allem über zwei Leistungen der Pflegekasse finanzierbar: den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat und die Umwandlung von bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistung. Das sind bei Pflegegrad 2 weitere bis zu 318,40 Euro im Monat, soweit kein Pflegedienst diesen Teil verbraucht.

  • Haushaltshilfe mit Pflegegrad 1: Was die Pflegekasse zahlt

    Eine Haushaltshilfe mit Pflegegrad 1 ist über den Entlastungsbetrag möglich: Die Pflegekasse erstattet bis zu 131 Euro im Monat für ein anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag. Pflegegeld und Pflegesachleistung gibt es erst ab Pflegegrad 2. Hier lesen Sie, was Ihnen zusteht, wie Sie den Betrag einsetzen und wie abgerechnet wird.

  • Haushaltshilfe ohne Pflegegrad: Welche Wege es gibt

    Für eine Haushaltshilfe ohne Pflegegrad zahlt die Pflegekasse nichts. Möglich sind die Krankenkasse bei schwerer Krankheit, ein Antrag auf Pflegegrad, denn schon Pflegegrad 1 bringt den Entlastungsbetrag, und selbst bezahlte Hilfe mit Steuerermäßigung. Hier lesen Sie, was jeweils gilt.

  • Haushaltshilfe steuerlich absetzen: Was nach § 35a EStG zählt

    Eine Haushaltshilfe steuerlich absetzen können Sie nach § 35a EStG: Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen ist ein Abzug direkt von der Einkommensteuer. Sie gilt für die Arbeitskosten, die Sie selbst tragen, bei einem Dienstleister nur mit Rechnung und Überweisung. Was die Pflegekasse erstattet, zählt nicht mit.

  • Haushaltshilfe über die Krankenkasse: § 38 SGB V erklärt

    Die Haushaltshilfe über die Krankenkasse ist eine Leistung nach § 38 SGB V: Die Kasse zahlt Hilfe im Haushalt, wenn Sie ihn wegen einer schweren Krankheit oder einer Krankenhausbehandlung vorübergehend nicht weiterführen können und niemand im Haushalt einspringen kann. Lebt kein Kind unter zwölf Jahren bei Ihnen, gilt das nur ohne Pflegegrad 2 bis 5 und für höchstens vier Wochen.

  • Haushaltshilfe: Kosten in Siegen und wer sie bezahlt

    Die Haushaltshilfe-Kosten in Siegen sind vor allem eine Frage, wer sie trägt: Mit Pflegegrad erstattet die Pflegekasse bis zu 131 Euro im Monat für ein anerkanntes Angebot, ab Pflegegrad 2 kann die Umwandlung dazukommen. Den Rest zahlen Sie selbst. Wie viele Stunden das ergibt, hängt von den Kosten der Leistung ab, die wir Ihnen auf Anfrage nennen.

  • Umwandlungsanspruch: Pflegesachleistungen für Hilfe im Alltag nutzen

    Der Umwandlungsanspruch für Pflegesachleistungen ist in § 45a Abs. 4 SGB XI geregelt: Ab Pflegegrad 2 dürfen Sie einen Teil des Budgets für den ambulanten Pflegedienst für anerkannte Hilfe im Alltag einsetzen, etwa für eine Haushaltshilfe. Hier lesen Sie, wie viel das je Pflegegrad ist und worauf Sie achten müssen.

  • Verhinderungspflege stundenweise nutzen: Betrag, Antrag, Abrechnung

    Verhinderungspflege stundenweise heißt: Jemand übernimmt für einige Stunden die Pflege, während Sie als pflegende Angehörige verhindert sind. Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse dafür aus dem Gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro im Jahr. Bei weniger als acht Stunden am Tag läuft das Pflegegeld voll weiter.

Häufige Fragen

Zahlt die Pflegekasse eine Haushaltshilfe schon bei Pflegegrad 1?

Ja. Den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI gibt es für alle Pflegegrade von 1 bis 5, wenn Sie zu Hause gepflegt werden: bis zu 131 Euro im Monat. Sie setzen ihn für ein nach Landesrecht anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag ein, etwa für Hilfe im Haushalt. Mit Pflegegrad 1 ist er der einzige Topf dafür. Mehr dazu im Ratgeber was mit Pflegegrad 1 gilt.

Kann die Haushaltshilfe schon vor dem Bescheid über den Pflegegrad beginnen?

Leistungen der Pflegeversicherung gibt es ab dem Monat, in dem Sie den Antrag stellen. Kosten ab dem Monat des Antrags sind deshalb in der Regel erstattungsfähig. Wie Ihre Pflegekasse Leistungen vor dem Bescheid behandelt, klären Sie bitte vorher mit ihr. Wie der Antrag abläuft, zeigt die Seite Pflegegrad beantragen in Siegen.

Was ist der Unterschied zwischen Kostenerstattung und Abtretung?

