Ratgeber
Haushaltshilfe steuerlich absetzen: Was nach § 35a EStG zählt
Eine Haushaltshilfe steuerlich absetzen können Sie nach § 35a EStG: Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen ist ein Abzug direkt von der Einkommensteuer. Sie gilt für die Arbeitskosten, die Sie selbst tragen, bei einem Dienstleister nur mit Rechnung und Überweisung. Was die Pflegekasse erstattet, zählt nicht mit.
Kurz gesagt: § 35a EStG ist die Regel, nach der sich die Einkommensteuer für haushaltsnahe Dienstleistungen ermäßigt, ausdrücklich auch für Pflege- und Betreuungsleistungen. Die Steuer sinkt um einen festen Anteil der Arbeitskosten, bis zu einem Höchstbetrag im Jahr. Begünstigt ist nur, was Sie selbst tragen: nicht der Anteil der Pflegekasse, wohl aber Hilfe, die Sie vom Pflegegeld bezahlen.
Wer Hilfe im Haushalt bezahlt, holt sich einen Teil davon über die Steuer zurück. Oft ist aber unklar, welche Kosten zählen, wenn die Pflegekasse schon einen Teil übernimmt. Dieser Ratgeber zeigt, wie Sie eine Haushaltshilfe steuerlich absetzen, welche Nachweise Sie brauchen und was für pflegende Angehörige gilt. Wie die Pflegekasse Hilfe im Haushalt bezahlt, erklärt unser Überblick Haushaltshilfe über die Pflegekasse.
Was regelt § 35a EStG für haushaltsnahe Dienstleistungen?
§ 35a EStG ermäßigt Ihre Einkommensteuer, wenn Sie für Hilfe im Haushalt bezahlen. Das Gesetz nennt ausdrücklich auch Pflege- und Betreuungsleistungen. Die Ermäßigung wird direkt von der Steuer abgezogen, nicht nur vom zu versteuernden Einkommen. Sie gibt es nur auf Antrag, also wenn Sie die Kosten in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Den Wortlaut lesen Sie in § 35a EStG auf gesetze-im-internet.de.
Für eine Haushaltshilfe sind zwei Wege wichtig. Beschäftigen Sie die Hilfe selbst im Minijob, gilt § 35a Abs. 1. Beauftragen Sie einen Dienstleister, etwa ein anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag, gilt § 35a Abs. 2. Für beide Wege legt das Gesetz einen festen Prozentsatz und je einen eigenen Höchstbetrag im Jahr fest. Der Höchstbetrag für den Minijob ist deutlich niedriger als der für Dienstleistungen.
| Merkmal | Minijob im Privathaushalt | Dienstleister |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 35a Abs. 1 EStG | § 35a Abs. 2 EStG |
| Anmeldung | mit dem Haushaltsscheck bei der Minijob-Zentrale | entfällt, der Anbieter stellt Ihnen eine Rechnung |
| Bezahlung | Barlohn ist erlaubt und begünstigt | nur per Überweisung auf das Konto des Anbieters |
| Begünstigt | Ihre Aufwendungen für den Minijob | die Arbeitskosten, nicht das Material |
| Höchstbetrag im Jahr | eigener, niedrigerer Höchstbetrag | eigener, höherer Höchstbetrag |
Welche Kosten einer Haushaltshilfe sind absetzbar?
Absetzbar sind die Arbeitskosten, die Sie selbst bezahlen. Materialkosten zählen nicht mit, etwa Putzmittel, die ein Anbieter berechnet. Wer eine Haushaltshilfe steuerlich absetzen will, braucht bei einem Dienstleister außerdem eine Rechnung und muss auf dessen Konto überweisen. Bar bezahlte Rechnungen eines Dienstleisters sind nicht begünstigt.
Alltagsbegleitung von der Steuer absetzen
Nicht nur die klassische Haushaltshilfe fällt unter § 35a EStG. Das Gesetz nennt ausdrücklich auch Pflege- und Betreuungsleistungen. Damit kommt auch eine Alltagsbegleitung in Frage, die Gespräche führt, vorliest oder pflegende Angehörige entlastet. Es gelten dieselben Bedingungen: Arbeitskosten, Rechnung, Überweisung und nur der Teil, den Sie selbst tragen.
Eigenanteil Haushaltshilfe absetzen: Was gilt mit Pflegegrad?
Mit Pflegegrad können Sie eine Haushaltshilfe steuerlich absetzen, aber nur den Eigenanteil, also den Teil der Rechnung, den keine Kasse übernimmt. Was die Pflegekasse zweckgebunden zahlt, mindert die begünstigten Kosten. Das betrifft die Erstattung über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI und die Pflegesachleistung. So sieht es das Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums zu § 35a EStG vor.
