Leistung
Hilfe bei Formularen für Senioren in Siegen: Anträge, Post und Telefonate
Hilfe bei Formularen für Senioren in Siegen und im ganzen Siegerland: Wir füllen Anträge gemeinsam mit Ihnen aus, helfen bei Briefen von Kasse und Amt und bei Telefonaten, damit nichts liegen bleibt.
Kurz gesagt: Unsere Hilfe bei Formularen ist eine Unterstützung im Alltag für Seniorinnen und Senioren: Eine feste Bezugsperson füllt Anträge und Formulare gemeinsam mit Ihnen aus, hilft bei Briefen von Kasse und Amt und bei den Telefonaten, die dazugehören. Mit einem Pflegegrad können Sie dafür den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat einsetzen. Eine rechtliche Beratung gehört nicht dazu.
Ein Schreiben der Pflegekasse, ein Antrag vom Amt, ein Anruf, der seit Wochen ansteht: Solche Dinge bleiben gern liegen, wenn das Kleingedruckte mühsam wird oder die Warteschleife Kraft kostet. Mit unserer Hilfe bei Formularen für Senioren in Siegen erledigen Sie das nicht mehr allein, in der Innenstadt ebenso wie in Weidenau, Geisweid oder Eiserfeld und in den Orten ringsum im Siegerland. Hier lesen Sie, wer die Kosten trägt, wobei wir helfen, wo die Grenzen liegen und wie Sie starten.
Was kostet die Hilfe bei Formularen für Senioren in Siegen?
Mit einem Pflegegrad übernimmt in der Regel die Pflegekasse die Kosten. Wer zu Hause gepflegt wird, hat ab Pflegegrad 1 Anspruch auf den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI: bis zu 131 Euro im Monat, zusammen bis zu 1.572 Euro im Jahr. Der Betrag ist für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag bestimmt, und die Hilfe bei Formularen und Telefonaten gehört zu unseren anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag. Einen Antrag vorab brauchen Sie nicht, die Pflegekasse erstattet gegen Beleg.
Wir sind nach § 45a SGB XI anerkannt und rechnen erstattungsfähige Leistungen, soweit möglich, direkt mit den Kostenträgern ab. Für die Direktabrechnung genügt eine Abtretungserklärung. Was kein Kostenträger übernimmt, tragen Sie selbst; die Vergütung richtet sich nach der Vereinbarung, die wir mit Ihnen treffen, Kosten auf Anfrage. Ein nicht verbrauchter Entlastungsbetrag verfällt erst am 30. Juni des Folgejahres. Wie Sie ihn Schritt für Schritt einsetzen, erklärt der Ratgeber Entlastungsbetrag richtig nutzen. Ohne Pflegegrad zahlt die Pflegekasse nicht, doch ein Pflegegrad ist keine Voraussetzung: Alle Menschen mit Unterstützungsbedarf können sich an uns wenden, und die Kosten nennen wir Ihnen auf Anfrage.
Die Angaben sind unverbindlich. Ob und in welcher Höhe die entstandenen Kosten von Ihrer Pflegekasse erstattet werden, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und wird von der zuständigen Pflegekasse geprüft. Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI beträgt derzeit bis zu 131 € monatlich. Stand: 24.09.2026. Erläuterungen gibt das Bundesgesundheitsministerium zum Entlastungsbetrag.
Bei welchen Formularen, Anträgen und Briefen helfen wir?
Wir helfen bei dem Papierkram, der im Alltag anfällt, wenn Formulare kompliziert werden oder sich die Post stapelt. Gemeinsam mit Ihnen lesen wir, was verlangt wird, füllen das Formular aus, auf Papier oder online, und legen die Unterlagen dazu, die gebraucht werden. Typische Anlässe sind:
- Post von Kasse und Amt: Wir sichten und sortieren die Post, erklären Schreiben und bereiten einfache Antwortschreiben vor, etwa auf einen Fragebogen oder eine Rückfrage.
- Anträge: Formulare von Pflege- und Krankenkasse, von Stadt oder Gemeinde, von der Rentenversicherung und vom Sozialamt.
- Belege und Rechnungen: Nachweise, die Sie zur Erstattung bei Ihrer Pflegekasse einreichen, zum Beispiel für den Entlastungsbetrag.
- Kopien und Ablage: Wir fertigen Kopien an und helfen, die Unterlagen übersichtlich abzulegen.