Bei der Kostenerstattung zahlen Sie die Rechnung selbst und reichen sie bei Ihrer Pflegekasse ein, die Ihnen den Betrag erstattet. Bei der Abtretung übertragen Sie Ihren Erstattungsanspruch an den Anbieter, der dann direkt mit der Pflegekasse abrechnet. Der abgetretene Betrag steht Ihnen danach nicht mehr für andere Anbieter zur Verfügung. Eine Abtretung können Sie widerrufen, am besten schriftlich.

Darf ich das Pflegegeld für eine Haushaltshilfe verwenden?

Ja. Das Pflegegeld nach § 37 SGB XI gibt es ab Pflegegrad 2, und es ist nicht zweckgebunden. Beachten Sie aber: Nutzen Sie gleichzeitig Pflegesachleistung oder die Umwandlung der Sachleistung, sinkt das Pflegegeld anteilig. Wie die Leistungen zusammenspielen, zeigt der Abschnitt zur Kombination auf dieser Seite.

Kann ich Tagespflege und Haushaltshilfe gleichzeitig nutzen?

Ja. Die Tages- und Nachtpflege nach § 41 SGB XI hat ab Pflegegrad 2 ein eigenes Budget und wird nicht auf Pflegegeld, Pflegesachleistung oder Kombinationsleistung angerechnet. Der Entlastungsbetrag bleibt daneben für eine anerkannte Haushaltshilfe frei, solange Sie ihn nicht selbst für Kosten der Tagespflege einsetzen.

Zählt stundenweise Verhinderungspflege auf die acht Wochen im Jahr?

Nein, wenn die Pflegeperson weniger als acht Stunden am Tag verhindert ist. Dann wird nur der Gemeinsame Jahresbetrag belastet, nicht die Höchstdauer von acht Wochen, und das Pflegegeld läuft in voller Höhe weiter. Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 2.

Bis wann muss ich die Kosten der Verhinderungspflege einreichen?

Die Erstattung müssen Sie bis zum Ende des Kalenderjahres beantragen, das auf die Ersatzpflege folgt. Findet die Verhinderungspflege etwa im November statt, haben Sie bis zum 31. Dezember des nächsten Jahres Zeit. Heben Sie alle Rechnungen und Nachweise so lange auf.

Was brauche ich, damit Sie direkt mit der Pflegekasse abrechnen können?

Von Ihnen genügt eine Abtretungserklärung. Wir rechnen mit allen Pflegekassen beziehungsweise Kostenträgern ab, und mit Abtretung werden die abrechenbaren Leistungen in der Regel direkt abgerechnet. Die nötigen Unterlagen und Nachweise bereiten wir gemeinsam mit Ihnen vor. Welche Budgets in Ihrem Fall zur Verfügung stehen, prüfen wir gern gemeinsam.

Zahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe, wenn ich einen Pflegegrad habe?

Lebt kein Kind unter zwölf Jahren im Haushalt, zahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe nach § 38 SGB V nur, wenn kein Pflegegrad 2 bis 5 vorliegt, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, und dann höchstens vier Wochen. Mit Pflegegrad 1 ist das also möglich, mit Pflegegrad 2 bis 5 in diesem Fall nicht. Die Einzelheiten stehen im Ratgeber wann die Krankenkasse eine Haushaltshilfe zahlt.

Quellen

  1. § 45b SGB XI: Entlastungsbetrag, Bundesministerium der Justiz
  2. § 45a SGB XI: Angebote zur Unterstützung im Alltag, Umwandlung des ambulanten Sachleistungsbetrags, Bundesministerium der Justiz
  3. § 36 SGB XI: Pflegesachleistung, Bundesministerium der Justiz
  4. § 37 SGB XI: Pflegegeld, Bundesministerium der Justiz
  5. § 38 SGB XI: Kombinationsleistung, Bundesministerium der Justiz
  6. § 39 SGB XI: Verhinderungspflege, Bundesministerium der Justiz
  7. § 40 SGB XI: Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Bundesministerium der Justiz
  8. § 41 SGB XI: Tagespflege und Nachtpflege, Bundesministerium der Justiz
  9. § 42 SGB XI: Kurzzeitpflege, Bundesministerium der Justiz
  10. § 42a SGB XI: Gemeinsamer Jahresbetrag, Bundesministerium der Justiz
  11. § 33 SGB XI: Leistungsvoraussetzungen, Bundesministerium der Justiz
  12. § 38 SGB V: Haushaltshilfe, Bundesministerium der Justiz
  13. § 35a EStG: Steuerermäßigung bei haushaltsnahen Dienstleistungen, Bundesministerium der Justiz
  14. § 84 SGG: Widerspruch, Bundesministerium der Justiz
  15. Entlastungsbetrag, Bundesministerium für Gesundheit
  16. Verhinderungspflege, Bundesministerium für Gesundheit
  17. Übersicht der Leistungsbeträge der Pflegeversicherung, Bundesministerium für Gesundheit
  18. Abtretungserklärung in der Pflege, Verbraucherzentrale
  19. Senioren- und Pflegeberatung, Kreis Siegen-Wittgenstein

Weitere Themen

Anrufen Nachricht
Erreichbarkeit wird geprüft 0171 / 330 00 11 Kostenloses Erstgespräch