Anders beim Pflegegeld: Es wird nicht angerechnet, auch dann nicht, wenn Sie es an Angehörige weitergeben. Was Sie aus dem Pflegegeld für die Haushaltshilfe bezahlen, zählt deshalb wie selbst bezahltes Geld. Erstattet die Krankenkasse eine Haushaltshilfe, zählt dagegen nur Ihr Eigenanteil. Wann sie zahlt, steht im Ratgeber Haushaltshilfe über die Krankenkasse.
| Wer zahlt | Zählt für den Steuerabzug? |
|---|---|
| Pflegekasse über den Entlastungsbetrag | nein, dieser Teil wird abgezogen |
| Pflegekasse über die Pflegesachleistung | nein, dieser Teil wird abgezogen |
| Krankenkasse bei einer Haushaltshilfe | nein, begünstigt ist nur Ihr Eigenanteil |
| Sie selbst, auch aus dem Pflegegeld | ja, mit Rechnung und Überweisung |
Beispiel: Pflegegrad 2 mit Entlastungsbetrag
Eine Frau mit Pflegegrad 2 bekommt jede Woche Hilfe im Haushalt. Die Pflegekasse erstattet dafür bis zu 131 Euro im Monat, Stand 24.09.2026. Den Rest der Rechnung überweist die Frau selbst. Für die Steuer zählt nur dieser Rest. Bezahlt sie ihn aus ihrem Pflegegeld, ändert das nichts, denn das Pflegegeld wird nicht angerechnet.
Ohne Pflegegrad zahlt die Pflegekasse nichts. Dann können Sie die Haushaltshilfe steuerlich absetzen, soweit es Arbeitskosten sind und Sie die Rechnung überweisen. Welche Wege es ohne Pflegegrad sonst gibt, zeigt der Ratgeber Haushaltshilfe ohne Pflegegrad.
Haushaltshilfe steuerlich absetzen: Welche Nachweise brauchen Sie?
Bei einem Dienstleister brauchen Sie zwei Nachweise: die Rechnung und den Beleg, dass Sie auf das Konto des Anbieters überwiesen haben. Beim Minijob im Privathaushalt ist es anders. Den Lohn dürfen Sie bar zahlen und trotzdem ansetzen, wenn Sie die Hilfe mit dem Haushaltsscheck bei der Minijob-Zentrale angemeldet haben.
- Rechnung verlangen und darauf achten, dass Material getrennt von den Arbeitskosten steht.
- Den Betrag auf das Konto des Anbieters überweisen, nicht bar bezahlen.
- Unterlagen aufbewahren, aus denen hervorgeht, was die Pflegekasse oder die Krankenkasse übernommen hat.
- Den selbst getragenen Teil der Arbeitskosten in der Einkommensteuererklärung angeben.
Schwarz bezahlte Hilfe lässt sich nicht absetzen. Sie ist außerdem eine Ordnungswidrigkeit, für die eine Geldbuße droht. Hat die Hilfe bei Ihnen einen Unfall, kann die Unfallversicherung die Behandlungskosten von Ihnen zurückfordern. Die legalen Wege erklärt der Ratgeber Haushaltshilfe schwarz beschäftigen: Risiken und legale Wege.
Auch eine komplette Haushaltsauflösung, etwa beim Umzug ins Pflegeheim, zählt unter denselben Voraussetzungen als haushaltsnahe Dienstleistung. Was das für Rechnung und Kosten bedeutet, erklärt der Ratgeber wie eine Haushaltsauflösung abgerechnet wird.
Was gilt für pflegende Angehörige?
Pflegen Sie einen Angehörigen selbst und erhalten dafür keine Einnahmen, können Sie ab Pflegegrad 2 den Pflege-Pauschbetrag nach § 33b Abs. 6 EStG geltend machen. Er ist ein fester Betrag im Jahr, der mit dem Pflegegrad steigt. Sie pflegen dafür persönlich, in Ihrer Wohnung oder in der Wohnung der gepflegten Person, und geben deren Steuer-Identifikationsnummer an. Pflegen mehrere Personen, wird der Betrag aufgeteilt.
Geben Sie Pflegegeld an die pflegende Person weiter, gilt es als Einnahme. Den Pauschbetrag gibt es dann nicht, außer für Eltern eines Kindes mit Behinderung. Bezahlen Sie als Tochter oder Sohn die Haushaltshilfe Ihrer Eltern, klären Sie vorab mit dem Finanzamt oder einer Steuerberatung, wer die Ermäßigung nach § 35a EStG beantragen kann.
Keine Steuerberatung: Dieser Ratgeber erklärt die Rechtslage allgemein. Ob und in welcher Höhe Sie im Einzelfall Steuern sparen, klären Sie mit dem Finanzamt oder einer Steuerberatung.