Was im Formular steht und was Sie unterschreiben, entscheiden Sie selbst. Wir helfen beim Ausfüllen und achten mit Ihnen darauf, welche Frist im Schreiben genannt ist. Persönliche Post bearbeiten wir nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch. Unterlagen sehen wir nur nach Absprache ein, kopieren sie nur nach Absprache und nehmen sie nur nach Absprache mit. Unsere Mitarbeitenden sind zur Vertraulichkeit und zur Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet. Unser Grundsatz: so wenig Daten und Unterlagen wie nötig und immer so transparent wie möglich.
Hilfe bei Anträgen für Senioren: der Pflegegrad
Einer der wichtigsten Anträge im Alter ist der Antrag auf einen Pflegegrad bei der Pflegekasse. Wer ihn später stellt, bekommt Leistungen erst ab dem Monat des Antrags (§ 33 SGB XI). Ein Antrag, der liegen bleibt, kann also Geld kosten. Nach dem Antrag muss Ihnen die Pflegekasse innerhalb von zwei Wochen einen Beratungstermin anbieten oder einen Beratungsgutschein ausstellen (§ 7b SGB XI).
Bei Schreiben und Telefonaten an die Pflegekasse helfen wir, auch zu Umwandlung und Kombinationsleistung, aber nur mit Ihrer Zustimmung und bei Bedarf mit Vollmacht. Das ersetzt keine rechtliche oder unabhängige Pflegeberatung. Wie der Antrag abläuft und welche Fristen gelten, erklärt die Seite Pflegegrad beantragen in Siegen. Danach besucht Sie der Medizinische Dienst zu Hause. Wie Sie sich auf diesen Termin vorbereiten, zeigt der Ratgeber MD-Begutachtung vorbereiten.
Unterstützung bei Behördenpost: vom Brief bis zum Amt
Manchmal reicht ein Formular nicht, und ein Termin beim Amt steht an. Dann begleiten wir Sie auch dorthin, mehr dazu auf der Seite Begleitung zu Behörden und Amtsterminen. Sollen ausgefüllte Unterlagen nur zur Post oder zur Behörde, bringen wir sie auf Wunsch als Botengang für Sie hin.
Hilfe beim Telefonieren mit Ämtern und Kassen
Ein Anruf bei der Krankenkasse, beim Amt oder in der Arztpraxis kann anstrengend sein: Warteschleifen, Rückfragen, Nummern, die man gerade nicht zur Hand hat. Wir helfen Ihnen bei solchen Telefonaten, damit Ihre Anliegen nicht liegen bleiben: Wir telefonieren gemeinsam mit Ihnen, sitzen beim Anruf neben Ihnen oder rufen mit Ihrer Zustimmung beziehungsweise Vollmacht in Ihrem Auftrag an. Auch Termine bei Praxen, Behörden und Kassen vereinbaren wir für Sie. Für jeden Anruf hilft eine kurze Vorbereitung. Legen Sie bereit:
- das Schreiben, um das es geht, mit Aktenzeichen oder Kundennummer
- bei Kranken- oder Pflegekasse Ihre Versichertenkarte
- Stift und Papier für den Namen Ihres Gesprächspartners und das Ergebnis
- Ihre Fragen, am besten vorher aufgeschrieben
- Brille und Hörgerät, damit Sie gut lesen und verstehen
Notieren Sie nach dem Gespräch, mit wem Sie gesprochen haben und was vereinbart wurde. So haben Sie es bei der nächsten Rückfrage zur Hand.
Was gehört nicht zur Hilfe bei Formularen?
Eine Rechts-, Steuer- oder Rentenberatung gehört nicht dazu. Bei Bedarf helfen wir Ihnen, die passende Anlaufstelle zu finden. Wir helfen beim Lesen und Ausfüllen, aber wir prüfen nicht, ob ein Bescheid richtig ist, und wir schreiben keinen Widerspruch für Sie. Die Entscheidungen treffen Sie selbst. Auch medizinische Pflege übernehmen wir nicht: keine Medikamentengabe, keine Wundversorgung, keine Spritzen. Eine Kinderbetreuung gehört ebenfalls nicht zu unserem Angebot. Wir ergänzen den Pflegedienst, wir ersetzen ihn nicht.
Sind Sie mit einem Bescheid der Pflegekasse nicht einverstanden, zählt die Frist: Ein Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe eingelegt werden, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Pflegekasse (§ 84 Sozialgerichtsgesetz). Wie das geht, erklärt der Ratgeber Widerspruch gegen den Pflegegrad-Bescheid.
Kostenlos und unabhängig berät die Senioren- und Pflegeberatung des Kreises Siegen-Wittgenstein zu Pflege, Hilfen zu Hause und Vorsorgevollmacht, telefonisch, persönlich oder bei Ihnen zu Hause. Wohnortnah, kostenlos und trägerneutral beraten auch die Senioren-Service-Stellen der Stadt Siegen.
Für wen ist die Hilfe bei Formularen gedacht?
Für Menschen, die zu Hause leben und ihre Angelegenheiten gern selbst regeln, dabei aber Unterstützung brauchen, und für Angehörige, die nicht alles aus der Ferne erledigen können.
Für Seniorinnen und Senioren
Sie möchten Ihre Angelegenheiten selbst in der Hand behalten, aber kleine Schrift, lange Formulare oder schwieriges Amtsdeutsch machen es mühsam. Mit unserer Hilfe bleiben Sie selbstständig: Sie bestimmen, wobei wir helfen, und Sie behalten den Überblick über Ihre Post. Auch bei Smartphone, Handy, Tablet und alltäglichen Anwendungen helfen wir, geduldig erklärt.
Für Angehörige
Sie wohnen weiter weg oder sind beruflich eingespannt, und bei Ihren Eltern stapeln sich die Briefe? Dann müssen Sie nicht jeden Anruf und jedes Formular selbst übernehmen. Sie dürfen die Anfrage stellvertretend stellen und beim kostenlosen Erstgespräch telefonisch oder per Video dabei sein. Auf Wunsch halten wir Sie per Telefon, Nachricht oder kurzer Rückmeldung nach dem Einsatz auf dem Laufenden, mit Rücksicht auf Datenschutz und die Wünsche Ihrer Eltern. Welche Hilfen Ihre Eltern darüber hinaus entlasten, zeigt die Übersicht Unterstützung im Alltag für Senioren in Siegen.
Wer hilft Ihnen bei Formularen und Telefonaten?
Sie bekommen eine feste Bezugsperson aus unserem Team. Sie lernen Ihre Betreuungskraft vorab kennen, und stimmt die Chemie nicht, organisieren wir gerne eine passende Alternative. Ist Ihre Bezugsperson einmal krank oder im Urlaub, kann eine geeignete Vertretung einspringen, oder wir verschieben den Termin im Einvernehmen mit Ihnen. Getrennte Kräfte für Hauswirtschaft und Begleitung gibt es bei uns nicht: Unsere Alltagsbegleiterinnen und Alltagsbegleiter unterstützen bei beidem, möglichst als dieselbe vertraute Person.
Hinter Alltagsbegleitung Siegerland steht ein junges Team mit Erfahrung aus unterschiedlichen Bereichen des Gesundheits- und Dienstleistungswesens, bis hin zum Versicherungswesen. Unser Gründer und Inhaber Kushtrim Mehmeti ist seit vielen Jahren im Gesundheitswesen verwurzelt, unter anderem als Medizinökonom B.Sc. (FH). Er kennt die Strukturen, Abläufe und wichtigen Anlaufstellen im Gesundheitswesen genau.
Als anerkanntes Angebot unterliegen wir der nordrhein-westfälischen Anerkennungs- und Förderungsverordnung. Sie verpflichtet Anbieter, die Zuverlässigkeit der für sie tätigen Kräfte regelmäßig zu überprüfen. Die Unterlagen zu unserer Anerkennung zeigen wir Ihnen auf Wunsch beim Erstgespräch.
So bekommen Sie Hilfe bei Formularen
Auf eine Anfrage melden wir uns innerhalb eines Werktags persönlich zurück. In dringenden Fällen können wir meist innerhalb von 48 Stunden helfen, und Einsätze am Abend und am Wochenende sind nach vorheriger Absprache möglich. Steht in einem Schreiben eine Frist, nennen Sie sie uns bei der Anfrage gleich mit. So beginnt die Hilfe:
- Anfragen: Sie füllen das kurze Anfrageformular in etwa zwei Minuten aus oder rufen uns an unter 0171 / 330 00 11.
- Erstgespräch bei Ihnen: Wir besuchen Sie kostenlos und unverbindlich zu Hause und besprechen, wobei Sie Hilfe brauchen und wie abgerechnet wird.
- Kennenlernen und erster Termin: Sie lernen Ihre Betreuungskraft vorab kennen. Danach kommt Ihre feste Bezugsperson zu den vereinbarten Terminen.
Häufige Fragen
Zahlt die Pflegekasse die Hilfe bei Formularen in Siegen?