Haushaltshilfe von Alltagsbegleitung Siegerland
Alltagsbegleitung Siegerland ist ein nach § 45a SGB XI anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag in Siegen. Liegt ein anerkannter Pflegegrad vor, rechnen wir erstattungsfähige Leistungen, soweit möglich, direkt mit der Pflegekasse ab, etwa den Entlastungsbetrag. Was kein Kostenträger übernimmt, tragen Sie selbst. Ein Pflegegrad ist bei uns keine Voraussetzung: Alle Menschen mit Unterstützungsbedarf können sich an uns wenden, auch als Selbstzahler. Medizinische Pflege übernehmen wir nicht, wir ergänzen den Pflegedienst.
Bei einer Haushaltshilfe über die Krankenkasse stellen wir Rechnungen und Leistungsnachweise zur Vorlage bei der Kasse aus. Ob und in welchem Umfang die Kosten erstattet werden, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und wird von der zuständigen Kasse geprüft.
Wer die Haushaltshilfe steuerlich absetzen möchte, klärt Rechnung und Zahlungsweg am besten vor dem ersten Einsatz, etwa im kostenlosen Erstgespräch bei Ihnen vor Ort. Wir sind in allen Stadtteilen von Siegen und im ganzen Siegerland für Sie da, etwa in Weidenau, Kreuztal, Netphen, Hilchenbach und Freudenberg. Alle Aufgaben im Überblick finden Sie auf der Seite Haushaltshilfe in Siegen.
Sie möchten eine Haushaltshilfe mit Rechnung beauftragen? Rufen Sie uns an unter 0171 / 330 00 11 oder nutzen Sie das Anfrageformular. Wir melden uns innerhalb eines Werktags persönlich zurück. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Häufige Fragen
Kann ich eine Haushaltshilfe steuerlich absetzen, wenn die Pflegekasse einen Teil zahlt?
Ja, aber nur den Teil, den Sie selbst tragen. Was die Pflegekasse zweckgebunden zahlt, etwa über den Entlastungsbetrag oder die Pflegesachleistung, mindert die begünstigten Kosten nach § 35a EStG. Für Ihren Eigenanteil brauchen Sie bei einem Dienstleister eine Rechnung und eine Überweisung auf sein Konto.
Kann ich die Haushaltshilfe absetzen, wenn ich sie vom Pflegegeld bezahle?
Ja. Das Pflegegeld wird bei der Steuerermäßigung nach § 35a EStG nicht angerechnet, weil es nicht zweckgebunden für professionelle Dienste bestimmt ist. Was Sie davon für die Haushaltshilfe bezahlen, zählt deshalb wie selbst bezahltes Geld. Es bleibt bei den Bedingungen: Arbeitskosten, Rechnung und Überweisung.
Kann ich eine bar bezahlte Haushaltshilfe von der Steuer absetzen?
Bei einem Dienstleister nicht, dort ist nur eine Rechnung begünstigt, die Sie auf sein Konto überweisen. Anders beim Minijob im Privathaushalt: Haben Sie die Hilfe mit dem Haushaltsscheck bei der Minijob-Zentrale angemeldet, dürfen Sie den Lohn bar zahlen und ihn trotzdem nach § 35a EStG ansetzen. Schwarz bezahlte Hilfe ist nicht absetzbar.
Kann ich Alltagsbegleitung und Betreuung von der Steuer absetzen?
Grundsätzlich ja. § 35a EStG nennt neben haushaltsnahen Dienstleistungen ausdrücklich auch Pflege- und Betreuungsleistungen. Es gelten dieselben Regeln wie bei der Haushaltshilfe: Begünstigt sind die Arbeitskosten, die Sie selbst tragen, bei einem Anbieter mit Rechnung und Überweisung. Eine Steuerberatung ersetzt diese Auskunft nicht.
Welche Steuervorteile haben pflegende Angehörige?
Pflegen Sie einen Angehörigen ab Pflegegrad 2 persönlich zu Hause und erhalten dafür keine Einnahmen, können Sie den Pflege-Pauschbetrag nach § 33b Abs. 6 EStG geltend machen. Seine Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad. Geben Sie Pflegegeld an die pflegende Person weiter, zählt es als Einnahme, außer bei Eltern eines Kindes mit Behinderung.
Quellen
- § 35a EStG: Steuerermäßigung bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen und Dienstleistungen, Bundesministerium der Justiz
- Anwendungsschreiben zu § 35a EStG vom 09.11.2016, Randnummern 41 und 42, Bundesministerium der Finanzen
- § 33b EStG: Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen, Hinterbliebene und Pflegepersonen, Bundesministerium der Justiz
- § 45b SGB XI: Entlastungsbetrag, Bundesministerium der Justiz
- § 38 SGB V: Haushaltshilfe, Bundesministerium der Justiz
- Was ist der Haushaltsscheck?, Minijob-Zentrale
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