Mit Pflegegrad und Pflege zu Hause in der Regel ja. Die Stunden, in denen wir mit Ihnen Anträge ausfüllen, Schreiben sortieren oder Unterlagen zur Post bringen, laufen über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI, bis zu 131 Euro im Monat, ab Pflegegrad 1. Ob und in welcher Höhe die entstandenen Kosten von Ihrer Pflegekasse erstattet werden, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und wird von der zuständigen Pflegekasse geprüft. Die Wege der Finanzierung erklärt die Übersicht Haushaltshilfe über die Pflegekasse.
Bei welchen Formularen und Anträgen helfen Sie?
Bei dem Papierkram, der im Alltag anfällt: Formulare und Anträge, etwa von Pflegekasse, Krankenkasse oder Amt, Briefe, die beantwortet werden wollen, und Belege, die Sie zur Erstattung bei Ihrer Pflegekasse einreichen. Wir lesen mit Ihnen, was verlangt wird, und füllen das Formular gemeinsam mit Ihnen aus, auf Papier oder online. Auch Post sichten und sortieren, Schreiben erklären und einfache Antwortschreiben vorbereiten gehören dazu. Was Sie unterschreiben, entscheiden Sie selbst.
Helfen Sie auch beim Telefonieren mit Ämtern und der Krankenkasse?
Ja. Die Hilfe bei Telefonaten gehört zu unserem Angebot, etwa bei einem Anruf bei der Krankenkasse, der Pflegekasse, einem Amt oder einer Arztpraxis. Wir telefonieren gemeinsam mit Ihnen, sitzen neben Ihnen oder rufen mit Ihrer Zustimmung beziehungsweise Vollmacht in Ihrem Auftrag an, und wir vereinbaren Termine bei Praxen, Behörden und Kassen. Legen Sie für den Anruf das Schreiben mit Aktenzeichen oder Kundennummer und Ihre Versichertenkarte bereit.
Schreiben Sie auch einen Widerspruch gegen den Bescheid der Pflegekasse?
Nein. Einen Widerspruch schreiben wir nicht, und eine Rechts-, Steuer- oder Rentenberatung übernehmen wir nicht. Achten Sie auf die Frist: Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids eingelegt werden, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Pflegekasse. Kostenlos und unabhängig berät Sie die Senioren- und Pflegeberatung des Kreises Siegen-Wittgenstein.
Gehen Sie vertraulich mit meinen Unterlagen um?
Ja. Unsere Mitarbeitenden sind zur Vertraulichkeit und zur Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet. Unterlagen sehen wir nur nach Absprache ein, kopieren sie nur nach Absprache und nehmen sie nur nach Absprache mit; persönliche Post bearbeiten wir nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch. Unser Grundsatz lautet: so wenig Daten und Unterlagen wie nötig und immer so transparent wie möglich.
Helfen Sie auch am Smartphone oder Tablet?
Ja. Wir helfen bei Smartphone, Handy, Tablet und alltäglichen Anwendungen und erklären geduldig, Schritt für Schritt.
Bringen Sie ausgefüllte Formulare für mich zur Post oder zur Behörde?
Ja. Botengänge zur Post und zu Behörden gehören zu unseren Leistungen. Sollen Unterlagen nur abgegeben werden, bringen wir sie auf Wunsch ohne Sie hin. Steht ein Termin beim Amt an, den Sie persönlich wahrnehmen möchten, begleiten wir Sie dorthin.
Wie schnell bekomme ich Hilfe, wenn eine Frist drängt?
Nennen Sie uns die Frist aus dem Schreiben gleich bei der Anfrage, dann richten wir den Termin danach aus. Bei knappen Fristen rufen Sie am besten direkt an: 0171 / 330 00 11.
Helfen Sie auch in Kreuztal, Netphen oder Hilchenbach bei Formularen?
Ja. Wir kommen dafür zu Ihnen nach Hause, auch nach Kreuztal, Netphen, Freudenberg und Hilchenbach, und gehen die Schreiben dort gemeinsam mit Ihnen durch. Welche Orte dazugehören, steht auf der Seite Einsatzgebiet im Siegerland.
Quellen
- § 45b SGB XI: Entlastungsbetrag, Bundesministerium der Justiz
- § 45a SGB XI: Angebote zur Unterstützung im Alltag, Bundesministerium der Justiz
- Entlastungsbetrag, Bundesministerium für Gesundheit
- § 33 SGB XI: Antrag und Beginn der Leistungen, Bundesministerium der Justiz
- § 7b SGB XI: Beratungstermin nach dem Antrag, Bundesministerium der Justiz
- § 84 SGG: Frist und Form des Widerspruchs, Bundesministerium der Justiz
- Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO), Land Nordrhein-Westfalen
- Senioren- und Pflegeberatung, Kreis Siegen-Wittgenstein
- Service für Senioren, Stadt Siegen